Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wechsel von privater deutscher Krankenkasse in gesetzliche Kasse in Frankreich  (Gelesen 12826 mal)

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Offline jojo1

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Wenn man ( wie ich ) in Deutschland privatversichert ist & in Deutschland arbeitet - die Beiträge füt die private KV im höheren Rentenalter aber vermutlich langfristig untragbar hoch werden, gibt es m.E.  folgende Lösung eine günstige einkommensabhängige gesetzliche KV  bei Wohnsitz in F. zu erhalten.

  • Solange man in F. kein Einkommen hat, und man bisher in D. privatversichert war und ist, werden sich die gesetzlichen Krankenkassen auch in Frankreich weigern eine Versicherung abzuschließen. Stattdessen wird man auch in F. auf rein private Versicherungen hingewiesen.
  • Es ist aber jederzeit möglich in F. eine kleine Firma zu gründen. Meiner Kenntnis nach ergibt sich dann eine einkommensabhängige Versicherungspflicht in Frankreich und damit Versicherungsschutz in einer passenden gesetzlichen fr. KV.  
  • Eine reale Geschäftstätigkeit muss natürlich vorliegen, diese kann aber auch in Aufgabenverlagerungen aus D. nach F. bestehen.  
  • Sobald eine Aufnahme in die KV in Frankreich erfolgt ist, kann man die zu teure private KV in Deutschland kündigen. Dabei muss man sich aber über die Folgen im Klaren sein. KV-Versicherungsschutz besteht dann nur noch über die fr. KV - mit entsprechenden Einschränkungen wenn man in D. zum Arzt gehen will. Ebenso sind private Zusatzversicherungen in F. notwendig um 100% der Kosten abzudecken.  
  • In Summe kann dies im hohen Rentenalter aber eine notwendige Regelung sein - wenn man langfristig von über 1000 Euro erwartetem monatlichem Beitrag selbst im Basistarif in der privaten deutschen KV ausgehen muss.
  • Kritisch sind sehr hohe Beiträge zur privaten KV insbesondere dann, wenn bei hoher Lebenserwartung als Rentner nur eine niedrige Rente und ein bis an Lebensende mutmaßlich nicht ausreichendes Restvermögen vorliegt.
  • Nur dann kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche KV-Pflicht in Frankreich mutwillig herbeizuführen. Dies kann natürlich auch durch befristete Tätigkeit als Angestellter in F. erfolgen, wenn man denn eine Position finden sollte. Nach meiner Kenntnis bleibt dann aber die Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV in F. auf Lebenszeit bestehen, auch wenn man danach keine weiteren Einnahmen in F. als Altersrentner bezieht.
  • Durch die gesetzliche KV in Frankreich ergibt sich sogar die Möglichkeit nach einem Umzug nach Deutschland auch dort wieder in einer einkommensabhängigen gesetzlichen KV versichert zu sein. Mindestbedingung ist nur eine Vorversicherung von min. 12 Monaten in der gesetzlichen KV von Frankreich. Diese weitgehend unbekannte Rückkehrmöglichkeit in die deutsche gesetzliche KV gilt auch für andere Länder ( insbesondere auch bei Vorversicherung in CH etc )  
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2015, 00:21:16 von jojo1 »

Offline Eliott

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Na hoffentlich klappt das nicht.

Es ist schon richtig so, dass der Wechsel zurück zur gesetzlichen KK nicht geht.

Jahrzehnte lang nen Haufen Kohle gespart und sich dann auf der gesetzlichen KK im Alter ausruhen.

Leute die alleine schon den Gedanken haben, sind für mich unterste Schublade.

Grüße

Offline spirou

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Hallo,

diese Möglichkeit habe ich mir auch schon ein paarmal durch den Kopf gehen lassen, zumal ich ja schon mal 10 Jahre in F selbstständig war und
noch die Sozialversicherungsnummer habe. Die Minimalkosten sind glaube ich nicht mal so hoch. Vergessen darfst du aber nicht, Rentenversicherung ist immer dabei, das kann man nicht rausnehmen. Die Leistungen der KK im Elsass sind gar nicht so schlecht, die Ärzte sind wesentlich günstiger als Privattarife in D und eine Zusaztzkasse nicht unbedingt vonnöten. ich hatte damals auch keine und heute mit meinen 1500€ Selbstbeteiligung/Jahr, daß die priv. KK einigermaßen bezahlbar bleibt, stehe ich eigentlich schlechter da.Was halt bleibt ist das ganze drumherum weswegen ich dann damals auch aufgehört habe. Gut ich hatte eine sarl da muß man den Abschluß vom Steuerberater machen lassen, das braucht man glaube ich als selbstst. nicht. Aber trotzdem muß man Pflichtbeitr. bei der IHK bezahlen, es gibt div. Pflichtversicherungen, Verwaltungsaufwand, Steuererklärung, evtl. Gewerbesteuer, Auflagen u.s.w. zu berücksichtigen.
In D ist es ja so, ab 55 Jahre nimmt dich die ges. KK  nicht mehr. Wie ist das in F???

banjo

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Elliot,

wie kommst Du darauf, dass man als privat versicherter "nen Haufen Kohle spart"? Mein Beitrag für die PKV liegt über dem der GKV.
Man könnte die Sichtweise auch umdrehen: All die gesetzlich Versicherten, die den nicht berufstätigen Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert bekommen, die sparen nen Haufen Kohle!
 

Offline Frontalier_CH

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In der Tat will man eigentlich vermeiden, dass Leute in jungen Jahren sich günstig privat versichern und später wenn es teurer wird, wieder zurück in die GKV gehen und die GKV darf in den schlechten Zeiten die Kosten tragen, während sie in den "guten" Zeiten als der Versicherte noch jung und gesund genug für eine PKV war, kein Geld bekommen hat. Aber nun ja, ich bin nicht hier um jemanden moralisch ins Gewissen zu Reden.

Eine Frage dazu:

Zitat
attdessen wird man auch in F. auf rein private Versicherungen hingewiesen.

Gibt es sowas in F? ich dachte in F gibt es nur die staatliche Grundversicherung bei der CPAM plus private  Zusatzversicherungen (mutuelle) aber keine reine private Krankenvollversicherungen, die einen von der gesetzlichen Versicherungspflicht in F befreien? es gab das mal für Grenzgänger in die Schweiz, aber das wurde mittlerweile abgeschafft.

Ja, die KV im Elsass ist besser als im restlichen Frankreich, sie übernimmt 90% der ambulanten Kosten (vereinfacht ausgedrückt) und 100% der stationären Kosten im Mehrbettzimmer (vergleichbar GKV DE ohne Zusatztarif fürs Krankenhaus). Das regime general für das restliche Frankreich bezahlt lediglich 70% der ambulanten und 80% der stationären Kosten, lediglich in bestimmten Situationen werden 100% übernommen.

Offline spirou

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Eliott,
vor dem Schreiben Hirn einschalten hat noch nie geschadet

Frontalier_CH,
er gibt in F keine Privatvers. nur Zusatzversicherungen. Als Privatier in F muß man auf internationale Krankenkassen
zurückgreifen die hauptsächlich aus LUX und GB angeboten werden

Offline Eliott

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Bitte keine Beleidigungen in diesem Forum.

Danke

Offline Ralph

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@ spirou: Bitte nicht persönlich werden - jeder hat seine Meinung zu diesem Thema.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Frontalier_CH

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Zitat
er gibt in F keine Privatvers. nur Zusatzversicherungen. Als Privatier in F muß man auf internationale Krankenkassen
zurückgreifen die hauptsächlich aus LUX und GB angeboten werden

Geht das überhaupt noch? bei uns schweizer Grenzgängern wurde das Recht eine private Vollversicherung abzuschließen, mittlerweile abgeschafft. Erlaubt ist nur noch die gesetzliche Versicherung für Grenzgänger in Frankreich oder unter bestimmten Vorrausetzungen, ein gesetzlicher Tarif in der Schweiz mit Zusatzoption für Frankreich (vereinfacht formuliert, tut hier nicht so viel zur Sache). Es gab einige französischer Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten, die versucht haben das neue Recht zu umgehen, in dem sie eine private KV in GB abgeschlossen haben. Der User "Kembser" schrieb dazu auch schon was hier im Forum. So wie er schrieb und ich es mitbekommen habe, war das nicht erlaubt und hat wohl auch nicht funktioniert. Daher kann es gut sein, dass es auch für Privatiers nicht mehr funktioniert. Ich würde mich da am besten mal bei Infobest schlau machen. Ggf. müsste man auch als Privatier entweder eine gesetzliche EU KV bzw. schweizer KV nachweisen oder aber man müsste in die französische CPAM eintreten + ggf. Zusatzversicherungen. Vielleicht könnte man dann die private KV aus GB oder Lux als Zusatzversicherung behalten, aber ich glaube aktuell eher nicht, dass man aufgrund einer ausländischen privaten KV von der französichen Krankenversicherungspflicht befreit wird. Sonst wären die franz. Grenzgänger gen Schweiz mit der Methode ja durch gekommen (was sie nicht sind). Aber vielleicht ist die Rechtslage bei Leuten die Privatier sind, wieder komplett anders.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 00:18:35 von Frontalier_CH »

Offline ~Pero~

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Elliot,

wie kommst Du darauf, dass man als privat versicherter "nen Haufen Kohle spart"? Mein Beitrag für die PKV liegt über dem der GKV.
Man könnte die Sichtweise auch umdrehen: All die gesetzlich Versicherten, die den nicht berufstätigen Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert bekommen, die sparen nen Haufen Kohle!
 

Naja - die Höhe Deines Beitrages kannst Du in gewissen Grenzen aber selber steuern, durch Wahl des entsprechenden PKV-Anbieters und durch die Leistungen die du versichert haben willst. Das kann der GKV-Abhängige nicht.
Und - ich denke mal Du musst nicht auf einen Termin z.B. bei Neurologen 4-6 Monate warten, trotz akutem Verschlechterungsverlauf. Das interessiert die bei den GKVlern einen Scheiss. - Auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird.
WIR haben in vorliegendem Fall dann entschieden das Ganze privat abrechnen zu lassen. Termin in 2 Wochen.
Noch Fragen?
Sorry - aber da kann ich KOTZEN.

Jemand der die PKV wählt tut dies bewusst, weil er Vorteile sieht und i.d.R. ein entsprechendes Einkommen hat. Wenn dem nicht so wäre, könnte er sich ja auch in der GKV freiwillig versichern. ;-)
OKAY - soll er und darf er - aber dann "heulen" weil es nicht mehr so einfach zurück geht in die "billige" GKV? hmmmmm

Der GKV-Pflichtversicherte tut dies weil er MUSS, und nicht das entsprechende Einkommen hat.
Er kann wählen zwischen Belzebub mir geringer Zuzahlung und Deibel mit höherer Zuzahlung, da ja die Aufschläge nicht auf die AG mit umgelegt werden, sonder wieder nur mal auf die AN zu 100%.

Offline kembser

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Es gab einige französischer Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten, die versucht haben das neue Recht zu umgehen, in dem sie eine private KV in GB abgeschlossen haben. Der User "Kembser" schrieb dazu auch schon was hier im Forum. So wie er schrieb und ich es mitbekommen habe, war das nicht erlaubt und hat wohl auch nicht funktioniert.

Doch, einige Grenzgänger zur Schweiz haben sich bei "Amariz" in GB versichert, um der Zwangsversicherung in der CMU zu entgehen, als die privaten Versicherungen zum 1.6. abgeschafft wurden. Dieser Weg ist zwar illegal, denn das Gesetz, das hierzu gemacht wurde, legt fest, dass jede Person mit französischem Wohnsitz in Frankreich versichert sein muss, wenn sie nicht in einem anderen europäischen Krankenversicherungssystem pflichtversichert ist. Dennoch haben einige diesen Weg gewählt, und bisher fahren sie wohl gut damit, zumindest in der jetzigen verfahrenen Situation (siehe meinen ausführlichen Bericht hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/versicherungen/helsana-raet-mir-eine-krankenversicherung-ab-t5781.0.html ). Es ist allerdings die Frage, wie lange das gut geht. Es wird auch davor gewarnt, dass beispielsweise englische Krankenversicherungen in den Geschäftsbedingungen das Recht haben, den Vertrag einseitig zu kündigen.

So wie sich die französische Krankenversicherung momentan verhält, würde es mich übrigens nicht wundern, wenn sie eines Tages auf die Idee käme zu sagen, dass alle Grenzgänger nach D, die nicht pflichtversichert sind, sprich eine PKV haben, in die CMU müssen. Ich weiß, dass wäre völlig schwachsinnig, aber momentan ist die franz. assurance maladie offenbar zu allem bereit, was Geld bringt.

Kurz - off topic - das Neueste zu den Grenzgängern zur Schweiz: Viele von uns konnten ja ein Gerichtsurteil der Schweiz nutzen, um in die CH-Versicherung zu wechseln. Die franz. assurance maladie weigert sich nach wie vor, uns zu entlassen. Wir müssen alle vor Gericht ziehen. Letzte Woche gab es ein erstes Urteil des Tribunal de Sécurité Sociale in Mulhouse in einem Eilverfahren einer Betroffenen gegen die franz. Versicherung. Die hatte mit allen möglichen Tricks versucht, das Verfahren verschieben zu lassen, was jedoch von der Richterin zum Glück abgelehnt wurde. Die Assurance Maladie wurde dazu verurteilt, die Betroffene vorläufig aus der Versicherung zu entlassen und ihr 1500 Euro Kostenerstattung zu zahlen. Aber das ist nur eine erste Instanz für eine Person, Einspruch ist möglich. Im Januar finden die ersten "richtigen" Verhandlungen für 10 Betroffenen statt. F weigert sich mit Händen und Füßen, europäisches Recht anzuerkennen, koste es was es wolle. Es geht ihnen nur um Einnahmen - daher meine pessimistische Einschätzung oben.

Offline Frontalier_CH

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Hallo Kembser,

Ich teile deine Einschätzung und daher war ich verwundert, dass es überhaupt noch Leute gibt in F, die eine PKV besitzen (dürfen) und nicht in die CPAM müssen. Insbesondere das hier halte ich für sehr realistisch:

Zitat
So wie sich die französische Krankenversicherung momentan verhält, würde es mich übrigens nicht wundern, wenn sie eines Tages auf die Idee käme zu sagen, dass alle Grenzgänger nach D, die nicht pflichtversichert sind, sprich eine PKV haben, in die CMU müssen. Ich weiß, dass wäre völlig schwachsinnig, aber momentan ist die franz. assurance maladie offenbar zu allem bereit, was Geld bringt.

Wenn man das Handeln der CPAM konsequent weiter denkt, müsste das wohl auch für Grenzgänger nach Deutschland gelten, die eine deutsche PKV haben und weder in F noch in D in der GKV sind.

Offline romarine

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Gibt es in dieser Diskussion neue Erkenntnisse?

Wir sind vor drei Monaten ebenfalls privat nach Frankreich gezogen (Provence), haben aber wweiterhin eine GmbH in Deutschland.

Wenn man die Kosten für Dutsche PKV mit den Kosten für eine Französiche KV erscheint der Wechsel in die CMU, mit priv. Zusatzvers.) sehr attraktiv.