Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Erfahrung Kostenübernahme deutscher Behandlungen  (Gelesen 5160 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ute

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 15
    • Profil anzeigen
Erfahrung Kostenübernahme deutscher Behandlungen
« am: 26. August 2011, 11:20:24 »
Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit der Kostenübernahme deutscher Behandlungen durch die französische Caisse Maladie.
Wir haben folgende Situation:
Mein Mann muß sich nach einer OP im letzten Jahr, die in D stattfand, nun einer radiologischen Bestrahlung unterziehen. Leider ist er seit kurzem arbeitslos und bei der Pole Emploi eingeschrieben. Bisher war er aus Vertrauensgründen immer noch beim deutschen Spezialisten und würde dort auch gerne bleiben, zumal mangelnde Französichkenntnisse eine Behandlung in F nicht erleichtern.

Nun ist mein Wissensstand, dass man in Europa freie Arztwahl hätte, die französische Kasse aber nur die französischen Kostensätze erstattet. Hat jemand Erfahrungen gesammelt und weiß was zu tun ist, um die Behandlung in D machen lassen zu können, oder ist es besser oder einfacher, sich angesichts der Umstände der Behandlung in Frankreich zu unterziehen?

Ich sage schon im voraus herzlichen Dank für Eure Zuschriften.

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Re: Erfahrung Kostenübernahme deutscher Behandlungen
« Antwort #1 am: 26. August 2011, 19:23:04 »
Dein Mann wird dann wie ein Privatpatient behandelt, das heißt ihr bekommt eine Rechnung geschickt und könnt diese dann bei der CPAM einreichen. Was ihr dann zurückbekommt, das kann ich dir aus eigener Erfahrung aber nicht sagen, was ich dir aber sagen kann ist, das du lange auf die Rückzahlung warten mußt.

Offline mivida

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 12
    • Profil anzeigen
Re: Erfahrung Kostenübernahme deutscher Behandlungen
« Antwort #2 am: 31. August 2011, 18:51:36 »
hi,

ich kenne das so:

mann geht zum frz. hausarzt, notfalls schnell einen suchen (der deut. spricht )
und erzählt ihm die ganze geschichte,
dieser hausarzt schreibt an die cpam, an den medcin conseil
und beantragt damit ein
E 112
damit geht man dann nach D
und läßt sich wie gewohnt behandeln  ;)

war bei uns privat vor einigen jahren so der fall
und heute noch von berufl. seite

nebenbei: rechnungen, bekam ich nie zu sehen.....
und oftmals sind die behandlungen in D sogar etwas billiger als in F !?!?

lg mivida

Offline Ute

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 15
    • Profil anzeigen
Re: Erfahrung Kostenübernahme deutscher Behandlungen
« Antwort #3 am: 05. September 2011, 11:04:49 »
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe nun heute mal die Privatrechnung für eine Nachsorgeuntersuchung in D mit dem Formular "Soins recu à l'etranger" an die CPAM eingereicht. Ich werde gelegentlich mal berichten, was die davon übernehmen.
Das ungewisse ist ja immer, dass man die Auskunft erhält, daß zwar übernommen wird, aber nur zu den französischen Sätzen und da man ja als Otto Normal weder die deutschen noch die französischen Sätze kennt, ist das wie ein Blindflug.

Im konkreten Fall konsultieren wir nun als nächstes einen deutschsprechenden Spezialisten und werden dann weitersehen, wo die Behandlung stattfinden wird.

Wie ich nun verschiedentlich gehört habe, soll es auf französischer Seite in den Krankenhäusern überall deutschsprechendes Personal geben, sodaß man eigentlich wenig Probleme haben sollte. Habt Ihr da Erfahrungen?

Im Übrigen haben wir keine Sorge, dass die Qualität der Behandlung in F schlechter wäre, es geht nur um die Verständigung, denn Ärzte versteht man ja manchmal in seiner Muttersprache nicht.

Ute



Offline snowrabbit

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 10
    • Profil anzeigen
Re: Erfahrung Kostenübernahme deutscher Behandlungen
« Antwort #4 am: 20. November 2011, 10:07:10 »
Guten Morgen miteinander!

Ich hänge mich mal an das Thema dran .... :pfeif: :pfeif:

Meine Lebensgefährtin und ich hatten 2006 einen unverschuldeten Unfall. Leider ist die Geschichte mit den weitreichenden Folgen für mein Fraule
noch nicht bei Gericht durch, wenn auch ein Horizont zu sehen ist  :winkerwinker:
Lange Rede kurzer Sinn: da Sie anfangs in Frankreich berufstätig war und wir in Frankreich wohnen, ist die CPAM für sie zuständig.
Da Sie aber bis zur nachträglichen Anerkennung einer temporären Erwerbsunfähigkeitsrente (heißt das so? Ihr wisst aber, was ich meine ....oder!?)
infolge deutschen Arbeitsplatzes auch in der BRD krankenversichert war, hat sich das eben erst unlängst geändert.
Nun das Problem: Sie war bisher bei einem deutschen Psychologen wegen Ihrer posttraumatischen Belastung in Behandlung ..... und das hat Ihr sehr
gut geholfen! Die deutsche Krankenversicherung hatte Ihr zur Behandlung gefühlte 100 Stunden freigegeben. Durch die Berentung ist aber die freiwillige Versicherung seitens der deutschen KV gecancelt worden (freiwillig, weil ich dies nach einer HWS-Operation >Unfallfolge< in der BRD als Risiko-Kosten-Minimierend tat). Nun: jetzt, wo die die frz. Krankenkasse zuständig ist und diese keine Psychologen bezahlt, möchte ich mich auf den Passus "Behandlungsweiterführung" berufen. Dazu gäbe es ein Urteil des europäischen Gerichtshof, lt. KV-Mitarbeiterin, ohne aber ein Az angeben zu können. Hat von Euch jemand Erfahrung oder gar Informationen dazu?
Ich danke Euch für Eure Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Sonntag (Wetter!? :-[)
Grüße in die Runde

Frank