Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Not-Operation in Frankreich, doch Mitglied in fran. Krankenkasse werden ?  (Gelesen 2856 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline WSchill

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 16
    • Profil anzeigen
Hallo Forum,
vielleicht ist dieser Erfahrungsbericht und meine Überlegungen dazu für andere Frankreichliebhaber interessant.
Ich habe in meinem Beitrag anfangs die 17 € Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt  nicht berücksichtigt. Hab das eine Tag später korrigiert.
Und ich frage mich, ob ich noch andere Aspekte nicht berücksichtig habe.

Ich hatte bei einem meiner 180-Tage Aufenthalt in F eine Not-Operation in F wegen einer ge-platzte Bandscheibe nötig. Ich wurde im ersten F Krankenhaus freundlich aufgenommen, die Eu-Versicherungskarte wurde kopiert, Medis gegeben und dann ging es mit der Aufnahme-prozedur weiter. Meine Vermutung "geplatzte Bandscheide" wurde noch am gleichen Abend mit einem dieser Riesenapparate geprüft und bestätigt. Da in F nicht jedes Wald- und Wiesen Krankhause (wie in D) eine Bandscheiben-OP durchführen darf, sondern für derartige OPs Operationszentren eingerichtet sind, wo z.B. einige Ärzte nur Bandscheiben-OPs durchführen, wurde ich dorthin überwiesen. Man hätte mich auch nach D reisen lassen, ich hatte mich in-tuitiv dagegen ausgesprochen. Was ein Glück, denn meine Reisekrankenversicherung hätte mich auf den Kosten für den Krankenrücktransport (1000 bis 2000€) sitzen gelassen.
Ich musste natürlich 3 Tage warten bis man mich in den normalen  OP-Plan quetschen konn-te. Die OP ist super verlaufen, nach drei Tagen hätte man mich (wie auch die Franzosen) am liebsten nach Hause geschickt, die Franzosen sollen dann von der Familie und dem Hausarzt weiter versorgt werden. Bei dieser Familienversorgung geht es eigentlich nur darum, nicht zu lang aufrecht zu bleieben, damit die geschnittene Bandscheibe und das umgebende Gewebe darum herum heilen können. Der Hausarzt soll die Wundabdeckung ab und an wechseln und nach 14 Tagen die Fänden ziehen. In der F REHA wird nicht so viel Brimborium gemacht wie in der deutschen. In der F REHA wirst Du angehalten täglich etwas zu laufen und ansonsten im Bett zu bleiben, das war's. Es gibt aber für schwierigere Fälle eine längere und weiterge-hende Behandlung in der REHA.
Ich wollte REHA in F machen und man hat mich gelassen, weil ich keine Familie in F habe. Da war mir noch nicht klar, dass ich auch dafür am Tag die EIGENBETEILIGUNG VON 17 EURO PRO TAG für Krankenhausbehandlung zu zahlen hatte. Da kam dann am Schluss das nette Sümmchen von 340 € zusammen.  Dem stehen allerdings die 10€/Tag in D Kliniken gegenüber, die zwar Verpflegungspauschale heißt, aber auch ein Eigenbeitrag ist.
Die  OP-Preise hängen übrigen im Flur aus; meine OP hat ca. 650 € gekostet zuzüglich der Zimmerkosten von ca. 200€/Tage (x 6 = 1200€). Da werden deutsche Operateure blass, weil die das zwei bis vierfache verlangen und erhalten. In D kann man nur in Foren Schätzungen nachlesen, offizielle Informationen über Behandlungskosten gibt es nicht.
Der Ärger fing erst an als ich einige Nachzügler-Rechnungen nach D zugeschickt bekam (das erste Kh kannte die F Vermittlungsstelle für ausländ. Versicherte nicht) und von meiner D Kk bezahlt haben wollte. Ohne dass eine konkrete Berechnung schriftlich dargestellt wurde, hat meine Kasse dekretiert, dass eine Rechnung über 180 € dem in F üblichen Selbstbehalt von 20% von einem nicht genannten Gesamtbetrag entspräche.
Ich habe daraufhin etwas recherchiert und u.a. unter der Internetadresse : http://www.cleiss.fr/particuliers/ihr-krankenschutz-beim-urlaubsaufenthalt-in-frankreich.html die deutschsprachige Aussage gefunden (etwa in der Mitte), dass OPs, die mehr als 160 € kosten und der Transport von einem Kh zu einem anderen ebenfalls zu 100% von der CPAM erstattet werden. ALLERDINGS zählt der o.g. EIGENBETEILIGUNG VON 17 EURO PRO TAG nicht zu den Behandlungskosten, die von der CPAM erstattet werden. Dieser Selbstbehalt ist aber gedeckelft auf längstens einen Monat.
Der Betreiber der o.g. I.-Adresse ist die französische Cleiss - Centre des Liaisons Euro-péennes et Internationales de Sécurité Sociale, also vertrauenswürdig (aber I.-Adressen al-tert !, d.h. der Anbieter kann sein Angebot umgestallten, womit möglicherweise diese o.g. IA ungültig wird; dann nach "cleiss" mit F google googeln).
Auf diesem Hintergrund sind meine Überlegungen, eine Aufnahme in die F- Krankenversi-cherung  (CPAM) zu beantragen ins Stocken geraten.
Die D Kk müsste die Kostenübernahme-Erklärung (jetzt S1) herausrücken und dann alle Kos-ten erstatten, die die CPAM direkt von der D Kk verlangt). Die Kosten für die private Zusatz-versicherung hatten mich bisher davon abgehalten (für meine Alter 70€/Monat), eine Auf-nahme in die CPAM zu beantragen. Aber wenn gerade die teueren OPs von der CPAM zu 100% bezahlt werden, muss ich dass gegen den o.g. Selbstbehalt von 17 € pro Kranken-haustag und gegen die Aufschwatz-Versuche durch D Operateure von eigentlich doch nicht so uuunbedingt nötigen und sooo sicheren Operationen abwägen. Denn ich könnte mich jederzeit auch in D behandeln lassen, das scheinen nicht wenige D Eu-Residenten zu machen. Dies zu ermöglichen machte aber erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs möglich. Dann hat man eben die Reisekosten an der Backe und die Unterkunft in D kann man meist kostenfrei nutzen.
Bei den Medis muss man zuzahlen, wie ja auch in D, da dürften keine großen Unterschiede bestehen. Es gibt allerdings in F indirekt eine Praxisgebühr in Form des Selbstbehaltes von, ich glaube 30% der Arztrechnung und ich glaube, man muss die Arztrechnung trotz Carte Vi-tal erst mal selbst bezahlen, wenn man keine Karte von einer Mutuelle hat, richtig?  

Was meint Ihr, welchen Aspekt hab ich nicht berücksichtigt ?

Auf Schreib- und Formulierfehler besteht kein Copyright ;-)
« Letzte Änderung: 26. April 2014, 09:53:55 von WSchill »