Guten Morgen miteinander!
Ich hänge mich mal an das Thema dran ....

Meine Lebensgefährtin und ich hatten 2006 einen unverschuldeten Unfall. Leider ist die Geschichte mit den weitreichenden Folgen für mein Fraule
noch nicht bei Gericht durch, wenn auch ein Horizont zu sehen ist

Lange Rede kurzer Sinn: da Sie anfangs in Frankreich berufstätig war und wir in Frankreich wohnen, ist die CPAM für sie zuständig.
Da Sie aber bis zur nachträglichen Anerkennung einer temporären Erwerbsunfähigkeitsrente (heißt das so? Ihr wisst aber, was ich meine ....oder!?)
infolge deutschen Arbeitsplatzes auch in der BRD krankenversichert war, hat sich das eben erst unlängst geändert.
Nun das Problem: Sie war bisher bei einem deutschen Psychologen wegen Ihrer posttraumatischen Belastung in Behandlung ..... und das hat Ihr sehr
gut geholfen! Die deutsche Krankenversicherung hatte Ihr zur Behandlung gefühlte 100 Stunden freigegeben. Durch die Berentung ist aber die freiwillige Versicherung seitens der deutschen KV gecancelt worden (freiwillig, weil ich dies nach einer HWS-Operation >Unfallfolge< in der BRD als Risiko-Kosten-Minimierend tat). Nun: jetzt, wo die die frz. Krankenkasse zuständig ist und diese keine Psychologen bezahlt, möchte ich mich auf den Passus "Behandlungsweiterführung" berufen. Dazu gäbe es ein Urteil des europäischen Gerichtshof, lt. KV-Mitarbeiterin, ohne aber ein Az angeben zu können. Hat von Euch jemand Erfahrung oder gar Informationen dazu?
Ich danke Euch für Eure Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Sonntag (Wetter!?

)
Grüße in die Runde
Frank