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Autor Thema: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit  (Gelesen 6295 mal)

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Offline spk

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Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« am: 09. Januar 2014, 16:01:37 »
Hallo,

ich habe mich am 01.01.2014 bei pole-emploi arbeissuchend gemeldet. Zuvor hatte ich 25 Jahre in Saarbrücken gearbeitet.
Ich habe noch keinen Bescheid von pole-emploi und somit auch kein Arbeitslosengeld. Es stellen sich für mich Fragen bezüglich Krankenversicherung:

- Ist meine Familie und ich automatisch nun in F versichert (Carte Vitale haben alle Familienmitglieder!) oder hängt dies vom Bescheid des pole-emploi ab?
- Wird die Meldung der Arbeitslosigkeit von pole-emploi an die die CPAM (assurance maladie) durchgeführt oder muss ich mich selbst darum kümmern?
Wenn ja,
- Welche Dokumente müssen zur Verfügung gestellt werden?
- Gibt es hierzu evtl. Formulare?

Vielen Dank im Voraus

Grüsse
Stefan

Offline Ralph

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Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #1 am: 09. Januar 2014, 17:28:08 »
In Frankreich ist man automatisch krankenversichert bei Arbeitslosigkeit.
Da mußt Du nichts extra machen.
Zusätzlich zum arbeitslos melden in F kannst / solltest Du Dich arbeitssuchend in D melden (z.b. Saarbrücken) - damit Du vom dortigen Arbeitsamt auch Jobangebote bekommst.

Viel Glück bei der Stellensuche.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Alice

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Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #2 am: 09. Januar 2014, 19:41:33 »
Da muss ich wiedersprechen, ich musste mich aktiv um meine Krankenversicherung kümmern. Auch in D gearbeitet, dann in F arbeitslos gemeldet. Ich brauchte ein Formular vom Pole emploi, mit dem musste ich zur CPAM, dort bekam ich eine vorläufige Krankenversicherungsnummer, mit dieser bekam ich dann Geld beim Pole emploi. Weil es mit der endgültigen Krankenversicherungsnummer zu lange dauerte, stellte das Pole emploi die Zahlungen ein. Nachem ich eine EURES-Mitarbeiterin eingeschaltet habe, bekam ich die endgültige Krankenversicherungsnummer und auch weiter das Geld vom Pole emploi.
Die Begründung vom Pole emploi zur Einstellung war übrigens dass mit vorläufiger Krankenversicherungsnummer manipuliert werden kann und es eine Frist gibt, in der man die endgültige braucht. Das alles war vor nichtmal 3 Jahren. Allerdings war ich zuvor nur in D krankenversichert. Wie es läuft wenn man wie du schon vor Arbeitslosigkeit in F versichert ist, weiß ich nicht. Viel erfolg! :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Eric

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Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #3 am: 09. Januar 2014, 20:03:07 »
Deshalb soll man sich ja auch immer bei der frz. Krankenkasse anmelden . Macht man dies erst , wenn man arbeitslos wird , kann es zu Problemen kommen .

Offline Alice

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Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #4 am: 09. Januar 2014, 20:34:45 »
Bei mir passierte das fast gleichzeitig. Ich vermute auch, dass es andersrum viel einfacher geht, aber ich würde trotzdem an Stefans Stelle mit der CPAM reden, wie es jetzt mit der Krankenversicherung weitergeht, warte nicht einfach ab  :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline ~Pero~

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Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #5 am: 09. Januar 2014, 21:52:06 »
Wenn Du eine Carte Vitale hast, hast Du auch eine französische Sozialversicherungsnummer.
Mit dieser ist man bei Arbeitslosigkeit nach Meldung bei der Pôle Emploi automatisch krankenversichert.
Hat man bei Beginn der AL keine Carte Vitale, wird es kompliziert.

Haben wir beides durchexerziert.

Offline spk

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Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #6 am: 10. Januar 2014, 10:11:22 »
Vielen Dank für die Rückmeldungen,

das Formular E106 hatte ich direkt nach unserem Umzug (1997) nach Frankreich bei der CPAM eingereicht und somit meine Sozialversicherungsnummer erhalten.
Der EURES-Berater vom Arbeitsamt in Saarbrücken hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es ohne frz. Sozialversicherungsnummer in F mit der Meldung bei pole-emploi problematisch ist.

zusammenfassend:

Es besteht also bei Verfügbarkeit der Sozialversicherungsnummer keine Informationspflicht gegenüber CPAM bei Arbeitslosigkeit, da pole-emploi die Informationen weitergibt.


Somit sollte alles im grünen Bereich sein.

Bis demnächst!

Stefan