Hallo Miteinander, einen lieben Gruß an alle!
Da ich mich z. Z. mit dem Thema intensiv beschäftige, hier der Sachverhalt, Fragen und das, was ich schon rausgefunden haben:
Ich bin gesetzlich ves. bei der KKH, habe bereits eine Carte Vitale - sogar mit Bild :-D
Damit kann ich ja ärztliche und therapeutische Leistungen in Frankreich abrufen. Wie die KKH mir erklärte, erstattet dann die CPAM die Kosten, diese holt sich das Geld wieder zurück von der KKH.
ABER: Sie wissen nicht genau, was denn nun abrechnungsfähig ist.
Generelle Aussage: Man wird so behandelt, als wäre man in F versichert und kein Grenzgänger. Nun, auch da gibt es ja Unterschiede, sprich unterschiedliche Versicherungsleistungen.
Ich möchte gerne meinen dt. Hausarzt behalten, kann aber im Krankheitsfall nicht 60 km fahren H+R. Also noch zusätzlich einen frz Hausarzt. Der kann auch krankschreiben. Aber er kann keine Überweisung an einen dt. Spezialisten ausstellen. Gehe ich im Quartal nur zum frz. Hausarzt, kriegt die dt. KKH keine Praxisgebühr, weils die in F nicht gibt!
Im Dep. Lorraine werden 90% der Kosten ersetzt. In D die gleichen Leistungen zu 100% von der KKH. Heißt das trotzdem, ich bleibe auf 10% der Kosten sitzen, nur weil ich die Leistungen in F in Anspruch nehme?
Das Blöde an der Sache ist, dass nich Niemand irgendwas weiß, das aber ordentlich

Anscheinend weiß noch nicht mal der Sachbearbeiter der KKH richtig Bescheid, der mit der CPAM abrechnet. Und der sollte es doch eigentlich wissen, oder ...
Das ist in F aber genauso! Ich wollte eine Zusatzversicherung abschließen und die Versicherungsdame war fassungslos, wieso ich als Deutscher mit deutscher Krankenversicherung eine Carte Vitale habe. Tja, da ist noch gaaaaaaanz viel zu tun ...
Vielleicht hat ja jemand auch Erfahrungen mit dem Thema ...
Grüße
Rüdiger