Bedingt durch eine maladie de long duré wurde ich (Deutscher) Rentner mit Wohnsitz in France.
Die deutsche KV teilte mir mit, dass ich verpflichtet bin, Beiträge zu bezahlen, die automatisch von der Rentenversicherung abgeführt werden.
Auf meine Frage, was Sache sei, wenn ich z.B. nach Paris umziehen würde, wo ich dann wohl über Jahre keine Leistung in DE beanspruchen würde, oder nach einem etwaigen Umzug nach New York oder Casablanca, antwortete meine KV, dass ich beitragspflichtig bleibe, wo auch immer ich mich auf diesem G(K)lobus aufhalte.
Mein Nachbar, ein grenzgängerischer Franzose, der in DE arbeitet, hat mir hingegen berichtet, dass er dereinst, wenn er denn die deutsche Rente bekommt, in DE nicht mehr krankenversichert sein wird.
Will heißen, er kann in DE nicht mehr zum Arzt o.ä. .
Rein theoretisch frage ich mich, was würde passieren, wenn ich die z.B. französische Staatsbürgerschaft beantragen würde.
Müßte ich dann die Deutsche abgeben, oder dürfte ich - analog zu einigen islamischen Staatsangehörigen in der BRD -

zweier Länder Staatsbürger sein?
Wenn ich aber Franzose würde, wäre dann meine deutsche Krankenversicherung perdue?
Gibt es jemand, der die französische Staatsbürgerschaft beantragt hat und daher mehr weiß??
Gruß,
atd.
