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Autor Thema: Pflegeversicherung!  (Gelesen 4942 mal)

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Offline peter1026

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Pflegeversicherung!
« am: 30. Oktober 2008, 10:14:36 »
habe eine sehr spezielle Frage.

Ich arbeite in Frankreich (bin kein Grenzgänger) und wohne mit meine Frau und zwei Kinder in Deutschland und bezahle alle meine Sozialabgaben in Frankreich.

Meine Frau ist bei mir mitversichert, da sie nicht berufstätig ist.

Eine von meine Kinder hat Down Syndrom und ist somit 100% schwerbehindert und hat Pflegestufe 2 von der Pflegedienst anerkannt bekommen.

Laut information von meine Krankenkasse (KKH) bekommen wir jetzt keine Pflegegeld mehr!!!!

Frage 1: Kann jemand hier bestätigen?
Gibt's da etwas vergleichbares in Frankreich? Wenn ja, wie gehe ich vor um es zu beantragen?

Vielen Dank, und ich hoffe sehr jemand kann mir hier heflen!
Peter

Offline Mathis

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Re: Pflegeversicherung!
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2008, 10:39:48 »
Hallo Peter,

Laut information von meine Krankenkasse (KKH) bekommen wir jetzt keine Pflegegeld mehr!!!!

Frage 1: Kann jemand hier bestätigen?
Gibt's da etwas vergleichbares in Frankreich? Wenn ja, wie gehe ich vor um es zu beantragen?

Das ist eine schwierige Frage, denn gerade beim Thema Pflegeversicherung gibt es noch einige Lücken im "grenzenlosen Europa". Es gibt aber ein Urteil (Rechtssache C-160/96) des Europäischen Gerichtshofes dazu. Es besagt, dass "Versicherte der Pflegekassen auch dann Anspruch auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung haben, wenn sie sich in anderen EU-Mitgliedsländern aufhalten. Dies gilt aber nur für das Pflegegeld (Geldleistung), Sachleistungen sind davon ausgenommen."

Bei euch ist es der umgekehrte Fall, also Wohnsitz in D, und Versicherung in F. Ob das Urteil da anwendbar ist, kann ich nicht sagen, aber es ist immerhin ein Hinweis in diese Richtung. Es gibt in Frankreich eine Pflegeversicherung, die "Personenbezogene Pflegebeihilfe (allocation personnalisée d’autonomie, APA)".

Aber hier gelten bestimmte Voraussetzungen, die u.a. besagen, dass:

• Der Pflegebedürftige muss mindestens 60 Jahre alt sein.
• Er muss einen festen Wohnsitz in Frankreich haben.
• Verrichtungen des täglichen Lebens fallen ihm schwer (Pflegebedürftigkeit).

Das wäre ja bei euch nicht gegeben. Wie schon gesagt, ist eine komplizierte Angelegenheit.
Ich würde dazu raten, einen der Eures-Berater mal darauf anzusprechen, die haben bestimmt genauere Infos zu dieser Frage.

Gruß Mathis