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Autor Thema: ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?  (Gelesen 3180 mal)

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Offline lantos

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ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?
« am: 22. Januar 2019, 14:11:43 »
Hallo wer weis was, ich schreibs mal hier rein, ?

Wenn man in D erkrankt bekommt man Krankengeld. Nach Ende der Zahlung ( ca 76 Wochen )
bekommt man dann ALG 1 trotz bestehenden Arbeitsverhältnisse.

KG wird ja von D bezahlt und ALG 1 ebenfalls wenn man in D wohnt.

Wie isses dann wenn man in F wohnt? Da kommt ja das ALG von F.

Gibt's das in F auch ?!?

Offline Nicod3mus

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Re: ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?
« Antwort #1 am: 27. Mai 2022, 15:07:10 »
Ich würde dieses Thema gerne mal wieder nach vorne holen.

Meine ist dauerkrank und fliegt Mitte Juli diesen Jahres aus der Krankengeldzahlung, wird also ausgesteuert. Ich habe bereits umfangreich recherchiert und auch die Beratungsleistung des VDK in Anspruch genommen.
Bereits im Februar haben wir einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, was allerdings noch nicht entschieden ist.

Was ich bisher rausfinden konnte ist, dass wir nun die Aussteuerung meiner Frau beim Arbeitsamt vornehmen müssen (werden wir in den nächsten Tagen tun) und ALG I beantragen. Aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung gem. §145 SGB III wird sie dies auch bis zu Entscheidung der Rentenkassen erhalten.

Aber was ist danach? Falls die Rentenkasse den Antrag auf Erwerbsminderung ablehnt? Aufgrund des wirklich schlechten Gesundheitszustand meiner Frau werden wir jedenfalls Widerspruch einlegen und notfalls den Klageweg bestreiten, da sie definitiv nicht mehr arbeiten kann.
Das einzige was ich bisher dazu rausgefunden habe ist, dass der Widerspruch und der Klageweg die ALG I Zahlung aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung nicht verlängern.

Auch wenn meine Frau dann Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich hätte, wollen wir genau das verhindern, da meine Frau multiple und auch sehr komplexe Erkrankungen hat, will sie unbedingt in Deutschland krankenversichert bleiben und auch weiterhin zu ihren deutschen Ärzten gehen. Außerdem hat sie eine ganze Reihe von Krankenzusatzversicherung in Deutschland, die mit Wegfall der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung natürlich alle obsolet werden.
Uns geht es daher nicht darum, wo meine Frau Zahlungen herbekommt (zur Not könnten wir auch ohne auskommen), es geht uns vielmehr darum: Wie können wir sicherstellen, dass meine Frau auch ohne Verrentung in der gesetzlichen Versicherung bleibt. Was wir nach Wegfall der Zahlung jedoch finanziell nicht noch zusätzlich stemmen könnten wäre eine freiwillige Versicherung in der GKV. Da würde sich durch durch mein Einkommen ein hoher Beitrag ergeben und wäre dann in Kombination mit wegfallendem Einkommen bei meiner Frau und hoher Beitrag GKV unser finanzieller Ruin.

Da ich selbst Privat versichert bin, kann ich sie leider nicht mit in die Familienversicherung mit aufnehmen.

War schonmal jemand in der Situation und kann diesbezüglich Auskünfte erteilen?

Mir schweben da ein paar Ideen im Kopf, wobei ich nicht weiß, ob das funktioniert:
- Meine Frau meldet ihren Wohnsitz wieder in Deutschland an und beantragt dann das normale ALG 1 (dürfte sie dann für 15 Monate beziehen und dürfte ausreichend Zeit für den Klageweg zur Rente sein). Als Familie können wir diesen Schritt nicht mitgehen, da unser Junior in Frankreich voll eingebunden ist und in 3 Jahren hier sein Abitur machen will.
- Wir melden meine Frau bei einem befreundeten Unternehmer als Minijobberin an, damit sie in D sozialversicherungspflichtig bleibt.

Hat jemand andere Ideen oder diesen langen und beschwerlichen Weg hinter sich gebracht? Ich bin für jeden Tip dankbar.


Offline Bingo

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Re: ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?
« Antwort #2 am: 27. Mai 2022, 19:51:25 »
Sie muss derzeit dann mindestens 451€ verdienen um weiterhin in D krankenversichert zu sein.
Demnächst wird dieser Betrag höher sein.
Mehr kann ich Dir dazu leider nicht schreiben.

Euch allen ganz viel Kraft

Offline Nicod3mus

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Re: ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?
« Antwort #3 am: 28. Mai 2022, 12:39:04 »
wenn sie mehr als 451 EUR monatlich verdient, dann ist sie ja ein Midijobber. Dann ist mir klar, dass sie versichert ist.

Für die Minijobber führt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 13 % für die Krankenversicherung ab. Ist sie damit nicht krankenversichert? Sie hat keine weiteren Einkünfte, bzw. nur Zahlungen aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und auf jedenfall kein Einkommen in Frankreich.
Es geht hier auch um die Stunden die sie dann zu arbeiten hat. Sie kann keinen Job machen, wo sie mehr als 3 Stunden am Tag arbeitet. Abgesehen davon, dass sie es körperlich nicht schafft, wird dass dann auf dem Weg zur Erwerbsminderung zum Boomerang. Auch wenn das dann nur auf dem Papier steht und sie die Stunden ggf. gar nicht leistet.

Offline Bingo

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Re: ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?
« Antwort #4 am: 28. Mai 2022, 13:54:07 »
Um mit Wohnsitz F in D krankenversichert sein zu können, muss das Einkommen mindestens 451€ betragen
Bis 450€ ist so leider keine Krankenversicherung möglich