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Autor Thema: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?  (Gelesen 20751 mal)

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Offline Michel123

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Bonjour,

Ich möchte in Frankreich für ein paar Jahre einen Zweitwohnsitz haben (Haut Rhin) , also eine eigene Wohnung und ein Telefon, Fernsehen usw. haben. Was brauche ich, um das tun zu können? Muss ich mich bei der Behörde anmelden um die Anschlüsse bestellen zu können? Der Vermieter würde keine Nachweise verlangen, ausser der Miete.
Ich behalte weiter meinen Hauptwohnsitz in Deutschland (Berlin), ich arbeite vorwiegend in Deutschland (ganzes Bundesgebiet, selbstständig) und im außereuropäischen Ausland, bin weniger als 183 Tage in Frankreich. Wenn ich es recht verstanden habe, brauche ich dann keine Steuern zahlen. Muss ich mich aber mit Zweitwohnsitz offiziell anmelden?


Hintergrund der Fragen: ich möchte möglichst wenig bürkratischen Aufwand haben.

Dankbar für alle Eure Hinweise
« Letzte Änderung: 29. April 2012, 10:30:30 von Michel123 »

banjo

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #1 am: 29. April 2012, 10:46:57 »
Du musst Dich nirgends anmelden, kannst aber auf dem Rathaus eine
Zweitwohnsitzbescheinigung bekommen, die Dir beim Anmelden von Strom etc hilfreich sein könnte.

Offline -Helmut-

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #2 am: 29. April 2012, 11:12:20 »
Um Missverständnisse ausschließen zu können solltest du deine Aussage, bzw Frage konkretisieren bei der es ums Steuer zahlen geht.

Wo und warum glaubst du, keine Steuern zahlen zu müssen?
Eigentlich müsstest du dir diesen Sachverhalt selbst erklären können.

Wieviele Arten von Steuern gibt es, welche davon zahlst du ohnehin schon z.B. beim Erwerb einer Ware.
Anders gefragt, was wird denn allgemein versteuert, was im Falle eines zweiten Wohnsitzes egal wo?
Was also (aus der Gesamtmenge Steuern) könnte für dich zutreffen, zu beachten sein?
Ist das eine konkrete Frage, oder hast du sie schon quasi selbst für dich beantwortet und möchtest Bestätigung deiner Theorie?
« Letzte Änderung: 29. April 2012, 11:16:34 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #3 am: 29. April 2012, 11:24:01 »
Wenn der OP mehr als 183 Tage nicht in F ist und nicht im Grenzgebiet arbeitet, ist er lt. DBA in D Einkommensteuerpflichtig.  F muss er jedoch die Wohnsteuer (ab 2013) und Rundfunksteuer zahlen, sowie natürlich seine Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer) hat Kosten für Strom, Wasser, Müllabfuhr. Der Vermieter wird ihn bei der Tresorerie anmelden, da ansonsten der Vermieter die Wohnsteuer zahlen darf.

Offline -Helmut-

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #4 am: 29. April 2012, 14:01:00 »
Banjo, du erklärst das sehr gut. Deshalb von mir Zustimmung und Lob.

Ich weiß nicht ob du mich, bzw mein Geschreibsel verstehen kannst?
Mein Geschreibsel hatte den Sinn, den Frager zum eigenen nachdenken anzuregen.
Ich brachte Stichworte ein die andeuten sollen um was es geht, gehen könnte.
Du hast es aufgegriffen und beantwortet.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #5 am: 29. April 2012, 14:33:08 »
Hi Toyo, ja, ich kenne Dein gescheibsl..  ;) sehr tiefgründig und philosophisch, meistens. Und richtig, auch meistens.
Für viele wirkt es überheblich, arrogant, belehrend und abstoßend, denke ich (meine Meinung!). Aber das ist es nicht, Du meinst es gut mit den anderen, auf Deine Weise. Vielleicht sollte ich Dich mal persönlich kennenlernen, in welcher Region wohnst Du denn?
Als ich das letzte mal mit solchen Worten gelobt wurde, war ich in der Grundschule  =D. Loben darf mich heute eigentlich nur noch meine Frau  :zwinkern:

Offline Michel123

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #6 am: 29. April 2012, 17:18:13 »
auf das Oberlehrergeschreibe von Toyotafan kann ich gut und gerne verzichten

Offline Michel123

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #7 am: 29. April 2012, 17:20:47 »
Banjo, vielen Dank, das war klar

Offline pifolog

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich: welchen Formalitäten sind notwendig?
« Antwort #8 am: 29. April 2012, 18:15:23 »
Bonjour,
Was brauche ich.... ich möchte möglichst wenig bürkratischen Aufwand haben.

Da ist auch ein Konto in Frankreich angebracht, und sogar notwendig für Telefon- und Internetprovider, die bestehen darauf.