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Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: sable12 am 12. Oktober 2013, 13:21:48

Titel: in Deutschl. gesetzl. krankenversicherte RentnerInnen / Pflegeversicherung
Beitrag von: sable12 am 12. Oktober 2013, 13:21:48
Hallo

Ich habe jetzt mal eine nicht (nur) GrenzgängerInnen betreffende Frage.

Wir, die wir in Frankreich leben und  unsere "alten" Eltern zu uns nehmen möchten - wie läuft das für deren Krankenversicherungen?

Sagen wir mal, sie behalten -auf jeden Fall -  einen deutschen Wohnsitz (am alten Wohnort)

Können Sie hier über die deutsche (gesetzliche!!) KV zu Ärzten gehen und die dt.KV bezahlt das?
Was ist, wenn sie ein Pflegefall werden - gibt es da schon Verbesserungen betr. der Zahlungen der deutschen Pflegeversicherung?
Wenn sie hier in ein Pflegeheim müssen - bzw. Maison de Retraite? Sind sie weiter über die gesetzl. dt. KV versichert ?

Vielleicht kennt sich hier eine/r aus. DANKE schon mal :winkerwinker:
Titel: Re: in Deutschl. gesetzl. krankenversicherte RentnerInnen / Pflegeversicherung
Beitrag von: grenzgängerin am 12. Oktober 2013, 14:46:26
hallo sable,
wir haben uns letztes Jahr "schlau" gemacht. Vor Jahren hieß es das Wohnsitzland wäre maßgebend für die KV. Inwischen ist es bei den KV bekannt, dass dies anders ist (wollten vorher vielleicht loswerden..?).
Die gestzl. Regelung: wenn ausschließlich aus D Einkünfte bezogen werden bleibt die deutsche KV gültig. d.H. du hast die deutsche KV Karte u. kannst/solltest auch die frz. Carte vitale besorgen (z.B. Notfall). Pflegeversicherung sollte sich was ändern in der Unterstützung, bisher gab es nur Geldleistung, müßte aber mal nachgefragt werden.
meint die grenzgängerin
Titel: Re: in Deutschl. gesetzl. krankenversicherte RentnerInnen / Pflegeversicherung
Beitrag von: sable12 am 13. Oktober 2013, 12:50:11
Hallo Grenzgängerin :)

Danke für deine Antwort. Du schreibst, man sollte sich eine carte vitale "besorgen" ---  was kostet es denn im Monat, wenn man sich eine carte vitale  holt?
Und was meintest du "für den  Notfall" ?
Titel: Re: in Deutschl. gesetzl. krankenversicherte RentnerInnen / Pflegeversicherung
Beitrag von: grenzgängerin am 13. Oktober 2013, 12:56:39
hallo sable,
das kostet nix extra! Das sollte eigentlich jede/jeder der in D versichert ist und in F lebt haben. Du könnstest z.B. eine Blinddarmentzündung bekommen, schnellstens ins nächste Krankenhaus müssen oder du fällst beim "Erbeerpflücken von der Leiter", alles Notfälle.
Wie die Carte vital zu bekommen ist, findest du ausreichend hier im Forum.
meint die grenzgängerin
Titel: Re: in Deutschl. gesetzl. krankenversicherte RentnerInnen / Pflegeversicherung
Beitrag von: sable12 am 13. Oktober 2013, 20:03:00
Hallo Grenzgängerin,

danke für deine Antwort.  Bevor ich mich intensiv mal zu diesem Thema hier einlese (per Suchfunktion) eine kurze Frage noch - zum Abschluss:
Wenn jemand in Deutschl. gesetzl. krankenversichert ist, bekommt sie/er  die carte vitale kostenlos  und kann so vom franz. Gesundheitssystem profitieren...
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.........

Betr. der Pflegeversicherung: hast du einen Tip , bei wem ich mal nachfragen kann, wie das im Pflegefall laufen würde? Danke schon mal.
Titel: Re: in Deutschl. gesetzl. krankenversicherte RentnerInnen / Pflegeversicherung
Beitrag von: Eric am 13. Oktober 2013, 21:25:27
jetzt mal abgesehen von deinen Eltern , sollte sich JEDER Grenzgänger eine Carte Vitale besorgen . Damit hat er nämlich auch gleichzeitig eine frz. Sozialversicherungsnummer und die kann immens wichtig sein/ werden .
Titel: Re: in Deutschl. gesetzl. krankenversicherte RentnerInnen / Pflegeversicherung
Beitrag von: grenzgängerin am 14. Oktober 2013, 10:26:24
hallo sable,
doch es ist so. Als in D krankenversicherter und in F wohnender kannst du beide Gesundheitssysteme nutzen, zum Preis der normalen deutschen KK. Damit kannst du z.B. auch normal in D zum Arzt und wenn du wegen dem gleichen Fall auch in F gehst ist das ok, usw.
Die Carte vitale bzw. die Sozialvers.Nr. ist auch wichtig für diejenigen, die mal arbeitslos werden sollten. Ohne diese Nr. keine Meldung in F möglich. Und diese Nr bekommt man mit der Carte vitale.
meint die grenzgängerin