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Autor Thema: KV für verrentete Grenzgänger  (Gelesen 4403 mal)

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Offline atd

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KV für verrentete Grenzgänger
« am: 04. Februar 2014, 20:20:32 »
Bedingt durch eine maladie de long duré wurde ich (Deutscher)  Rentner mit Wohnsitz in France.
Die deutsche KV  teilte mir mit, dass ich verpflichtet bin,  Beiträge zu bezahlen,  die automatisch von der Rentenversicherung abgeführt werden.
Auf meine Frage, was Sache sei, wenn ich z.B.  nach Paris umziehen würde, wo ich dann wohl über Jahre keine Leistung in DE beanspruchen würde,  oder nach einem etwaigen Umzug nach New York oder Casablanca,  antwortete meine KV, dass ich beitragspflichtig bleibe, wo auch immer ich mich auf diesem G(K)lobus aufhalte.

Mein Nachbar, ein grenzgängerischer Franzose, der in DE arbeitet, hat mir hingegen berichtet, dass er dereinst, wenn er denn die deutsche Rente bekommt, in DE nicht mehr krankenversichert sein wird.
Will heißen, er kann in DE nicht mehr zum Arzt o.ä. .

Rein theoretisch frage ich mich,  was würde passieren, wenn ich die z.B. französische Staatsbürgerschaft beantragen würde.
Müßte ich dann die Deutsche abgeben, oder dürfte ich  - analog zu einigen islamischen Staatsangehörigen in der BRD -     :winkerwinker: zweier Länder Staatsbürger sein?
Wenn ich aber Franzose würde,  wäre dann meine deutsche Krankenversicherung perdue?

Gibt es jemand, der die französische Staatsbürgerschaft beantragt hat und daher mehr weiß??

Gruß,

atd.   :winkerwinker:


Offline grenzgängerin

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Re: KV für verrentete Grenzgänger
« Antwort #1 am: 05. Februar 2014, 00:00:51 »
Hallo,
was  die Staatsangehörigleit  mit der KV zu tun weiß ich nicht bzw. kann ich nicht nachvollziehen.
Zur KV der  Rentner als  ehemals Grenzgänger und auch deutscher Rentner mit Wohnsitz in einem  EU-Land:  kommt die Rente ausschließlich aus D bleibst du in der deutschen KV und hast im Wohnsitzland  Anspruch auf die landesübliche Leistung. Also hier im Grenzland kannst du in D zum Arzt und mit der frz. carte vitale in F, auch beides.
kannst du auch hier nachlsesn: http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/gesundheit-in-der-eu/fuer-laengere-zeit-im-eu-ausland/rentner-im-eu-ausland/
meint die grenzgängerin
« Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 00:14:09 von grenzgängerin »

Offline Gabrielle

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Re: KV für verrentete Grenzgänger
« Antwort #2 am: 05. Februar 2014, 08:58:23 »
Hallo und guten Morgen @all,

die Staatsangehörigkeit hat mit der Krankenversicherung der Rentner NICHTS zu tun!

Es ist so, wie unsere Grenzgängerin schreibt!

Franzosen und Deutsche, die in Deutschland gearbeitet haben und ihre Rente aus Deutschland erhalten (und nichts dazu aus Frankreich) sind in der Krankenversicherung der Rentner ausschließlich in einer deutschen Krankenversicherung versichert. Und bekommen von ihrer Rentenversicherung in Deutschland die Hälfte des Beitrages, der in der deutschen Krankenversicherung gezahlt werden muss, von ihrer Rente abgezogen. Die andere Hälfte des deutschen Krankenversicherungsbeitrages wird von der deutschen Rentenkasse gezahlt. Beispiel, einfach mal so: Es müssten Euro 100 an die Krankenversicherung gezahlt werden, dann werden den deutschen RentnerInnen 50 Euro von ihrer Rente abgezogen, die anderen Euro 50 zahlt die deutsche Rentenkasse.

Bekommt der deutsche und/oder französische Rentner, mit Rentenzahlung aus Deutschland und dazu wohnhaft in Frankreich (das ist übrigens wichtig, in diesem und obigem Fall muss man in Frankreich ansässig sein!) aber noch Rente aus Frankreich (und sei es ein noch so kleiner Rentenbetrag), dann ist sie oder er ausschließlich in der französischen Krankenkasse krankenversichert.

Falls etwas unklar, bitte nachhaken.

Allen einen schönen Tag Gabrielle