Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: jojo1 am 05. November 2013, 13:49:28
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Annahme: Versicherter wohnt NUR in Frankreich ( Elsass ).
ES besteht nur eine franz. KV ( staatlich + private Zusatzversicherung ).
Darf Versicherter dann so einfach auch ohne Notfall und dies regelmäßig zu Ärzten in Deutschland in Behandlung gehen ( und dies dann über franz. Versicherung abrechnen ) ?
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Ich glaube nicht, weil ich hatte damals mal nachgefragt ob das andersherum geht.
Frag doch bitte mal bei der caisse maladie nach und lass uns an deinem Wissen teilhaben..
Danke
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Ich glaube nicht, weil ich hatte damals mal nachgefragt ob das andersherum geht.
Frag doch bitte mal bei der caisse maladie nach und lass uns an deinem Wissen teilhaben..
Danke
Nach den neuesten europaeischen Urteilen muss yumindest die deutsche Krankenkasse Behandlungskosten in gleicher H;he auch im EU/Ausland uebernehmen, diese Information habe ich aus den Radionachrichten etwa Ende September .
Umgekehrt muss dies aber nicht exakt gleich sein, denn die private Zusatzversicherung in Frankreich kann eventuell die Leistung auf Frankreich begrenzen.
Ausserdem sind dann immer noch in der Regel die {bersetyung der Rechnungen notwendig sein und deutsche Aerzte lehnen eventuell die Behandlung ab, zumindest wenn sie keine Privatrechnung schreiben koennen.