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Nachrichten - Dieter12

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Ich habe seinerzeit in Paris gewohnt und bei einer französischen Firma gearbeitet. Da habe ich die französische Sozialversicherungsnummer erhalten und den Zugang zur Sécurité sociale (carte vitale gab es damals noch nicht).

@kembser: 8RP und 8SH habe ich auf meiner Steuererklärung noch nie gesehen. Das Finanzamt hat sich auch nicht weiter nachgefragt, wenn ich meine deutschen Einkünfte in 8TK eingetragen habe.

Die ganze Sache ist ins Rollen gekommen, weil ich eine Steuerkontrolle bekommen habe und man mir wegen der Carte vitale, die ich 24 Jahre nicht mehr benutzt habe, jetzt die CSG abknöpfen will.


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Ich wohne seit 1989 in Frankreich und habe hier 7 Jahre gearbeitet. Dann ist es normal, dass man die Carte vitale hat. Aber heute scheint es mir leichter die Carte vitale zu bekommen, als sie zurückzugeben.

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Habe das Finanzamt in Mulhouse am Telefon gehabt. Die Sache scheint sich etwas zu klären.
Ich gehe zum Arzt in Deutschland oder in Frankreich, bezahle direkt und rechne dann alles mit der Beihilfe (Krankenkasse der Beamten) und meiner deutschen Zusatzversicherung ab. Die Carte vitale benutze ich nicht. Von der Beihilfe kann und will ich mich auch nicht lossagen. Die einzige Möglichkeit, keine doppelten Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, besteht darin, die Carte vitale zurückzugeben. Mit diesem Vorgang bin ich gerade beschäftigt und werde dann später nochmals berichten, wie es gelaufen ist.
Wichtig dabei: Wenn ich nicht mehr der französischen Krankenkasse (sécurité sociale, Carte vitale) unterliege, gibt es für das französische Finanzamt keinen Grund mehr, mir die GSG auf meine deutsche Beamtenpension zu berechnen.

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Vielen Dank für deine Antwort. So ganz klar ist die Sache nicht. Ich bezahle Steuern in Deutschland und habe auch meine Krankenversicherung dort. Die Carte Vital in Frankreich benutze ich nicht. Ausserdem finde ich es seltsam, dass ich auf eine ebenfalls kleine Rente aus der Schweiz, die ich in Frankreich versteuere, keine CSG bezahle.
Ein Steueranwalt, der sich in der Materie auskennt, wäre nicht schlecht.
Ich werde mich auch an Infobest auf der Palmrain wenden, aber ich fürchte, dass mein Fall zu spezifisch ist. 

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Ich wohne im Elsass, habe als beamteter Lehrer in Deutschland gearbeitet und bin seit 2015 pensoniert. Jetzt soll ich die CSG, CRDS und CASA (ungefähr 10%) auf meine deutsche Pension bezahlen. Vielleicht liegt es daran, dass ich auch eine kleine franz. Rente beziehe.
Ist jemand in der gleichen Situation wie ich?
Ein Steuerberater/Steueranwalt in der Nähe von Mulhouse, der sich in der Materie auskennt, wäre auch nicht schlecht, da ich vermute, dass die Sache nicht so einfach wird.

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Steuern / Re: Abzug von Aufwendungen bei Kapitalerträgen
« am: 05. November 2011, 19:13:12 »
Hi Hermann,

wie wärs mit einer extra Bescheinigung deiner d Bank, die du dann ins F übersetzt und beide einreichst.

Gruß, Dieter

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Technik / Re: Zeitweise kein Internet
« am: 03. November 2011, 21:21:58 »
Hi,

Erstmals seit Jahren habe ich Probleme mit der Free-Leitung, die häufiger einfach zusammenbricht. In den letzten Tagen bekomme ich zweimal einen Werbeanruf von Orange. Zufall?

Gruss, Dieter

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Rund um's Kind / Re: Umzug in Elsass mit Schulkind
« am: 28. Juli 2011, 10:08:32 »
Hallo zusammen,
ich bin neu hier  :winkerwinker:und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt.
Wir planen den Umzug ins Elsass im Herbst bzw. ende des Jahres. ........

Hi Oli,

Leider sagst du nicht, in welchen Ort ihr zieht, aber gerade das ist von Bedeutung! Im Elsaß gibt es viele zweisprachige Klassen an öffentlichen Schulen (Grundschule), aber nicht überall und für die Grundschule ist es schon von Bedeutung, in der Nähe der Schule zu wohnen. Für den weitere Schullaufbahn gibt es dann auch zweisprachige Klassen in manchen Collèges, aber die sind nicht so häufig. Um so wichtiger ist auch hier die Wohnortwahl. Und dann gibt es für zweisprachige Kinder aus dem südlichen Elsaß noch die Schuloption "Deutsch-französisches Gymnasium" in Freiburg (http://www.dfglfa.net/dfg/) und auch hier ist die Wohnortwahl von Bedeutung, denn die Kinder müssen dann ja nach Freiburg fahren.

Gruß, Dieter

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Smalltalk / Re: Das bekannteste Quiche-Rezept!
« am: 28. Juli 2011, 08:52:46 »
Das bekannteste Quiche-Rezept!

Bei solchen Beiträgen dürfte die Quellenangabe sinnvoll sein, zumal man noch ein Foto mitgeliefert bekommt:
http://www.tourismus-lothringen.eu/de/actualites.asp?pk_actualite=98&sX_Menu_selectedID=mG_3BEBE31F

Gruß, Dieter

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Steuern / Re: Steuerberater Raum Lörrach Freiburg gesucht
« am: 27. Juli 2011, 18:50:13 »
Hi Oli,

Ich denke auch wie Toyotafan, dass ein Steuerberater überflüssig ist. Wenn man in D arbeitet und in F wohnt, so findet man hier im Forum ausreichend Infos und wenn man in der CH arbeitet und in F wohnt, so zahlt man (als Grenzgänger) auch in F seine Steuern.
Auch hier gibt es im Internet Infos: http://www.travailler-en-suisse.ch/ oder http://www.frontalier.org/index.htm
Ansonsten wirst du, egal in welchem Land, nicht einfach mitten im Monat oder ä. deine Steuerzahlungen einstellen können, sondern in der Regel werden dann immer Steuerjahresausgleiche gemacht. Doppelt besteuert wirst allerdings nicht, wenn das deine Sorge ist, denn zwischen den betroffenen Ländern gibt es seit langem Steuerabkommen.
Da das f Steuersystem noch immer (es soll nach dem d Vorbild geändert werden, oh Gott) sehr einfach ist und f Steuerbeamte auch im Gegensatz zu ihren d Kollegen bereitwillig helfen, gibt es in F so gut wie keine Steuerberater für Privatpersonen.
Ansonsten würde ich dir raten, zur Grenzgängerberatungsstelle im ehemaligen Grenzbüro an der Palmrain-Brücke in Weil zu gehen. Dort sitzt auch gelegentlich ein Steuerbeamter vom Finanzamt Lörrach (den ich dort mal getroffen habe, der war nett; gibt es wohl auch in D)

Gruß, Dieter

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Arbeiten / Re: Arbeiten in Frankreich
« am: 04. Juli 2011, 22:16:46 »
Hi Walter
Wie Ralph schon sagt, braucht man als EU-Bürger keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mehr. Die Sozialversicherungnummer beantragt dann der Arbeitgeber.

Gruß, Dieter

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Technik / Re: mit Karte zahlen?
« am: 24. Juni 2011, 08:04:47 »
... die haben meine deutsche Karte nicht genommen - ist das rechtens?   ......

Hi Lisanna,
Das d Recht hört an der d Grenze auf und wenn du in F leben willst, solltest du gelegentlich deine d Brille absetzen. Wir leben zwar in einem vereinten Europa, aber in vielen Punkten sind wir noch von europäischen Lösungen weit weg. Das gilt für d Angelegenheiten übrigens ebenso oder hast du einmal versucht, bei der DB ein Kundenkonto mit einer f Karte zu eröffnen oder versucht mit einem f Telefon auf eine dieser vielen zu bezahlenden d Auskunftsnummern (Krankenkasse, ......) anzurufen.

Gruß, Dieter

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Hi,

Meines Wissens wurden die 20% Abattement vor einigen Jahren ganz abgeschaffen und in die Progressiontabelle  eingearbeitet.

Gruß, Dieter

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Steuern / Re: Arbeiten in Frankreich, Familie in Deutschland
« am: 16. Mai 2011, 19:08:08 »
Hi Thorsten,

In Frankreich gibst du deine Mieteinnahmen zusammen mit deinem Erwerbstätigkeitseinkommen an und weiter unten trägst du die Mieteinnahmen als bereits in Deutschland versteuert ein. Das bewirkt, dass du nicht zweimal Steuern darauf bezahlst, was im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. Allerdings treibt das den Steuersatz, der auf dein Erwerbstätigkeitseinkommen angewendet wird in die Höhe.
Für die deutsche Steuer müsste dich jemand anderes beraten, aber ich vermute, dass es ähnlich ist (Versteuern der Miete mit höherem Steuersatz). Eine doppelte Haushaltsführung und wöchentliche Rückfahrten dürften in jedem Falle drin sein.

Gruß, Dieter 

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Rund um's Kind / Re: Neu in Frankreich
« am: 12. Mai 2011, 16:01:19 »
Hi,

Mit 4 Jahren ist dein Sohn sogar verpflichtet in die Schule zu gehen, allerdings kannst du ihn erst dann anmelden, wenn du weißt, wo ihr wohnen werdet, da die Schule vom Wohnbezirk abhängt.
Es gibt im Elsass viele zweisprachige (d/f) Klassen. Wenn du eine solche für deinen Sohn möchtest, solltest du auf der Mairie danach fragen. Möglicherweise wird aber dann der Anfahrweg etwas weiter.

Gruß, Dieter

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