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Autor Thema: Kassenleistungen deutsch und frz.  (Gelesen 7299 mal)

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Offline Rüdiger

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Kassenleistungen deutsch und frz.
« am: 29. Januar 2008, 09:34:24 »
Hallo Miteinander, einen lieben Gruß an alle!

Da ich mich z. Z. mit dem Thema intensiv beschäftige, hier der Sachverhalt, Fragen und das, was ich schon rausgefunden haben:

Ich bin gesetzlich ves. bei der KKH, habe bereits eine Carte Vitale - sogar mit Bild  :-D

Damit kann ich ja ärztliche und therapeutische Leistungen in Frankreich abrufen. Wie die KKH mir erklärte, erstattet dann die CPAM die Kosten, diese holt sich das Geld wieder zurück von der KKH.
ABER: Sie wissen nicht genau, was denn nun abrechnungsfähig ist.
Generelle Aussage: Man wird so behandelt, als wäre man in F versichert und kein Grenzgänger. Nun, auch da gibt es ja Unterschiede, sprich unterschiedliche Versicherungsleistungen.

Ich möchte gerne meinen dt. Hausarzt behalten, kann aber im Krankheitsfall nicht 60 km fahren H+R. Also noch zusätzlich einen frz Hausarzt. Der kann auch krankschreiben. Aber er kann keine Überweisung an einen dt. Spezialisten ausstellen. Gehe ich im Quartal nur zum frz. Hausarzt, kriegt die dt. KKH keine Praxisgebühr, weils die in F nicht gibt!

Im Dep. Lorraine werden 90% der Kosten ersetzt. In D die gleichen Leistungen zu 100% von der KKH. Heißt das trotzdem, ich bleibe auf 10% der Kosten sitzen, nur weil ich die Leistungen in F in Anspruch nehme?

Das Blöde an der Sache ist, dass nich Niemand irgendwas weiß, das aber ordentlich  ??? Anscheinend weiß noch nicht mal der Sachbearbeiter der KKH richtig Bescheid, der mit der CPAM abrechnet. Und der sollte es doch eigentlich wissen, oder ...
Das ist in F aber genauso! Ich wollte eine Zusatzversicherung abschließen und die Versicherungsdame war fassungslos, wieso ich als Deutscher mit deutscher Krankenversicherung eine Carte Vitale habe. Tja, da ist noch gaaaaaaanz viel zu tun ...

Vielleicht hat ja jemand auch Erfahrungen mit dem Thema ...

Grüße
Rüdiger

Offline ~Pero~

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Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« Antwort #1 am: 29. Januar 2008, 10:08:40 »
Hallo Rüdiger,

ich hatte ähnliche Situation bis Anfang Januar,
da war deutsch-luxemburgischer Grenzgänger, sprich wohnen in DE - Arbeiten in LU.

Auch hier war ich in LU, dem Arbeitsort, pflichtversichert, konnte aber per E106
eine "freiwillige" Krankenversicherung in DE bei einer GKV-Gesellschaft meiner Wahl
beantragen, damit ich in DE zum Arzt gehen kann und dieser dann eine
Abrechnungsanschrift hat.
Die deutsche Kasse hat dann nach deutschem Recht Leistungen geliefert und
ihre Kosten nach LU abgerechnet. (War ganz nett, da man dann in DE nicht ins Budget reinrutscht)

Jetzt sind wir nach FR umgezogen, und ich habe bei der CPAM nachgehört.
Die Auskunft war, dass auch hier ich meine Formulare dort einreiche, die Carte Vitale erhalte,
und dann damit nach französischem Recht Leistungen in Frankreich beziehen kann.

Die 10% muss man dann entweder selber tragen, oder eine Zusatzvers. abschliessen.

HTH

Pero

Offline Rüdiger

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Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« Antwort #2 am: 05. Februar 2008, 09:40:11 »
Hallo!
Vielen Dank für die Infos!
Mittlerweile habe ich einen frz. Hausarzt. Das geht alles wirklich gut! Der Arzt hat sein Honorar kassiert, steckt meine Carte Vitale in sein Lesegerät, die Daten werden elektronisch an die CPAM übermittelt und diese überweist mir die 90% auf mein Konto. Sehr angenehm ist auch, dass der Arzt in F noch wirklich Arzt ist, keinen nennenswerten Gerätepark hat, die unbedingt aus Rentabilitätsgründen dauernd in Gebrauch sein müssen (ich bin überzeugt davon, daß dadurch viele unnötige Untersuchungen in D produziert werden, damit sich Geräte in der Arztpraxis rentieren!).

Warum einen d Hausarzt? Mir fällt nun eigentlich nur ein Grund ein. Ich kann in F nicht direkt zum Spezialisten, zum Beispiel zum Hautarzt. Da muss ich zuerst zum Hausarzt und mir eine Überweisung holen, wie früher auch in D üblich.

Danke für den Tip mit der d Versichertenkarte. Noch wollte die KKH nichts zurück, aber kann ja noch kommen. Da ich in D arbeite und im Notfall natürlich zu einem d Arzt muss (bzw. in die KH-Ambulanz), ist die KKH-Karte natürlich hilfreich. Was passiert eigentlich, wenn man z. B. in D in der Krankenhausambulanz seine Carte Vitale vorzeigt? Geht das? Ich glaube es nicht. Alleine deswegen braucht man schon die d Karte! Steht mir ja auch zu, denn immerhin bekommt die KKH 14,4% meines Brutto! In der Broschüre der Arbeitskammer steht bei in F krankenversicherten drin, dass der Arbeitnehmer 2 % und der Arbeitgeber 6%, summa 8% an die CPAM zahlen! Beneidenswert ...

Grüße
Rüdiger

mausespeck007

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Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« Antwort #3 am: 05. Februar 2008, 13:28:41 »
Hallo Rüdiger,
@Rüdiger Was passiert eigentlich, wenn man z. B. in D in der Krankenhausambulanz seine Carte Vitale vorzeigt?

Rien ne va plus! :o Die Carte Vitale wird von den deutschen Krankenhäusern nicht akzeptiert, können die Carte Vital weder auslesen noch über sie abrechnen.

@rüdiger Im Notfall natürlich zu einem d Arzt muss (bzw. in die KH-Ambulanz)

Wenn du in Frankreich zu einem Notfall wirst und du musst mit der franz. Ambulanz ins Krankenhaus wirst nicht nach D in ein KH gebracht, sondern in ein Hôpital in deiner Umgebung gefahren, oder du hast ein Sonderabkommen!?  ;) 

Offline Rüdiger

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Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« Antwort #4 am: 07. Februar 2008, 13:55:47 »
Hallo!

Naja, als Notfall in ein f Krankenhaus zu kommen, ist ja nicht soooo schlimm. Ich bin überzeugt davon, dass die medizinische Versorgung dort genauso gut (oder schlecht!) ist wie in D.

Andere Frage:

Hat jemand Tips für Zusatzversicherungen?

Viele Grüße
Rüdiger

mausespeck007

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Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« Antwort #5 am: 07. Februar 2008, 15:37:55 »

Hat jemand Tips für Zusatzversicherungen?


Mutuelle de l'Est, wir sind sehr zufrieden!

Offline Rüdiger

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Re: Kassenleistungen deutsch und frz.
« Antwort #6 am: 18. Februar 2008, 14:40:19 »
Hi!

Danke, werd ich kontaktieren!

Das hier hab ich auf der Seite der CPAM gefunden, speziell für GrenzgängerInnen:

Pour vous aider dans vos démarches, la CPAM de Sarreguemines et l’AOK de Sarrebruck ont mis en place des permanences.
Les permanences ont lieu :
•   la CPAM de Sarreguemines, le dernier vendredi de chaque mois de 9h à 12h,
•   au Centre d'Assurance Maladie de Forbach, le 1er et 3ème vendredi de chaque mois de 9h à 12h.

Vous avez la possibilité de prendre rendez-vous par internet à l'adresse suivante :

        rendez-vous.aok@cpam-sarreguemines.cnamts.fr


Viele Grüße
Rüdiger