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Behörden / Re: Deutschen Führerschein umschreiben lassen
« am: 11. April 2012, 20:32:09 »
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/125er-mit-dt-autofuehrerschein-t2917.0.html
http://www.passat35i.de/archive/index.php/t-82015.html
Bei diesen Kollegen scheint das geklappt zu haben.
Jetzt nochmal die Frage an diejenigen, die ihren FS wegen Verstöße in einen französischen umschreiben mussten: hat jmd. den wieder zurückschreiben lassen? Taucht dort dann der A1 regulär auf?
Edit: Gibt es eine min. Verweildauer in F um den F-FS zu beantragen, oder kann ich das sofort beim Ummelden machen? Und kann ich den F-FS erst nach einer gewissen Zeit wieder in einen D-FS umschreiben, oder gibts auch hier keine Vorgaben?
Edit: gibt es in F mittlwerweile schon den EU-Führerschein?
http://www.passat35i.de/archive/index.php/t-82015.html
Bei diesen Kollegen scheint das geklappt zu haben.
Jetzt nochmal die Frage an diejenigen, die ihren FS wegen Verstöße in einen französischen umschreiben mussten: hat jmd. den wieder zurückschreiben lassen? Taucht dort dann der A1 regulär auf?
Edit: Gibt es eine min. Verweildauer in F um den F-FS zu beantragen, oder kann ich das sofort beim Ummelden machen? Und kann ich den F-FS erst nach einer gewissen Zeit wieder in einen D-FS umschreiben, oder gibts auch hier keine Vorgaben?
Edit: gibt es in F mittlwerweile schon den EU-Führerschein?
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Behörden / Re: Deutschen Führerschein umschreiben lassen
« am: 11. April 2012, 20:11:53 »
Mein FS wurde 2003 augestellt (in D).
Ich habe nun in anderen Foren gelesen, dass der A1 der im französischen B enthalten ist auch als A1 in den deutschen umgeschrieben wird. Da ich nun auch gerne den A1 in D nutzen möchte läge mir viel daran durch das Umschreiben auch den A1 in D nutzen zu können, ohne extra den A1-Führerschein zu machen.
Verstehe ich das also richtig, dass das Ausstellungsdatum in D zählt? Sprich dass ich den FS einfach nur umschreiben muss, und dann habe ich die Erlaubniss in F A1 zu fahren?
Ich habe nun in anderen Foren gelesen, dass der A1 der im französischen B enthalten ist auch als A1 in den deutschen umgeschrieben wird. Da ich nun auch gerne den A1 in D nutzen möchte läge mir viel daran durch das Umschreiben auch den A1 in D nutzen zu können, ohne extra den A1-Führerschein zu machen.
Verstehe ich das also richtig, dass das Ausstellungsdatum in D zählt? Sprich dass ich den FS einfach nur umschreiben muss, und dann habe ich die Erlaubniss in F A1 zu fahren?
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Behörden / Re: Deutschen Führerschein umschreiben lassen
« am: 11. April 2012, 19:46:52 »
Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema:
Wenn ich meinen deutschen Führerschein mit der Klasse B und ML auf einen französischen umschreibe (gehe für ca 6 Monate nach F; studienhalber), dann darf ich in F auch die Klasse A1 fahren; und zwar mit 2 Jahren Fahrpraxis. Soviel habe ich schon recherchiert. Jetzt zu meinen Fragen:
- wird mir die Fahrpraxis aus D in F angerechnet?
- kann ich beim Umschreiben den A1 ganz regulär unter Punkt ß eintragen lassen? -> Dann könnte ich auch theoretisch mit meinem 125 ccm Moped in D fahren...
Edit: Hat jemand, der wegen Verkehrsverstößen, seinen FS auf einen französischen umschreiben musste, den französischen wieder in einen deutschen umgeschrieben?
Wenn ich meinen deutschen Führerschein mit der Klasse B und ML auf einen französischen umschreibe (gehe für ca 6 Monate nach F; studienhalber), dann darf ich in F auch die Klasse A1 fahren; und zwar mit 2 Jahren Fahrpraxis. Soviel habe ich schon recherchiert. Jetzt zu meinen Fragen:
- wird mir die Fahrpraxis aus D in F angerechnet?
- kann ich beim Umschreiben den A1 ganz regulär unter Punkt ß eintragen lassen? -> Dann könnte ich auch theoretisch mit meinem 125 ccm Moped in D fahren...
Edit: Hat jemand, der wegen Verkehrsverstößen, seinen FS auf einen französischen umschreiben musste, den französischen wieder in einen deutschen umgeschrieben?
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