Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: Gauloise am 03. Januar 2023, 04:59:29
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Hallo zusammen,
wir wohnen im Elsass, also régime Alsace/Moselle, bei der die Erstattung durch die CPAM 80% der Arztkosten beträgt.
Momentan verlangt ein Hausarzt im secteur 1 derzeit 25€ pro Sitzung, was auch den Basisbetrag der CPAM entspricht.
Nun wollen wir den Hautarzt wechseln. Dieser ist jedoch secteur 2 mit Option OPTAM und verlangt 60€.
Unsere complémentaire/mutuelle gewährt max. 170%.
Rechne ich jetzt richtig:
- Ameli/CPAM erstattet 80% des Basisbetrages von 25€ = 20€. Abzüglich 1€ Eigenanteil = 19€.
- dann bliebe beim meinem neuen Arzt ein Restbetrag von 41€ (60€ - 19€).
- die mutuelle rechnet die Erstattung nicht mit der tatsächlichen Arztrechnung von 60€, sondern nur mit max.170% des Basisbetrages von 25€, also mit 25€*170%= 42,50€.
Abzüglich der Erstattung durch die Ameli/CPAM von 19€, ergibt sich für die mutuelle ein Erstattungsbetrag von: 42,50€ - 19€ = 23,50€.
Insgesamt erhalte ich also:
19€ von der CPAM und 23,50€ von der mutuelle
= 42,50€.
Den Restbetrag (60€ - 42,50€ = 17,50€) muss ich selber zahlen.
Ist das so korrekt?
Danke im Voraus und viele liebe Grüße
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Hallo,
soweit ich das überblicke, würde ich es genauso rechnen. Ich denke, das ist korrekt (alle Angaben ohne Gewähr ;))
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Hallo kembser,
vielen Dank für deine Antwort! :doppeld:
Hab' ein schönes Wochenende :winkerwinker: