Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: naborallemand am 10. September 2012, 20:00:45
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Hallo,
ich arbeite im deutschen Gesundheitswesen und werde sehr häufig mit dem Thema Betreuungsverfügung und Patientenverfügung konfrontiert.
Gibt es in Frankreich etwas Entsprechendes und wenn ja, wie heißt es dann? Wo kann man sich informieren? Hat jemand zufällig praktische Erfahrung damit?
Viele Grüße aus Saint-Avold
naborallemand :Hands:
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Das ist eine sehr gute Frage, die sich uns leider erst Anfang diesen Jahres im Familienkreis in DE wieder offenbarte.
Bin gespannt auf die Informationen die hier hoffentlich qualifiziert und verifizierbar wiedergegeben werden, wie es diesem
sehr sehr bedeutsamen gebührt.
a+
Pero
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hallo,
hier der link für eine franz. Patientenverfügung, hier genannt testament. Soweit mir bekannt ist, gilt diese in france max. 3 jahre.
http://www.bare-jesus.net/author/testament.pdf
http://www.bare-jesus.net/author/testament.htm
hier noch gesetzestexte über die rechtliche lage bzgl. sterbehilfe in frankreich:
http://www.linternaute.com/actualite/societe/dossier/euthanasie/lois-francaises.shtml
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Super, danke :doppeld:
Mich macht nur der Name im Link stutzig - hat der Herr womöglich Mitspracherecht oder so etwas?
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hallo,
haha :lach:
ja den sollte man natürlich weglassen bzw. ersetzen. weiß auch nicht was das soll, :anixwissen: aber man kann ihn ja rauslöschen bei gebrauch. hauptsache man hat mal die franz. Übersetzung einer patientenverfügung.
gruss blue