Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: asteroidb612 am 30. August 2019, 15:26:44
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Situation: habe mit 31.5.2019 in Deutschland gekündigt und bin ohne Beschäftigung (meine Frau arbeitet seit 1.6. und ich versuche ein paar ruhige Monate mit den Kindern zu verbringen). Meine Frau ist in Frankreich versichert.
Bei den französischen Behörden (Krankenkasse, pole emploi) habe ich mich noch nicht gemeldet - wozu auch (3 Monate gibt es sowieso keine Leistungen bei Selbstkündigung).
Jetzt erhalte ich nun aber laufend Schreiben von der DAK dass ich Nachweise über eine Familienversicherung vorlegen soll. Dies kann ich aber (noch) nicht tun. Meine Frage: Kann man mich (bin Österreicher) in Frankreich lebend eigentlich zu einer Selbstversicherung in Deutschland zwingen ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Vielen Dank für jeden Rat.
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So wie sich das liest, bist du im Moment gar nicht versichert. Ich hoffe, dass eure Kinder nicht über dich versichert sind/waren.
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Ich bin mit hoher wahrscheinlichkeit nicht versichert ... es haben sich de facto die Rollen getauscht - meine Frau derzeit berufstätig (und ich nicht). Wobei ja der Arbeitgeber sicherlich die Sozialabgaben + Krankenkasse zahlt (ja zahlen muss). Frau und Kinder waren bisher über mich versichert ... die Kinder gehen zum Orthophonisten ... und da hat die carte vitale (meiner Frau) bisher noch immer funktioniert (was noch nichts bedeutet). Vermutlich muss man das Formular "Demande de rattachement des enfants à l'un ou aux deux parents" noch einmal abgeben ... automatisch geht gar nichts.
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Du bist nicht nur "wahrscheinlich nicht versichert", sondern du bist de facto nicht mehr versichert.
In D gibt es natürlich niemanden der nicht versichert ist, weil es so nicht sein darf. Die Praxis sieht natürlich weiterhin so aus, daß immer einige durch´s Netz fallen. Deshalb "bedrängt" dich die DAK.
Was spricht denn dagegen, daß du dich bei deiner Frau mit familienversichern lässt. Das wäre doch das einfachste.
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Oder einfach in F arbeitslos melden - dann bist Du automatisch über die pôle emploi versichert. das hat nix mit Leistungen zu tun.
Die Sperrfrist in F läuft m.W. ab der Meldung.....