... nochmal nach oben gerutscht, da keine Antworten kamen. Das weiß doch sicher jemand

? Danke der-/demjenigen für eine Antwort!
Guten Tag allerseits!
Da wohnt man schon Jahre im Elsass und dann kommen solche Fragen

Würde mich sehr über Hilfe freuen, denn im Forum und bei Freund Google habe ich nichts zu dieser Situation gefunden.
Ausgangssituation: Grenzgänger gewesen, Carte vitale beantragt und erhalten, über Jahre alles bestens. ABER ... die Situation hatte sich geändert, nicht mehr Grenzgänger und nun Post von der CPAM erhalten, in der sinngemäß steht, dass die Rechte als Grenzgänger in Bezug auf KV nun nicht mehr gegeben sind und die Versicherung als Grenzgänger damit beendet ist. Nun soll man einen französischen Gehaltsschein oder einen Nachweis bzgl. Arbeitslosigkeit schicken.
Die Situation ist aber so:
- angestellt in Deutschland außerhalb der Grenzgängerregion
- (einziger) Wohnsitz in Frankreich
- Tätigkeit in Deutschland bzw. im Homeoffice F
- Versteuerung teils/teils (Tage in D in D, Tage im Homeoffice in F)
Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung? Gesetzliche KV in D ist klar. Aber gilt die Carte vitale in F dann nicht mehr? Was muss man tun, wenn man in Frankreich zum Arzt muss? Muss man sich das dann vorab von der deutschen Versicherung genehmigen lassen?

Würde mich freuen, wenn Ihr da etwas Licht ins Dunkel bringen könntet, auch wenn es eigentlich keine Grenzgängerfrage ist, da das Grenzgängertum ja leider nicht mehr gegeben ist.
Danke und noch weiterhin viel Erfolg bei der Ostereiersuche!

moni