Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit  (Gelesen 4756 mal)

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Offline Ralph

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Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« am: 25. Mai 2019, 00:02:24 »
Ich war seither als Grenzgänger im Regime Local mit 90 % krankenversichert.
Nun bin ich arbeitslos und auf meiner Carte Vital ist plötzlich Regime General mit 60 %.
Auf der Pharmazie haben sie mir erklärt das wäre richtig.
Das liegt daran das das Geld quasi aus Paris käme....
Stimmt das ?
Das war früher nicht so....da war man auch Local in chomage.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2019, 02:06:32 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dragonvamp

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Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #1 am: 25. Mai 2019, 09:44:35 »
Guten Morgen,

Hab mal ein wenig recherchiert.
Das scheint einigen passiert zu sein, aber das Regime local sagt:
Dès lors que le demandeur d’emploi était, préalablement à son inscription à Pôle Emploi, affilié au Régime Local, il continue à conserver le bénéfice de ce régime durant toute la perception de son revenu de remplacement, sous réserve qu’il réside en France métropolitaine ou dans l’un des départements d’outre-mer.

Dementsprechend wird gebeten, sich direkt an die CPAM zu wenden.

Grüße

Dragon


Offline Ralph

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Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #2 am: 25. Mai 2019, 19:58:17 »
ich hab unterschiedliches in verschiedenen Foren gelesen.
Werde mal nächste Woche bei der CPAM anrufen.
Danke Dir.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline spirou

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Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #3 am: 26. Mai 2019, 07:18:58 »
nur mal zum Verständnis, ich muß ja auch irgenwann mal in die Franz. Kasse wechseln, ist es nicht völlig Wurst wie du versichert bist, wenn du eine Zusatzkasse hast? Die zahlen dann doch den Rest

Offline Ralph

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Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #4 am: 28. Mai 2019, 22:21:51 »
Wer sagt das das die den Rest zahlen ?

Das tun sie nur bei Regime Local und 90 %....
Ich weiß nicht ob es auch andere Tarife gibt aber das kostet dann sicher auch etwas mehr.
Sonst wären nicht alle scharf auf Regime Local.
Das wäre ja ne Super Zusatzversicherung denen egal ist ob sie 40% oder 10% zahlen müssen.
« Letzte Änderung: 28. Mai 2019, 22:36:35 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline spirou

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Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #5 am: 29. Mai 2019, 08:58:48 »
Hallo,
und warum sollten sie nicht den Rest bezahlen. Falls das gängige Praxis ist, daß man bei Arbeitslosigkeit aus der lokalen Versorgung rausfliegt ist das doch bei allen Elsässern und Lothringern so der Fall und die Zusatzkasse weiß das doch dann auch.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Franzose bei Arbeitslosigkeit eine Lücke, die nicht durch die Zusatzkasse gedeckt ist bezahlen würde.
Meine Frau ist Beamtin und dadurch auch nicht in der Lokalkasse und sie hat eine Zusatzversicherung, da klappt alles reibungslos. Kann sein, daß diese Zusatzkasse etwas teurer ist wie für Elsässer, Das weiß ich nicht.

Grüße

Offline kembser

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Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #6 am: 29. Mai 2019, 10:24:03 »
Hallo zusammen,

Natürlich gibt es für beide "Régimes" Zusatzversicherungen, die jeweils den Rest zu 100% bezahlen. Wenn man kein "Régime local" hat, dann kostet diese aber natürlich um einiges mehr.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Ralph

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Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #7 am: 29. Mai 2019, 11:57:06 »
Also - Stand heute ist es so das man 1 Jahr lang in dem bisherigen Regime Local bleibt.
Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit fällt man automatisch in Regime General mit 60 % zurück (wie im Rest von Frankreich üblich).
Arbeitet man danach wieder im Elsass, Lothringen oder als Grenzgänger fällt man wieder ins Regime Local 90% zurück.

Und meine bisherige Zusatzkasse zahlt das was sie seither gezahlt hat....10 %.
Ich werde mich einmal erkundigen was die Zusatzversicherung für das Regime General an Mehrkosten kosten würde.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2019, 12:02:32 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz