Du musst sie alle 3 Jahre erneuern oder wenn Du zwischenzeitlich einen den Arbeitgeber wechselst.
Der AG hat eine Freistellungsbescheinigung vom dt. FA bekommen, darauf steht ein Datum, ab diesem Satum ist sie 3 Jahre gültig. Wird dieser Termin überschritten muss der AG streng genommen die Lohnsteuer in Deutschland abführen, bis ein neuer Bescheid vorliegt.