Hier taucht oft die Frage auf, was kosten eigentlich die Behandlungen, Medikamente usw in Frankreich.
In meinen Augen wird sich manchmal geradezu doof verhalten, wenn man einfach annimmt, in Deutschland sei alles besser, nur weil wir Deutsche von dort so einiges gewohnt sind.
Ich habe folgende Erfahrungen gemacht:
Wollte wegen einem Leistenbruch vom Hausarzt in eine Klinik in Kaiserslautern überwiesen werden, weil ich rausfand dass die dort Sportler mit einer Methode behandeln die super ist.
Der Hausarzt lachte und sagte, das können die in dem Krankenhaus in Dillingen auch.
Dort hörte ich von der Narkoseärztin die bemerkte ich wohne in Frankreich, der Chefarzt mit seinem Team hat vor Jahren diese Ausbildung bezüglich dieser Behandlungsmethode in Frankreich gemacht.
In Deutschland gab es diese Methode so noch nicht. Sonst hätte der Chefarzt mit seinem Team dies nicht in Frankreich lernen müssen.
Das wird sicher keine Ausnahme sein. Insofern ist es in gewissem Sinne unsinnig, auf deutscher Behandlung zu bestehen.
Ob eine deutsche Behandlung schon nach neuen Erkenntnissen erfolgt, ist natürlich nicht einfach herauszufinden, kann man nicht in der Bildzeitung lesen.
Ich spare mir weitere eigene Erfahrungsberichte wegen gewisser Dinge wie Internet usw.
Anderes Beispiel. Betrifft Diabetiker Typ 1 oder Typ 2. In Deutschland bekommt man oft kostenlos das Gerät und die Teststreifen muss man kaufen und selbst bezahlen.
Das ist die Masche die jeder kennt, der einen Tintenstrahldrucker sein eigen nennt. Drucker hat in diesem Fall einen einmaligen Anschaffungspreis von rund 30 Euro, die Patronen dafür kosten 40.
Im Bekanntenkreis geht eine Person zum franz. Arzt wegen seiner Diabetes. Er bekommt dort kostenlos das Gerät und die Teststreifen. Drüben müsste er die Teststreifen teuer bezahlen.
Ich müsste wieder suchen wo ich den Link finden kann -schließlich blieb ich nicht immer beim gleichen Browser, der gleichen Browserversion- aber im Zusammenhang mit der Krebserkrankung meiner Schwester stieß ich auf eine Untersuchung, in der es darum ging, in welchem europ. Land die Versorgung und Behandlung von Krebspatienten am besten ist, usw.
In der Liste tauchte Frankreich weit vor Deutschland auf.
Was die Kosten bzw Kostenübernahme bei Behandlung in Frankreich betrifft, ist diese so wie in den meisten Ländern Europas. Deutschland treibt diesbezüglich sein eigenes Spiel.
Hier eine Übersicht betreffend Kostenübernahme in Frankreich.
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Die Kostenerstattung im französischen Gesundheitssystem
Die Kosten im Gesundheitswesen werden von den Krankenkassen zu einem Großteil getragen.
Grundsätzlich verbleibt beim Versicherten ein gewisser Prozentsatz der Kosten. Man spricht hier vom Selbstbehalt ( ticket modérateur), sofern keine private Zusatzversicherung besteht, die den Versicherten von diesen Kosten befreit.
Die Erstattung der Beträge richtet sich nach der Art der Gebühr der Leistung und gliedert sich in folgende Selbstbehaltstufen:
30 % für Arzthonorare von praktizierenden Ärzten, Zahnärzten und Hebammen, sofern eine Versorgung in ihrer Praxis oder beim Patienten zuhause oder aber ein Krankenbesuch im Krankenhaus stattfindet.
40 % medizinisches Hilfspersonal, eingeschlossen Pflegedienste, die ihre Tätigkeit privat ausüben oder als externer Dienst ins Krankenhaus kommen, Masseure und Krankengymnasten, Kosten für Analysen und Laboruntersuchungen außerhalb des Krankenhauses.
20 % für die Krankenhauskosten: Kosten für den Aufenthalt, Operationssaal, Arzthonorare und medizinisches Hilfspersonal sowie die Kosten für Analysen und Laboruntersuchungen.
65 % für Medikamente, die hauptsächlich zur Behandlung von leichteren Beschwerden verabreicht werden
35 % für alle anderen Medikamente
35 % für Krankentransportkosten
In gewissen Fällen findet eine Erstattung von 100 % statt. Dies ist bei besonders schwerwiegenden Krankheiten der Fall, die in einer speziellen Liste aufgeführt sind.
Ebenso erfolgt eine 100 % Erstattung bei schweren chirurgischen Eingriffen, Krankenhauskosten ab dem 31. Tag, gewisse unersetzbare Medikamente, sowie für die Kosten von Prothesen und anderen orthopädischen Hilfen.
Generell muss für die Kostenerstattung ein Formular an die Krankenkasse geschickt werden. Dies kann durch die Nutzung der "Carte Vitale" umgangen werden. Hierfür ist allerdings erforderlich, dass der Arzt über ein entsprechendes System verfügt.
In Frankreich besteht das Prinzip der freien Arztwahl. Erstattungsfähig sind jedoch nur die Behandlungskosten, die nicht aufgrund einer Honorarvereinbarung mit dem Arzt geschlossen wurden, sondern sich nach den Vorgaben und Sätzen der Krankenkassen richten.
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Da jeweils nicht bekannt ist, welche Kosten in Deutschland und in Frankreich für diese und jene Behandlung anfällt, ist ein Vergleich schwierig.
Da es demnächst nicht nur eine quartalsmäßige Praxisgebühr geben wird, sondern eine Besuchsgebühr zu erwarten ist, weil angeblich die Deutschen zu oft zum Arzt gehen, können all die, die keinen
Grenzgängerstatus haben, bzw nicht in frankreich wohnen, nicht überlegen ob sie nicht besser mal so langsam überlegen ob eine Carte Vitale nicht doch sinnvoll wäre.