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Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: lissi am 05. Januar 2009, 22:48:59

Titel: kostenrückerstattung nach fr oder d recht?
Beitrag von: lissi am 05. Januar 2009, 22:48:59
Hallo,
ich war vor kurzem noch in Frankreich mit der sécu versichert, weil ich dort gearbeitet habe, und bin aber wÄhrend ich in Deutschland war dort zu meinen üblichen Ärzten gegangen. Da ich in Deutschland nicht mehr versichert war hab ich die Rechnung selber gezahlt einstweilig. Nun fülle ich gerade die feuille de soins aus, aber nun fragen die: remboursement conformement à la législation française ou du pays de l'origine? Was soll ich denn nun ankreuzen? Finde im Internet rein gar nichts was mir helfen kann... Es wär mir natürlich lieber, wie in D alles erstattet zu kriegen, und nicht nur die soundsoviel Prozent, die man in Frankreich kriegt (hatte keine mutuelle... das is das doofe daran), aber geht das so einfach?