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Autor Thema: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit  (Gelesen 15824 mal)

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banjo

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Re: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit
« Antwort #15 am: 11. März 2015, 12:01:36 »
gaga ist es, weil Du als Arbeitnehmer oder als Rentner krankenversicherungspflichtig bist. Oder aber kostenlos mitversichert bist,0 (Pflicht), wenn Du kein Einkommen hast. Die Mitversicherung ist aber nur mit Wohnsitz in D möglich.

So - und nun kommst Du mit Wohnsitz in F aber ohne Einkommen aus D - und fällst durchs Raster. Da besteht keine Versicherungspflicht in D für Dich, die private KV will Dich nicht, die gesetzliche muss Dich nicht nehmen. Tja - un as ist das Problem.

Offline Matthias#28

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Re: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit
« Antwort #16 am: 11. März 2015, 16:46:13 »
Die Mitversicherung ist aber nur mit Wohnsitz in D möglich.
Na so nicht richtig. Meine Frau ist mit mir mitversichert bei einer deutschen KV, und ihr Wohnsitz ist in .fr.
(sie wohnt schliesslich bei mir  col )
Das geht weil ich Grenzgaenger bin.
gruss Matthias

banjo

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Offline Matthias#28

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Re: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit
« Antwort #18 am: 11. März 2015, 17:19:05 »
Klasse - Danke fuer den Link - ich sag doch gaga
Ich habe noch so ein Kracher
Ich sag mal keinen Namen, aber ich habe bei einer Versicherung ziemlich viele Policen.
Manche Post schicken sie mir nach .fr, andere nicht - die gehen in den .de-Briefkasten.
Schadensfall bisher kein Problem
Der Kracher liegt daran, die Gesellschaft ist EU-Weit unterwegs, auch mit Niederlassungen in .fr!!
Jetzt hat mir die Zentrale in Deutschland vorgeschlagen, die Police nach .fr zu verschieben.
Und Schwups, hat der .de Vertreter das geregelt, und nun bekomme ich meine Post nach .fr.
Schadensfall immer noch keine Probs.
Rechtsschutz.
.de-Versicherung: wir koennen ihr Auto nicht versichern, aber der ADAC macht das. Stimmt.
usw.

An der Stelle ist fuer mich die EU noch sehr, sehr weit weg
gruss Matthias

banjo

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Re: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit
« Antwort #19 am: 11. März 2015, 17:36:11 »
ws gibt einen sog Gebietsschutz beu den Versicherungen, d.h. der dt Vertreten nimmt nicht das Geschäft des franz. Vertreters weg - in den meisten Fällen.
Und es ist halt so: kein Versicherer ist von irgendjemand gezwungen, Dich als Kunden zu nehmen. Es steht im frei.

Offline khmer

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Re: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit
« Antwort #20 am: 27. Juli 2015, 14:35:14 »
Salut Matthias,

es scheint auf die Krankenkasse anzukommen, es lohnt ev anderswo nachzufragen - auch wenn Du bei Deiner jetztigen sehr gerne bist.
Aus ähnlichen Beweggründen hat mir  meine (SBK) auf die Frage

"....nach Beschäftigungsende als Grenzgänger aus der deutsche Sozialversicherung heraus fallen. Dies schließt dann die  Fortführung ärztlicher Behandlung in Deutschland aus.,,,"

die positive Antwort erteilt:

"a) bei den freiwillig Versicherten besteht die Mitgliedschaft bei der aktuellen Kasse auch nach dem Firmenaustritt grundsätzlich fort. Ab dem ersten Tag nach Beschäftigungsende müßte dann der Kunde die Beiträge selber zahlen. Unterstellt, daß laufende monatliche Einkünfte nicht höher wie 875,00 € vorhanden sind, wäre die Erhebung des Mindestbeitrages möglich...

b) bei den Pflichtversicherten wäre die Situation analog a), nur mit der Abweichung, daß die freiwillige Mitgliedschaft nach Beschäftigungsende zunächst erst bei der Kasse beantragt werden müßte."

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Offline Uli

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Re: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit
« Antwort #21 am: 01. August 2016, 14:32:25 »
Du musst nicht gleich in eine private Krankenkasse gehen, denn die deutschen gesetzlichen Krankenkassen bieten auch an, dass man sich bei ihnen freiwillig versichern kann. Musst nur Auskünfte über deine Einkünfte mitteilen,denn danach berechnet sich dein Beitragssatz.
Mein größter Wunsch: An zwei Orten gleichzeitig sein!