Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - thomsel

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 22. März 2008, 09:56:07 »
Meiner Meinung nach spielt das Homeoffice sehr wohl eine Rolle. Insbesondere im geschilderten Fall von Zyxxan, in dem der Arbeitgeber ausserhalb der Grenzzone liegt. Meine Arbeitsstätte ist ebenfalls mein Homeoffice. Einrichtung, Telefon, Fax und Internet werden von meinem AG finanziert. Dies sollte auch im Arbeitsvertrag so fixiert sein. Der Sitz des Ag spielt dann keine Rolle mehr. (Aussage der Arbeitskammer des Saarlandes)

Außerdem gibt´s in dem mehrfach geposteten Link des Bundesfinanzministeriums unter B/3. den Passus: "Tätigkeiten in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaates des Arbeitnehmers gelten als innerhalb der Grenzzone ausgeübt."

Da ich sowohl mit meinem Homeoffice in der Grenzzone meines Ansässigkeitsstaates liege und dort auch für meinen AG tätig bin ist die Sache klar.
Sicherheitshalber sollte man jedoch, wie Ralph es beschreibt, ein Monatsprotokoll führen, dass dann in der Personalabteilung hinterlegt wird.

Dieser Vorschlag kommt vom Steuerberater meines AG, der auch mich schon viele Nerven gekostet hat....
Ich wohne seit 1992 in Frankreich und hatte immer überregionale Arbeitgeber und noch nie hatte ich einen solchen Aufwand betreiben müssen, geschweige denn Ärger mit einem Finanzamt.

Hier nochmal der Link:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_318/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/internationales__steuerrecht/008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 19. März 2008, 20:28:07 »
Meiner Meinung nach warst Du an keinem der geschilderten Tage einen "ganzen" Arbeitstag ausserhalb der Grenzzone tätig. Du warst immer auch innerhalb für Deinen Arbeitgeber unterwegs und somit zählt kein Tag. Auch Tätigkeiten im Home-Office in Frankreich zählen als innerhalb der Grenzzone.

Gruß, Thomas

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Steuern / Re: grenzgänger und home-office
« am: 10. März 2008, 18:04:01 »
Genau so isses!

Tätigkeiten in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaates des Arbeitnehmers gelten als innerhalb der Grenzzone ausgeübt.

Findest Du im Wiki unter 45 Tage Regelung.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 10. März 2008, 17:07:12 »
Klasse Ralph, genau was ich gesucht hab. Damit bin ich fein raus bei meinem Arbeitgeber und alles bleibt beim Alten =D

Der Link gehört tatsächlich ins Wiki! Das mach ich.

Gruß, thomsel

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 10. März 2008, 08:19:04 »
Hallo,

das ist genau der Punkt, den ich klären möchte. Bisher war ich auch der Auffassung, dass nur die Tage zählen, die man nicht wieder nach Frankreich zurückkehrt. Der Steuerberater der Firma für die ich tätig bin, deutet das aber anders. Wenn ich beispielsweise morgens 9.00Uhr nach Frankfurt fahre und um 18.00Uhr wieder an meinem Wohnort in Frankreich bin, wäre das ein ganzer Arbeitstag, an dem ich ausserhalb der Grenzzone tätig war.
Relevant ist im Übrigen nur der normale Arbeitsort, nicht der Sitz des Unternehmens (Aussage der Arbeitskammer Saarbrücken). Ich bin im Vertrieb normalerweise und lt. Arbeitsvertrag im Saarland und angrenzenden Rheinland-Pfalz tätig, muss aber ab und zu auch mal ins Rhein- Main Gebiet.
Deshalb meine Frage, was ein "ganzer Arbeitstag" ist und wo ich so etwas schriftlich finden kann.

Viele Grüße, Thomas

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 09. März 2008, 13:19:55 »
Hallo Zusammen,

inder 45-Tage Regel heisst es ja "Es ist nicht ernstlich zweifelhaft (...) dass nur ganze Arbeitstage zählen". Wo steht denn geschrieben, was ein ganzer Arbeitstag ist. Ich habe schon die Aussage gehört, das seien 12 Stunden. Ist das korrekt? Ich muss das meinem Arbeitgeber schriftlich geben, deshalb wäre ein Hinweis auf einen Gesetzestext hilfreich...

Viele Grüße, Thomas

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