Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: MarcoL am 17. Juli 2014, 22:17:01
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Hallo zusammen,
jeder kann in die missliche Lage kommen, Krankengeld beziehen zu müssen.
Nach der gängigen Praxis der Krankenkassen wurde bisher das Nettoentgelt des Grenzgängers nach
den deutschen Regelungen fiktivso berechnet, als ob der Wohnort in Deutschland läge.
Dadurch wurden Grenzgnger benachteiligt.
Es gibt jedoch eine neue Rechtsprechung, hierzu der Link.
http://eures-sllrp.eu/downloads/TasForceGrenzgaenger.pdf
https://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/ak_download_datenbank/Archiv_arbeitnehmer_online/2014/arbeitnehmer_2_April_2014/recht-und-rat.pdf
Trotz allem, bleibt gesund :-)
Viele Grüße
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Hi,
Ich weiss es ist älter, ich frage mich aber wann dieser Anspruch verjährt?
Bzw darf man ein Antrag stellen für eine Rückzahlung Jahre später? Wieviele denn?
Gruss
Sophie
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Hallo,
für Krankengeldbescheide, die nicht älter als 4 Jahre sind, kann man eine Neuberechnung verlangen.
http://www.vdk.de/saarland/pages/presse/vdk-zeitung/vdk-zeitung_mai_2015/69339/grenzgaenger_bekommen_oft_zu_wenig_krankengeld