Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - hansolo

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@all:

Danke für die Ratschläge. Anwalt ist eingeschaltet bzw. Mittwoch habe ich einen Termin und dann wird das hoffentlich geklärt. Unterlagen von meinem Fall (Schriftverkehr und Anzeige von 2006) habe ich alles gesammelt und nehme das mit. Mir kommt das alles seltsam vor. In dem Schreiben von damals war auch ein Beiblatt dabei mit MPU, Deutsche Fahrerlaubnis beantragen etc. und das war durchgestrichen mit den Worten "GILT NICHT". Mir wurde lediglich ein Fahrverbot bzw. Sperrfrist von 11 Monaten plus Geldstrafe verhängt. In dieser Zeit bin ich auch kein Fahrzeug in Deutschland gefahren.
Habe öfters gelesen das wenn ein Führerschein innerhalb der Sperrfrist (Führerscheintourismus) neu gemacht wird, nicht anerkannt werden muss. Aber in meinem Fall hatte ich ja den Führerschein schon davor und habe nicht versucht einen neu zu erwerben. Alles sehr komisch.


Am Mittwoch weiß ich aber mehr. Werde dann hier berichten.

@Laura:
ja meine Daten, sprich Führerschein wurden auch per PC überprüft. Die Polizeikontrollen haben nicht einfach nur "Blickkontrolle" durchgeführt sondern haben immer mit der Zentrale Funkkontakt gehalten also Daten elektronisch überprüft. Das waren genau 9 Kontrollen in den letzten 5 Jahren und  bei der Letzten  am Samstag dann dieser Hammer.

Ich weiß Alkohol am Steuer ist schlecht und kann böse enden. Mir war die ganze Sache vor 6 Jahren definitiv eine Lehre und ich könnte mir heute noch in den Hintern beißen das ich so leichtsinnig war. Die Schuld lag eindeutig nur bei mir.
Nur in meinem speziellen Fall jetzt komme ich mir schon zu unrecht beschuldigt vor und eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch kein Kindergeburtstag

Gruß

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Hallo,
ich habe ein Problem und zwar folgendes:
Ich habe meinen Wohnsitz 1999 von Deutschland nach Frankreich verlegt. Meine ganzen Papiere (Führerschein, Ausweis, Reisepass) wurden umgeschrieben.
Im Jahre 2006 wurde ich in Deutschland mit Alkohol am Steuer erwischt. Es wurde dann eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis in Deutschland und eine Geldbuße erteilt. Meinen französischen Führerschein habe ich behalten, wurde nicht eingezogen und ich durfte in Frankreich ganz normal fahren. Bußgeld habe ich bezahlt und die Sperrfrist betrug 11 Monate. Nach dieser Zeit bin ich wieder in Deutschland mit meinem franz. Führerschein gefahren (habe Schreiben erhalten das die Sperre aufgehoben wurde). Ich wurde seitdem auch öfters angehalten und hatte nie Probleme bis auf gestern.
Gestern Abend normale Verkehrskontrolle mit Überprüfung der Papiere und auf einmal kam der Hammer:

lt. Akten/ Polizei hätte ich seit 2006 keine Fahrerlaubnis mehr für Deutschland und müsste die Deutsche Fahrerlaubnis neu beantragen? In den Schreiben von 2006-2007 (Sperrfrist) stand aber nichts von einer Neubeantragung. Es stand lediglich da das ich in dem Zeitraum der Sperre in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen darf.
Ich habe aber einen franz. Führerschein und kann ja schlecht in Deutschland eine Fahrerlaubnis bzw. Führerschein beantragen wenn ich in Frankreich wohne?
Lt. Polizei bekomme ich jetzt noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ich darf in Deutschland kein Auto fahren.

Kann es sein das der PK sich da gestern geirrt hat oder das ich im Fehler bin?

Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen oder hatte so ein ähnliches Problem.

Gruß

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