Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Frage zur Krankenversicherung  (Gelesen 7168 mal)

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Offline Merline25

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Frage zur Krankenversicherung
« am: 11. August 2013, 14:23:12 »
Hallo liebes Forum,

ich wohne in Frankreich (Strasbourg) und habe bis Ende Mai 2013 einen befristeten Arbeitsvertrag in DE gehabt und war ganz normal bei meiner deutschen Krankenkasse versichert (eine Carte Vitale habe ich zusätzlich)

Ich bin überwiegend in DE zum Arzt gegangen, ab und an auch in FR und wenn ich in FR beim Arzt war habe ich den Arztbesuch bezahlt /Medikamente in der Apotheke und das Geld wurde automatisch auf mein Konto erstattet.

Nun bin ich seit dem ersten Juni bei Pôle-Emploi. Wie läuft das jetzt mit meiner deutschen KK?

Meine KK erzählte was von einem Formular 303 welches dann regelt dass alles so bleibt wie es vorher war nur wenn ich danach google finde ich da nicht allzu viel.

Welchen Weg müsste ich jetzt gehen? Hat hier jemand Erfahrung diesbezüglich, so dass ich weiter bei meiner deutschen Krankenkasse bleiben kann`?

Wenn ich wieder einen Job habe (suche zwar in beiden Ländern, würde aber DE bevorzugen) ist es klar dass ich wieder meine KK angeben werde, was aber ist in der Zwischenzeit. Was muss ich tun damit bDei Kassen sich einigen/austauschen können?

Die CPAM war recht ratlos und zuckte nur die Schultern ....

Ich danke Euch für Eure Hilfe im Voraus.

LG
Merline

Offline Eric

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 12. August 2013, 08:25:41 »
wenn du arbeitslos bist , bist du auch kein Grenzgänger mehr . Daher hat dich deine Krankenkasse hier wohl falsch beraten .Meiner Meinung nach bist du noch nicht mal mehr ein Mitglied bei denen .

Offline Traene

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 12. August 2013, 08:46:31 »
Naja, die CPAM war wohl restlos überfordert, da sie nichts weiter tun muss. Die Carte Vitale hast du, also alles gut.

Nur die deutsche KV hätte jetzt gerne das E607 (glaub ich), das deine Abmeldung bestätigt. Und es ändert sich fast gar nichts für dich, ausser dass du in D nicht mehr zum Arzt kannst (ohne weiteres jedenfalls). Wenn du wieder einen Job hast, schickst du denen wieder das E 605 und alles ist wie gehabt.
Draußen nur Kännchen

Offline Nutellalein

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 12. August 2013, 09:40:30 »
Hallo Merline25,

stimmt genauso, wie Träne es schreibt...wenn du arbeitslos bist und in F. Arbeitslosengeld beziehst, bist du in D. nicht mehr gesetzlich krankenversichert.
Wenn du wieder Arbeit in D. hast, wirst du wieder normal weiterversichert.
Bis dahin kannst/solltest du nur in F. zum Arzt, mit deiner Carte Vitale.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Merline25

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2013, 14:14:01 »
Hallo ihr Lieben,

ich habe jetzt folgendes erfahren (obwohl ich nicht wirklich viel schlauer bin als vorher)

Wenn man in FR wohnt und in DE arbeitet, dann gibt die deutsche KK der französischen das E106.
Dieses besagt im groben dass die deutsche KK Behandlungen in FR übernimmt. Dies wird mit diesem Formular bestätigt.

Dies gilt auch im umgekehrten Fall.

NUR: jetzt bin ich wie erwähnt ja arbeitslos und somit kein Grenzgänger mehr.
Die CPAM weigert sich natürlich temporär solches oder ähnliches Formular zu geben, da die Behandlungen in DE teurer und umfangreicher sind.

Nur habe ich nach wie vor laufende Behandlungen zu vollenden...wäre doch wohl bescheuert sich jetzt neue Ärzte zu suchen und alles von vorne zu beginnen zumal ja ein Dossier beim Arzt vorliegt (in DE)

Gut, ich bleibe da weiter dran, weil ich finde das offen gestanden unmenschlich.

Des Weiteren war mein Sohn, welcher in DE wohnen geblieben ist - bei meinen Eltern - mit mir familien versichert.

Wie läuft das denn dann ab?

Ich recherchiere weiter und falls jemand ähnliches erlebt hat und eine Idee hat, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.

LG
Merline

Offline Eric

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2013, 14:43:05 »
Ich befürchte , daß du da keine großen Erfolgschancen hast . Durch den Verlust des Grenzgängerstatus  unterscheidest du dich nicht vom " normalen " Franzosen und der kann es sich auch nicht aussuchen , wo er zum Arzt geht .

P.S ist dein Sohn im Moment überhaupt versichert ?

Offline Merline25

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #6 am: 28. Oktober 2013, 16:20:35 »
So, also immer unter Vorbehalt, da ich diese Auskunft soeben TELEFONISCH von der CPAm erhalten habe.

Ich kann meine laufenden Behandlungen in DE abschließen.
Ich kann jederzeit zu meinen festen Ärzten in DE gehen

Ich bekomme auch diese erstattet.

Nur nennt sich das Ganze

soins médicaux à l'étranger

und man muss ein Formular (welches mir die CPAM jetzt zuschickt) ausfüllen und mit den Rechnungen zurücksenden.

Sprich, ich muss wie in FR erst einmal in Vorlage treten.

Die Situation mit meinem Sohn hat sich noch nicht gelöst.

Hierzu muss ich wohl meine "Ex-"Krankenkasse nochmal interviewen. Vielleicht kann er mit zu meinen Eltern versichert werden.
Mein Sohn ist von Geburt an privat versichert. Von daher hat er schon eine Versicherung. Aber für den Fall , dass man sich dies ggf. nicht mehr leisten kann o.ä. wäre eine gesetzliche schon wichtig.

Offline Eric

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #7 am: 28. Oktober 2013, 17:12:16 »
Lies dir das folgende bitte durch , bevor du zum Arzt gehst

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F216.xhtml#N100EF

Offline Waylon57

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Re: Frage zur Krankenversicherung
« Antwort #8 am: 28. Oktober 2013, 19:18:32 »
Von mir kannst du das Formular schon heute haben.  ;)

Du solltest dir aber im klaren sein, dass du nicht alles erstattest bekommst was du vorlegst. Außerdem dauert es in der Regel ziemlich lange bis du eine Rückerstattung eintrudelt. Als Anlage immer die Original Rechnung und eine Kopie des Kontoauszuges mitschicken, aus dem die Überweisung an den behandelten Arzt ersichtlich ist.