Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Carte Vital beantragen  (Gelesen 22219 mal)

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Offline borderbub

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Carte Vital beantragen
« am: 29. November 2011, 13:46:00 »
Hallo Zusammen,

meine Frau und ich (biede Angestellt) wollen am Donnerstag eine Carte Vital beantragen.


Hat dies jemand vor kurzem auch getan?

Gibt es irgendwelche neuen Formulare oder Unterlagen die man braucht?
Ist die Beschreibung im WIKI noch aktuell?

Hab alles zusammen was im WIKI diesbezüglich beschrieben ist.


Liebe Grüße

Michael

Offline cogee

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #1 am: 29. November 2011, 16:32:14 »
also ihr braucht ein paar unterlagen und vor allem geduld
wenn ihr in D schafft dann ein e106 von der deutschen krankenkasse, geburtsurkunde, RIB, eine bescheinigung wer euer hausarzt in F ist (das formular gibts von der CPAM und wird dann von dem arzt deiner wahl ausgefüllt)
im forum steht aber auch schon einiges dazu

Offline Matthias#28

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #2 am: 29. November 2011, 23:13:04 »
Sicherlich eine dumme Frage: "Warum sollte ich eine Carte Vital beantragen?"

Wir wohen schon ewig hier und haben keine Carte Vital.
Wenn wir krank sind, gehen wir zum Arzt in .fr, nehmen die Rechnung, reichen die in .de bei der Krankenkasse ein,
bekommen unser Geld (fast immer 100%) und gut ist.
Ich habe bisher keinen Sinn in einer solchen Carte Vital erkannt.
Bitte klaert mich mal auf (Blumen und Bienen koennt ihr ueberspringen)
« Letzte Änderung: 29. November 2011, 23:44:49 von Matthias#28 »
gruss Matthias

Offline ULZI

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #3 am: 30. November 2011, 04:58:11 »
dann muss man aber beim frz. Arzt in Vorlage treten, oder?

Offline Ralph

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #4 am: 30. November 2011, 08:53:38 »
Sicherlich eine dumme Frage: "Warum sollte ich eine Carte Vital beantragen?"

Wir wohen schon ewig hier und haben keine Carte Vital.
Wenn wir krank sind, gehen wir zum Arzt in .fr, nehmen die Rechnung, reichen die in .de bei der Krankenkasse ein,
bekommen unser Geld (fast immer 100%) und gut ist.
Ich habe bisher keinen Sinn in einer solchen Carte Vital erkannt.
Bitte klaert mich mal auf (Blumen und Bienen koennt ihr ueberspringen)

Also ein Grund ist schonmal das Du ohne Carte Vital keine Sozialversicherungsnummer in F hast. Die brauchst Du spätestens wenn Du arbeitslos wirst.
Und dann erst tätig zu werden kann böse ins Auge gehen.
Ein weiterer Grund ist das man mit der Carte Vitale nur noch den Eigenanteil beim Arzt /in der Apotheke bezahlen muß - muß also nicht die komplette Behandlung vorstrecken (zumindest bei immer mehr Ärzten).

Normalerweise ist das von der KK in Deutschland gewünschte Procedere ja so, das sie einen Betreuungsauftrag an die französische CPAM machen und Du dort Deine Rechnungen einreichst und das Geld bekommst. So wollte es auch meine kk (KKH).
Wie ist es denn bei den Medikamenten - bekommst Du da auch immer 100 % ?
Ich bin mit einer chronischen Krankheit gesegnet und sehr froh das ich mit meiner Carte Vitale alle Kosten meiner Medikamente bezahlt bekomme - im Gegensatz zu den deutschen Zuzahlungen.
« Letzte Änderung: 30. November 2011, 08:59:35 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline borderbub

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #5 am: 30. November 2011, 09:46:16 »
Ja genau,

mir geht es hauptsächlich um die Sozialversicherungsnummer für den Fall der Fälle, der hoffentlich nie eintritt! Arbeitlos......

Offline -Helmut-

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #6 am: 30. November 2011, 14:13:28 »
Okay, ihr denkt momentan nicht weiter als ihr sehen könnt. Ich meine damit, ihr denkt nur an einen Fall, Arbeitslosigkeit.
Arbeitslos kann man auf zwei Arten werden. Die andere Art nennt sich Rente.

Wer in Rente geht, in Rente kommt entsprechend sinngemäß ist demnächst auch arbeitslos.
Ist zwar eine andere Art von Arbeitslosigkeit, aber ist sinngemäß arbeitslos.

Matthias#28 bedenkt das noch nicht, er kann ja noch solange auf seine deutsche Krankenversicherung zurück greifen, solange er arbeitet und drüben versichert ist.
Spätestens wenn er in Rente gehen will, kommt für Ihn die Frage nach der sogenannten Carte Vitale.

Wieviele Rentenanwärter haben wir denn momentan im Forum? Keinen?
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

la grande Dame

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #7 am: 30. November 2011, 14:19:00 »
Zitat
Wieviele Rentenanwärter haben wir denn momentan im Forum? Keinen?
Doch, und ich brauche absolut keine Carte Vital

26 Grad warme Grüsse:-)))

Petra

Offline Matthias#28

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #8 am: 30. November 2011, 19:45:20 »
Matthias#28 bedenkt das noch nicht, er kann ja noch solange auf seine deutsche Krankenversicherung zurück greifen, solange er arbeitet und drüben versichert ist.
Das verstehe ich nicht. Ich bekomme doch meine Rente aus Deutschland, und damit bin ich doch weiter Krankenversichert in Deutschland, oder? (scheinbar muss ich mich wirklich mal drum kuemmern)
gruss Matthias

Offline cogee

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #9 am: 30. November 2011, 21:37:36 »
wenn du nur in D gearbeitet hast und nie arbeitslos warst in F kriegst du die rente aus D. wenn du dann irgendwann (evtl) rente kriegst musst du ja deine beiträge selber zahlen, und zwar in der regel in dem land in dem du wohnst.

Offline pifolog

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #10 am: 30. November 2011, 23:36:32 »
wenn du dann irgendwann (evtl) rente kriegst musst du ja deine beiträge selber zahlen, und zwar in der regel in dem land in dem du wohnst.

Oh, das muss ganz neu sein. Ab wann gilt das? Wo kann man da genaueres erfahren?

In deinem beschriebenen Fall wurden bisher von der deutschen gesetzlichen Rente die Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung immer direkt abgezogen. Auch bei Wohnsitz in Frankreich.

Offline -Helmut-

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #11 am: 01. Dezember 2011, 01:32:21 »
Matthias#28 fang mal an zu denken.Wie läuft es derzeit -in der du noch regulär arbeitest- mit der Zahlung für die Krankenversicherung? Wer bezahlt die, bw über welchen Weg wird das verrechnet?

Wenn du keinen Lohn oder Gehalt mehr beziehst, weil in Rente, glaubst du dann ernsthaft die Rentenkasse wickelt das dann ab?
Die Rentenkasse wird doch wissen wo du wohnst und deine Krankenkasse auch. Glaubst du ernsthaft die beiden Institutionen fühlen sich zuständig für z.B. Krankenversicherung, wenn du in Rente gehst? Rufe mal an oder schreibe die an, dann wirst du es genauer wissen.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Gabrielle

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #12 am: 01. Dezember 2011, 16:22:10 »
Muss zwar noch einige Jahre warten, bis zur Rente, soweit ich weiß ist es aber immer noch so:

Bekomme ich überwiegend Rente aus der Deutschen Rentenversicherung (war also überwiegend abhängig beschäftigt und nicht selbständig), bin ich in der Krankenversicherung der Rentner in Deutschland versichert. Bekomme ich allerdings eine (auch nur) geringfügige Rente dazu noch aus Frankreich, ist das Wohnsitzland zuständig - also dann Frankreich. Es war mal so, dass man auch bei geringer Rente aus France zur Rente aus Deutschland in Deutschland krankenversichert war. Das hat sich aber vor einiger Zeit geändert.
Praxis einiger deutscher RenterInnen inzwischen, bekommen sie nur eine geringfügige Rente zur Rente aus Deutschland, können sie in Frankreich wohnend und lebend auf die frz. geringfügige Rente "verzichten" (und tun das dann oft auch) und sind dann nur in Deutschland krankenversichert.
Viele haben halt das größere Zu- und Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem.

Wird eine größere Rente aus Deutschland UND Frankreich bezogen, wird der komplette Krankenkassenbeitrag mitüberwiesen und dann muss man sich in Frankreich versichern (je nach Wollen auch privat). Während der deutsche Renter - sagen wir mal er muss € 150 (fiktiver Betrag) an die deutsche KK zahlen, zahlt die deutsche Rentenversicherung die Hälfte - also € 75 und der Renter bekommt die andere Hälfte (75 €) direkt von seiner Rente abgezogen.

Es kommt also immer darauf an, WO du überwiegend in die Rentenkasse eingezahlt hast und von wo du überwiegend deine Rente beziehst.

Alles klar?

Liebe Grüße an alle Gabrielle
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2011, 16:27:04 von Gabrielle »

Offline Matthias#28

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #13 am: 01. Dezember 2011, 21:00:06 »
Matthias#28 fang mal an zu denken.
Er nun wieder - immer wieder herzerfrischend freundlich

Wenn du keinen Lohn oder Gehalt mehr beziehst, weil in Rente, glaubst du dann ernsthaft die Rentenkasse wickelt das dann ab?
Ja dachte ich, und quasi habe ich ja die Bestaetigung von Gabrielle bekommen.

Ich habe bisher immer nur mein Gehalt aus Deutschland bekommen.
Ich habe bisher immer nur mein Rente in die BFA einbezahlt.
Ich habe bisher immer nur in die deutsche Krankkasse einbezahlt, und von dort Leistungen bekommen.

Und die Nachfrage bei den Kollegen heute im Buero, und bei paar Ex-Kollegen per Telefon:
Fast alle haben keine Karte Vital, die Ex bekommen ihre Rente aus .de und sind nachwievor in .de Krankenversichert.

Und nu.
gruss Matthias

Offline -Helmut-

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Re: Carte Vital beantragen
« Antwort #14 am: 02. Dezember 2011, 08:16:19 »
Wenn du das so auslegst, herzerfrischend freundlich ist das deine Interpretation.
Gemeint war ganz simpel, denk mal drüber nach, oder erkundige dich bei den zuständigen Stellen. Behauptungen aufstellen es sei so oder so kann jeder, jede.

Auszug aus einer Info die solche Fragen beantwortet:

Krankenversicherung der Rentner.
Die Krankenversicherung der Rentner ist -wenn überhaupt- in den Sozialversicherungsabkommen unterschiedlich geregelt.
Einzelheiten erfahren sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der zuständigen Krankenkasse.

Die Entscheidung, ob ein Rentenantragsteller oder Bezieher einer deutschen Rente Mitglied der deutschen Krankenversicherung der Rentner wird, trifft die zuständige deutsche Krankenkasse.
-Es wird nur nirgends beschrieben, nach welchen Kriterien die Krankenkasse diese Entscheidung trifft.-

Wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, sollten Sie sich an die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse wenden.
-Na toll, wenn man in der BRD wohnt.- Wohnt von uns keiner.

Wenn Sie in einem Vertragsstaat wohnen gilt folgendes:
Die Sozialversicherungsabkommen mit Juguslawien, Kroatien, Marokko, der Schweiz, Slowenien, der Türkei und Ungarn enthalten Regelungen zur Krankenversicherung der Rentner.
Für einen Rentenantragsteller, der in einem dieser Vertragsstaaten wohnt, wird der deutsche Rentenversicherungsträger das Meldeverfahren bei der deutschen Krankenkasse einleiten,
wenn Sie im Ausland keinen Anspruch haben oder aber nicht feststeht, ob ein Anspruch auf Leistungen im Falle von Krankheit oder Mutterschaft in der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Abkommen mit Bulgarien, Chile, Polen, Israel, Japan, Kanada und den USA enthalten keine Regelungen zur Krankenversicherung der Rentner.
Sollten Sie in einem dieser Länder wohnen, wird der deutsche Rentenversicherungsträger kein Meldeverfahren bei der zuständigen deutschen Krankenkasse einleiten.
Tja, alles schön und gut erklärt in der Broschüre vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.

Nur hiflt mir und uns das nichts, weil von Frankreich darin keine Rede ist. Somit ist unklar, wie die Regelung für französische Grenzgänger gehalten ist.

Außerdem ist hier die Rede von einer deutschen Krankenversicherung für Rentner. Legt man das Wort- oder Sinngemäß aus, würde das eine deutsche Krankenversicherung speziell für Rentner bedeuten.
In die man entweder auf Antrag oder per Einfluss der bisherigen deutschen Krankenversicherung kommt, oder kommen kann.
Davon war hier bisher nie die Rede.

Also ist entweder die Info in der Broschüre unzulänglich, oder was hier verschiedentlich berichtet wurde für französische Wohnverhältnisse nicht deutlich genug.
Teilweise ist das ja verständlich, denn wer erst in zig Jahren in Rente geht, wird sich kaum um solche Belange hinreichend kümmern.

Grande Madame ist zwar laut eigener Aussage Rentnerin, hat aber wenig hilfreiches zum Thema angegeben.

@Matthias, wenn fast alle keine Karte Vital haben, bedeutet das nicht zwangsweise dass keine nötig ist.
Vielleicht lässt sich hie und da tricksen und solange die Tricks funktionieren braucht man keine Karte Vitale.

Trotzdem wird oft nach dieser Karte Vitale gefragt. Zwar weniger im Zusammenhang mit Rente, aber wenn schon so ein Thema, schadet es nicht das Thema Rente mit zu bearbeiten.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)