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Autor Thema: Patientenverfügung in Frankreich  (Gelesen 7468 mal)

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Offline Ralph

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Patientenverfügung in Frankreich
« am: 21. Januar 2014, 14:19:48 »
Hallo liebe Forenmitglieder,

hat sich eine/r von Euch schon einmal mit dem Thema Patientenverfügung in Frankreich befasst ?
Wie ist die Rechtslage hier ? Gibt es Vordrucke - ähnlich wie in D ? Werden die Verfügungen von den Ärzten berücksichtigt / respektiert und halten sie sich an die Vorgaben ?

Das sind sicherlich Fragen die nicht nur mich umtreiben.

Vielen Dank für Erfahrungsberichte.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Patientenverfügung in Frankreich
« Antwort #1 am: 21. Januar 2014, 14:40:54 »
Ja solcherlei Fragen gab es nicht nur bei Dir.

Wir hatten in 2011 bei einem Notartermin solcherlei Fragen beim Notar angesprochen.
Er sagte, wenn solche Verfügungen in Deutschland anerkannt werden, werden sie auch in Frankreich anerkannt.

Gesagt wurde sinngemäß, die hier in Frankreich müssten sich auch daran halten, was in deutschen Verfügungen formuliert ist.

Ob das tatsächlich für die Ärzteschaft verbindlich ist und die damalige Aussage des Notar noch zutreffend, weiß ich nicht.
Einen Versuch, solcherlei Fragen wie deine hier, haben wir 2011 unternommen.

Unterlagen zu den franz. Formularen bzw einen Link zum Thema liefere ich hier:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000446240&dateTexte=

Beim suchen im Internet finden sich einige Hinweise bezüglich Gültigkeiten usw.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Patientenverf%C3%BCgung
http://www.drze.de/im-blickpunkt/patientenverfuegungen/rechtlicher-teil

Nachtrag:
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/gesundheit-in-der-eu/fuer-laengere-zeit-im-eu-ausland/pflegebeduerftig-im-eu-ausland/

« Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 20:00:03 von -Helmut- »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Ralph

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Re: Patientenverfügung in Frankreich
« Antwort #2 am: 21. Januar 2014, 19:43:53 »
Es wäre schön, hier nicht in diesem Thread das Thema Organspende zu besprechen...bitte wenn Du das Thema wichtig findest einen eigenen Thread aufmachen.

vielen Dank.

Die deutschen Links sind schön und gut, aber mich würde die reine französische Vorgehensweise interessieren.
Ich will nicht das Deutsche Procedere adaptieren. Wir leben hier in Frankreich und "Deutsche" machen immer mal wieder den Fehler zu denken, das das hier genauso
sein muß wie in D.
Das ist halt in vielem nicht so..zb. Erbrecht.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Patientenverfügung in Frankreich
« Antwort #3 am: 21. Januar 2014, 20:09:07 »
Ich hatte höflich gefragt, ob hier das Thema Organspende mit-, oder per eigenem Thread angesprochen werden sollte.

Okay, war bzw ist dein Thema, deshalb habe ich meinen Nachtrag bezüglich Organspendehinweis entfernt.

Zum ersten Link, in dem ausschließlich franz. Themen angesprochen wurden, hast du nichts gesagt.
Aus den deutschen Verlinkungen geht zumindest per Übersicht hervor, was anders ist als bei der deutschen Fassung der Patientenverfügung.

Ich habe nicht ausreichend franz. Sprachkenntnisse, um gezielter suchen und verlinken zu können. Bemühte mich wenigstens was zum Thema beizutragen.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Ralph

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Re: Patientenverfügung in Frankreich
« Antwort #4 am: 21. Januar 2014, 21:21:38 »
Das war ja auch überhaupt nicht böse gemeint...interessieren würde mich  besonders, hat das schon mal jemand gemacht ?
Wenn ja wie ? Bei wem ? Beratung von wem ?
Wie ist die Rechtslage  ?  etc.....
Wie das in D läuft ist vielen bekannt - besonders wer schon einmal in der Situation war so eine Verfügung anzuwenden weiß um die Probleme und Fallstricke.
Und um oftmals viel Unverständnis von seiten der Ärzteschaft.

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Offline guzzje

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Re: Patientenverfügung in Frankreich
« Antwort #5 am: 24. Januar 2014, 07:56:44 »

Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang wurde gestern folgender Link über www.service-public.fr

http://www.service-public.fr/actualites/002956.html?xtor=EPR-140

verteilt. Dort kann man sich übrigens auch einen wöchentlichen Newsletter bestellen, der einen relativ gut auf dem neusten behördlichen Stand hält.

Viele Grüsse

Guzzje