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Autor Thema: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze  (Gelesen 11692 mal)

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Offline Micoud

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Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« am: 09. Dezember 2011, 15:47:22 »
Hallo zusammen,

ich lebe seit 2002 in Frankreich, ich habe im Sept11 geheiratet. Mein Mann möchte sich nun auch in Frankreich anmelden, möchte aber seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Wir waren heute auf der Mairie, allerdings möchte die Dame eine Abmeldebestätigung aus Dtl. haben, aber das ist nicht Sinn und Zweck der Sache. Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht?

Vielen Dank für Eure Antworten,
Micoud

banjo

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2011, 15:56:34 »
Ganz Einfach:
Es gibt keinen alleinigen Zweitwohnsitz in D ohne einen Erstwohnsitz in D zu haben.
Bleibt nur: nicht in F anmelden.

Offline Stini

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2011, 16:02:26 »
Es sollte aber möglich sein, einen Erstwohnsitz in Deutschland und einen Erstwohnsitz in Frankreich zu haben...so, zumindest wurde es meiner Tochter in Deutschland mitgeteilt, als sie sich dort wegen ihres Studiums anmeldete...

banjo

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2011, 16:03:51 »
Das wiederum hängt von den Franzosen und Deinem Verhandlungsgeschick ab, ob sie Dich ohne Abmeldebestätigung aus D überhaupt in F anmelden.

Offline Stini

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2011, 16:09:57 »
zumindest umgekehrt ist es möglich...aber okay, das war ja nicht wirklich die Ausgangsfrage

Offline cogee

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2011, 16:26:58 »
also ich habe damals keine abmeldebestätigung gebraucht auf der mairie. dein mann muss sich ja gar nicht anmelden, warum also dann sich so ein stress machen. lass doch einfach das wasser auf ihn laufen, voila dann hat er seinen nachweis.
theoretisch müsste es möglich sein in beiden ländern seine hauptwohnsitze zu haben, steuern müsste man dann aber in D zahlen, sofern man dort arbeitet, oder eben in F wenn man dort arbeitet. grenzgänger kann man dann aber natürlich nicht werden

la grande Dame

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2011, 16:41:28 »
man kann keine zwei Hauptwohnsitze haben,.... der Hauptwohnsitz ist der Mittelpunkt der Lebensführung, so sagt es auch der Gesetzestext

:-)

Offline Eliott

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2011, 16:44:55 »
Hi Leute,
wenn es so einfach wäre wie manche glauben, gäbe es nur Deutsche die in D wohnen und arbeiten und in Frankreich steuern zahlen.

Ich habe mich erst vor kurzem umgemeldet
und für die franz. Steuer damit ich den Wisch zur Steuerbefreiung für D bekomme musste ich die Anmeldebestätigung von der Marie in Frankreich vorlegen.

Den Traum vom Erst- und Zweitwohnsitz, "wir sacken dann mal die Steuer ein leben aber in D", haben schon viele versucht zu träumen.

Aber versuche es doch einfach mal.
Ein Feedback wäre cool.

Grüße

Offline Eliott

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2011, 16:46:58 »
Nachtrag
Die Anmeldebestätigung von F habe ich nur bekomme weil ich die Abmeldebestätigung von D hatte.

Bin mal gespannt wie die Geschichte ausgeht.
Bitte berichten.

Grüße

banjo

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #9 am: 09. Dezember 2011, 16:49:02 »
Der Hauptwohnsitz hat - zum. steuerlich betrachtet - nichts mit dem Lebensmittelpunkt zu tun. Ich kann den Hauptwohnsitz in Stuttgart haben, weil ich dort mehr wie 183 Tage verbringe, der Lebensmittelpunkt ist trotzdem die Familie in Lauterbourg. (das ist nur ein Beispiel!)

Offline Micoud

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #10 am: 09. Dezember 2011, 16:59:14 »
... es geht nicht um die Steuer - ausnahmsweise... die Steuer zahlt er weiterhin in Deutschland.

Offline Nutellalein

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #11 am: 09. Dezember 2011, 19:27:44 »
Unseres Wissens nach, ist es möglich, seinen Hauptwohnsitz in F. zu haben und in D. einen Zweitwohnsitz.
Allerdings zahlt man dann in D. anteilig Lohnsteuer!
Diese Info haben wir vor ca. 7 Jahren erhalten, als das Thema bei uns aktuell war. Vllt. hat sich das allerdings geändert, wenn ich so die Antworten vorher lese... :o

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline -Helmut-

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #12 am: 10. Dezember 2011, 00:05:56 »
Wer redet denn von zwei Hauptwohnsitzen und von Gesetzestexten? Was soll dieser immer wiederkehrende Schwachsinn?

Wenn ich es mir leisten kann, kann ich mir hundert Häuser, Eigentumswohnungen usw kaufen oder mieten, egal wo und wie oft in einem Land.
Man hat nur seinen Obulus zu leisten bei den Abzockern die das eingenommene Geld natürlich nach ihren eigenen Regeln verzocken und rauswerfen dürfen.

Überall ist es so geregelt dass sich selbsternannte Obrigkeiten oder Autoritäten befähigt fühlen per Verordnung oder Regelwerk über andere Leute zu verfügen.
Jedem sind maffiöse Organisationen ein Begriff und werden nicht toleriert, aber ähnlich gestaltete Organisationen die von anderen Oragnisatoren durchgezogen werden ohne weiteres.

Beispiel gefällig? Du sollst nicht töten ist nicht nur eine Anweisung der Kirchen, sondern auch der Justiz. Bestraft wird, wer sich nicht daran hält.
Wird das töten aber befohlen weil eine Organsiation etwas tut was man Krieg nennt, hat man Befehle auszuführen, ist von fast jeglicher Schuld befreit und hat auf Befehl Hunderte oder Tausende zu töten.
Alles irgendwie widersinnig, aber es finden sich immer genug die nicht nur kollegialen und nationalistischen Gehorsam leisten ohne nachzudenken, sich aufzulehnen usw.

Wer meine Worte nicht versteht oder dagegen aufbegehren will, dem empfehle ich dringend mal das Buch von Stanley Milgram zu lesen über sein namentlich benanntes Milgram-Experiment.
Wenn er/sie das getan hat, unterhalte ich mich wieder mit ihm/ihr über solche Dinge, falls dann noch keine eigene Einsicht in verschiedene Dinge und Strukturen erfolgt ist.

Zurück zum Thema. Wie gesagt, wer es sich leisten kann, kann soviele Wohnsitze haben wie er/sie will. Was unter sich leisten kann zu verstehen ist, muss doch nicht erörtert werden.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Dieter

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #13 am: 10. Dezember 2011, 00:48:38 »
bonsoir à tous,

einfach in D abmelden damit in F anmelden und dann wieder in D anmelden.... schon hat man zwei Hauptwohnsitze. Ausländische Wohnsitze interessieren die deutschen Meldebehörden nicht wirklich.
Wobei man in F ja eh nicht "gemeldet" sein muss wenn man Steuern in D zahlt, es sei denn man möchte wählen gehen.

à bientôt

Offline pifolog

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Re: Zweitwohnsitz / 2 Erstwohnsitze
« Antwort #14 am: 10. Dezember 2011, 19:45:44 »
Wer meine Worte nicht versteht oder dagegen aufbegehren will, dem empfehle ich dringend mal das Buch von Stanley Milgram...

Mensch mach mal langsam mit neuer Pflichtlektüre. Ich habe die 100 Empfehlungen zu deinem früheren Thema „Schöner heizen mit Strom“ noch gar nicht abgearbeitet.