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Autor Thema: Krankenversicherung: Bin ich Wirklich Grenzgänger?  (Gelesen 4572 mal)

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Offline BKDD

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Krankenversicherung: Bin ich Wirklich Grenzgänger?
« am: 07. Januar 2010, 12:48:25 »
Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage: Bin ich wirklich Grenzgänger???

Bei wikipedia steht Folgendes:

"Nach dem Gemeinschaftsrecht ist „Grenzgänger“ jeder Arbeitnehmer, der im Gebiet eines Mitgliedstaats beschäftigt (Beschäftigungsstaat) ist und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt (Wohnsitzstaat - politisches Kriterium), in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt (zeitliches Kriterium). Diese Definition, die neben der Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte über eine Grenze hinweg die tägliche oder wöchentliche Rückkehr an den Wohnsitz verlangt, gilt jedoch nur für den sozialen Schutz der betreffenden Arbeitnehmer in der Europäischen Union."

Ich wohne in Dresden und arbeite jeden Monat ca 2 Wochen in Frankreich...regelmäßig...kehre aber NICHT, wie oben bei Wikipedia beschrieben JEDE Woche nach Dresden zurück sondern oft erst nach 2 Wochen....manchmal nach 3 Wochen...jedoch JEDEN Monat. Bin ich nun Grenzgänger???

Meine BKK ist der Meinung: ja...Was mich aber irritiert: überall lautet die Definition für Grenzgänger so, das ich es strenggenommen NICHT bin,- wie wikipedia.

Was soll ich tun? Ich arbeite NUR in Frankreich (als freier Mitarbeiter/KEIN Festanstellung) und bin auch dort krankenversichert.

Vielen Dank für klärende Worte jeglicher Art!!

:-)

Offline cogee

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Re: Krankenversicherung: Bin ich Wirklich Grenzgänger?
« Antwort #1 am: 07. Januar 2010, 13:04:42 »
Also meines Wissens nicht. Grenzgaenger sind alle die in Departments 57, 67 und 68 wohnen und in einer 30 kilometer breiten Zone entlang der Grenze in D arbeiten, oder umgekehrt.
Und Dresden ist sicherlich nicht in dieser Zone.

Wenn deine Krankenkasse allerdings sagt du bist GG dann ist es doch um so besser für dich da du dann auch in D versichert bist

Offline pifolog

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Re: Krankenversicherung: Bin ich Wirklich Grenzgänger?
« Antwort #2 am: 07. Januar 2010, 13:38:20 »
Hallo,

es gibt verschiedene Definitionen des Begriffes 'Grenzgänger',  je nach dem welchen Bereich man definieren möchte. Hier im Forum erlebst du fast immer nur den steuerlichen Aspekt, der D und F betrifft. (Die beiden Länder haben da schon eine sehr spezielle Regelung)
Danach bist du eindeutig kein Grenzgänger. Zum Nachlesen hier im Wiki:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Leider verstehe ich dein Problem nicht so ganz. Sollst du etwa Krankenversicherung in Frankreich und in Deutschland (BKK) zahlen?

Grüße

Offline BKDD

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Re: Krankenversicherung: Bin ich Wirklich Grenzgänger?
« Antwort #3 am: 07. Januar 2010, 14:06:50 »
Ja, es geht um die KV.

Meine BKK meint zwar ich sei Grenzgänger und entsprechend über die deutsche Krankenkasse weiterbetreut als "Status 7"...trotzdem habe ich, weil ich überall lese ich sei KEIN Grenzgänger, Angst, sie könnte evtl. nicht zahlen, wenn ein echtes Problem auftritt ( Krankheitsfall).

Ich bin ja in F eben auch in keinem FESTEN Arbeitsverhältnis, sondern bekomme jeden monat einen neuen Vertrag. Das ich dort KV-Beiträge bezahle ist allerdings aus meiner Gehaltsabrechnung klar ersichtlich. Nur sind diese eben auch jeden Monat unterschiedlich hoch - je nach Arbeitsleistung.

Hmmm.... :rolleyes:

Offline sapperlot

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Re: Krankenversicherung: Bin ich Wirklich Grenzgänger?
« Antwort #4 am: 07. Januar 2010, 21:15:38 »
Also so richtig kapier ich das Problem auch nicht. (und bin ja nicht der Erste :D)

Wenn du alle nur 2 Wochen, oft alle 3 Wochen nur nach D zurückkehrst und ansonsten in F bist, bist du die eh die Mehrheit des Jahres in F und bei über 180 Tagen damit dort ansässig und Wohnland=Arbeitsland also kein Grenzgänger. Ob du alle 2 Wochen nach Dreseden fährst oder nicht ist damit auch nix anderes wie ein französicher "Tourist", der -warum auch nicht- alle 2 Wochen nach Dresden fährt...
Und du wirst entsprechend europäischer Gesetze wie jeder Tourist auch in allen EU-Länder behandelt und die deutsche Krankenkasse rechnet das mit der Französischen ab.
Natürlich kann man jetzt da irgendwas konstruieren, ahhh vielleicht sind's nur 179 Tage usw...aber man kann sich das Leben auch schwer machen. Es interessiert am Ende doch nur, daß du eine Krankenkasse hast und nicht ob du vor 2 Wochen schon mal in Dresden warst und im Zweifel würd ich meine franz.Adresse angeben und nicht mit irgendwelchen Wohnsitz Dresden rumwedeln. 'nen Nachweis Wohnsitz wird  niemand verlangen (wie auch, gibt's nicht wirklich).  (Die französische Krankenkasse interessierts im Übrigen doch auch nicht, ob du alle 2 Wochen in D bist oder nicht, die kassiert genau das Gleiche wie bei deinem franz. Kollegen der immer zu Hause sitzt. Wenn der dann mal nach Dresden geht und über einen Stollen fällt, wird der genauso behandelt und keiner wird nach 'ner deutschen KV fragen. Wie gesagt geht um Notfälle, bei aufschiebbaren Dingen wie was weiß ich irgendwelche Hypersensibilisierung bei Allergien oder Ähnliches gibt's da wohl noch paar Hürden..., aber da gilt für dich halt was für jeden anderen Franzosen eben auch gilt.