Wenn du das so auslegst, herzerfrischend freundlich ist das deine Interpretation.
Gemeint war ganz simpel, denk mal drüber nach, oder erkundige dich bei den zuständigen Stellen. Behauptungen aufstellen es sei so oder so kann jeder, jede.
Auszug aus einer Info die solche Fragen beantwortet:
Krankenversicherung der Rentner.
Die Krankenversicherung der Rentner ist -wenn überhaupt- in den Sozialversicherungsabkommen unterschiedlich geregelt.
Einzelheiten erfahren sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse.
Die Entscheidung, ob ein Rentenantragsteller oder Bezieher einer deutschen Rente Mitglied der deutschen Krankenversicherung der Rentner wird, trifft die zuständige deutsche Krankenkasse.
-Es wird nur nirgends beschrieben, nach welchen Kriterien die Krankenkasse diese Entscheidung trifft.-
Wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, sollten Sie sich an die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse wenden.
-Na toll, wenn man in der BRD wohnt.- Wohnt von uns keiner.
Wenn Sie in einem Vertragsstaat wohnen gilt folgendes:
Die Sozialversicherungsabkommen mit Juguslawien, Kroatien, Marokko, der Schweiz, Slowenien, der Türkei und Ungarn enthalten Regelungen zur Krankenversicherung der Rentner.
Für einen Rentenantragsteller, der in einem dieser Vertragsstaaten wohnt, wird der deutsche Rentenversicherungsträger das Meldeverfahren bei der deutschen Krankenkasse einleiten,
wenn Sie im Ausland keinen Anspruch haben oder aber nicht feststeht, ob ein Anspruch auf Leistungen im Falle von Krankheit oder Mutterschaft in der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Abkommen mit Bulgarien, Chile, Polen, Israel, Japan, Kanada und den USA enthalten keine Regelungen zur Krankenversicherung der Rentner.
Sollten Sie in einem dieser Länder wohnen, wird der deutsche Rentenversicherungsträger kein Meldeverfahren bei der zuständigen deutschen Krankenkasse einleiten.
Tja, alles schön und gut erklärt in der Broschüre vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.
Nur hiflt mir und uns das nichts, weil von Frankreich darin keine Rede ist. Somit ist unklar, wie die Regelung für französische Grenzgänger gehalten ist.
Außerdem ist hier die Rede von einer deutschen Krankenversicherung für Rentner. Legt man das Wort- oder Sinngemäß aus, würde das eine deutsche Krankenversicherung speziell für Rentner bedeuten.
In die man entweder auf Antrag oder per Einfluss der bisherigen deutschen Krankenversicherung kommt, oder kommen kann.
Davon war hier bisher nie die Rede.
Also ist entweder die Info in der Broschüre unzulänglich, oder was hier verschiedentlich berichtet wurde für französische Wohnverhältnisse nicht deutlich genug.
Teilweise ist das ja verständlich, denn wer erst in zig Jahren in Rente geht, wird sich kaum um solche Belange hinreichend kümmern.
Grande Madame ist zwar laut eigener Aussage Rentnerin, hat aber wenig hilfreiches zum Thema angegeben.
@Matthias, wenn fast alle keine Karte Vital haben, bedeutet das nicht zwangsweise dass keine nötig ist.
Vielleicht lässt sich hie und da tricksen und solange die Tricks funktionieren braucht man keine Karte Vitale.
Trotzdem wird oft nach dieser Karte Vitale gefragt. Zwar weniger im Zusammenhang mit Rente, aber wenn schon so ein Thema, schadet es nicht das Thema Rente mit zu bearbeiten.