Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: moni am 09. Juni 2020, 15:00:30
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Hi Ihr Lieben,
Eigentlich dachte ich, so langsam blicke ich beim Thema Sozialversicherung bei Grenzgängern durch. Ist aber nicht so, daher hoffe ich, dass jemand mir weiterhelfen kann.
Wir haben jemanden eingestellt ("normale Angestellte"), Wohnort Strasbourg, Arbeitsort Bruchsal/Kehl, also Grenzgängerin. Die Person ist Französin. Muss sie sich nun eine KV in Deutschland suchen oder geht das auch wieder über die üblichen Formulare und sie bleibt bei ihrer französischen KV und kann sich aber auch in D behandeln lassen?
Danke schonmal! :winkerwinker:
moni
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Mit Arbeitsplatz in D steht Ihr auch eine KK in D zu. Ob Sie bei einer dt KK eine Versicherung abschließen muss, weiß ich leider nicht. Will Sie allerdings generell zum Arzt nach D und nicht nur im Notfall, dann braucht sie die dt KK.
Ist sie bei einer dt KK, so hat sie die Wahl, in welchem Land sie zum Arzt gehen möchte.
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Hallo,
als französischer Grenzgänger nach Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Der Arbeitnehmer sucht sich eine deutsche Krankenkasse aus, bei der er versichert sein will.
Diese stellt dem Arbeitnehmer das Formular S1 für die CPAM aus und gibt auch eine Krankenversicherungskarte aus.
Der Arbeitnehmer hat die Wahl in Frankreich mit der carte vitale oder in Deutschland mit der Krankenversicherungskarte zum Arzt zu gehen.
Schönen Abend zusammen
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Wieder etwas dazugelernt?
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@Conny A: Super, danke für die klipp und klare Antwort :doppeld:
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Wieder etwas dazugelernt?
Sorry, das Fragezeichen hat sich irgendwie ans Ende geschummelt. Wollte eigentlich nen Smiley setzen.
Sage auch Danke für die Info?