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Autor Thema: Ärger wegen Markenrechtsverletzung mit deutscher AG  (Gelesen 3902 mal)

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Ärger wegen Markenrechtsverletzung mit deutscher AG
« am: 24. März 2017, 22:31:09 »
Hi Zusammen !

Ich hatte mir vor 3 Wochen 2 Karten für das Buli Spiel Baye.. - Frank.... bei E-Bay gekauft.
Diese habe ich zu meiner früheren Adresse zu meiner Mu... nach deutschland schicken lassen, da der Verkäufer nur per Einschreiben versenden wollte.Donnerstags kam ne Meldung von E-Bay " Der Verkäufer hat die Transaktion abgebrochen ".Ich habe den Verkäufer angeschrieben und Ihn gefragt was das soll, aber keine Antwort erhalten. Da ich das gegebene Versprechen an meinen Sohnemann nicht brechen wollte, habe ich mir dann andere besorgt.
Freitags abends kam ne Nachricht der Verkäuferin, dass alles gut wäre.
Sie hatte die Karten geschickt und ist auf Transaktion abbrechen gegangen um die E-Bay Gebühren zu sparen. ( Da spielte ich aber nicht mit und der Fall ist noch offen )
Um mir den Ärger und Stress mit dem Verkäufer zu sparen und nur noch 1 Woche Zeit war, setzte ich die Karten selber bei E-Bay ein was sich im nachhinein als Fehler herausstellte da der Artikel wegen einer Markenrechtsverletzung entfernt wurde.
Gestern kam dann ne Mail von Lentze.Stopper München mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung welche ich ausfüllen und unterzeichnen sollte, so wie 250 Euro zahlen solle.
Verstoß gegen die ATB des Vereins.
Ausserdem noch gegen welche Gesetze ich verstoßen haben soll, aber ohne Beweise dabei.
Meine E-Mail Adresse und meine Postadresse in Deutschland hat Ihnen E-Bay freundlicherweise gegeben.
Da ich aber die Karten als Zweitperson gekauft habe und von dieser nicht auf die ATB hingewiesen worden bin, habe ich auch nicht dagegen verstoßen da ich mit den roten keinen Vertrag hatte.
Ich habe auch meine Mu.. informiert, welche mir heute gesagt hat dass ein ganz normaler Brief kam. Diesen hat Sie zur Post gebracht und zurückgeschickt " unzustellbar weil Empfänger unbekannt verzogen "

Jetzt interessiert es mich, wenn die Sache weitergeht ob die jetzt ne andere Möglichkeit haben mich zu greifen.
Und wenn ja ob das in Deutschland oder in Frankreich vor Gericht geht.

Im vor aus danke für alle Hinweise
« Letzte Änderung: 24. März 2017, 22:34:12 von theo »

Offline Nicod3mus

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Re: Ärger wegen Markenrechtsverletzung mit deutscher AG
« Antwort #1 am: 25. März 2017, 11:25:45 »
Gerichtsbarkeit ist in Deutschland. Der Vollstreckungstitel der dann gegen Dich erwirkt werden kann muss dann allerdings in Frankreich zugestellt werden und dazu muss das ganze dann auch noch übersetzt werden.
Das ist alles sehr aufwendig und wird man als Gläubiger nur dann machen, wann man sich von der Vollstreckung was verspricht. Außerdem muss man da ganz schön in Vorlage gehen als Gläubiger da, Titelerwirkung, Übersetzung, ggf. Adressnachforschung über den frz. Gerichtsvollzieher einiges kostet. Ggf. ist das dem Anwalt zu aufwendig und verläuft dann im Sande.

Vielleich ist der Artikel hier interessant für dich:


Rechtstipp vom 24.11.2016
     (3 Bewertungen)
aus den Rechtsgebieten Allgemeines Vertragsrecht, eBay & Recht

Mehrere aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Lentze Stopper, jeweils ausgesprochen im Auftrag der FC Bayern München AG wegen eines Ticketverkaufs auf eBay liegen uns zur Bearbeitung vor. Erst kürzlich hat der FC Bayern München damit begonnen, wegen Ticketverkäufen im Internet abzumahnen (wir berichteten).

In den uns aktuell vorliegenden Abmahnungen wird unserer Mandantschaft jeweils vorgeworfen, innerhalb von eBay-Angeboten für Fußballtickets des 1. FC Bayern München gegen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb („ATGB“) verstoßen zu haben:

    Fehlende Abbildung der ATGB
    Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay
    Unautorisierte Nutzung des Logos

Unsere Mandantschaft wird sodann in den Abmahnungen dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Wurden Sie auch abgemahnt?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung – bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Rechtliche Einschätzung der Abmahnung

Ob Ihre konkrete Abmahnung berechtigt ist oder nicht, entscheidet sich im Einzelfall. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob die ATGB des FC Bayern überhaupt in Ihren Kaufvertrag der Tickets wirksam einbezogen wurden. Ist dies bspw. nicht der Fall, können die ATGB keinerlei bindende Wirkung Ihnen gegenüber entfalten. Wenden Sie sich an uns! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls gilt es eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die Angelegenheit in Ihrem Interesse rechtssicher, schnell und günstig zu beenden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

    Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
    Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
    Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
    Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
    Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
    Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

    Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
    Persönliche und enge Beratung und Betreuung
    Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
    Bundesweite Vertretung
    Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an die dort genannte Adresse zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Offline theo

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Re: Ärger wegen Markenrechtsverletzung mit deutscher AG
« Antwort #2 am: 25. März 2017, 12:40:37 »
Hallo !

Vielen Dank für die Info.
Genau den Schrieb habe ich bekommen.
Auf den Artikel bin ich auch schon beim googeln gestoßen.

Gibt aber noch was interessantes:

Hier einiges zum VeRI-Programm, das ibäh seit geraumer Zeit anbietet. Die Richtigkeit der Ausführungen kann ich nicht garantieren, es handelt sich lediglich um meine persönliche Erklärung und Einschätzung.

Das VeRI-Programm (Verifizierte Rechteinhaber-Programm) soll Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, beim Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen, unterstützen.

Der Anmeldevorgang ist kinderleicht. Der Rechteinhaber oder eine bevollmächtigte Person des Rechteinhabers (dies kann z. B. eine vom Rechteinhaber bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei sein), muss nur das Formular "Anmeldung zum VeRI-Programm" ausfüllen und an ibäh faxen und wird sodann VeRI-Teilnehmer.

Er hat nun die Möglichkeit auf Rechtsverletzende Angebote per E-Mail, Fax oder bequem per Online-Tools hinzuweisen. Nachdem die Meldung des Veri-Teilnehmers erfolgt ist, geschieht sodann alles vollautomatisch. Die betreffende Auktion wird gelöscht und das ibäh-Mitglied wird per automatisierter E-Mail informiert, die vom VeRI-Teilnehmer angepasst werden kann. ibäh stellt dem VeRI-Teilnehmer die Adressdaten des Verkäufers bereit, so dass ein Rechtsanwalt nach sorgfältiger Prüfung ggf. eine Abmahnung an den Verkäufer richten kann.

Ob tatsächlich ein Verstoß gegen o. g. Schutzrechte vorliegt, überprüft ibäh dabei nicht.
Dies hat wohl zwei Gründe. Zum einen wäre dies sehr aufwändig, zum anderen könnte ibäh als Mitstörer in Haftung genommen werden, wenn (tatsächlich) rechtswidrige Angebote nicht unverzüglich entfernt werden.

Genau hier liegt die Schwachstelle, den sich viele VeRI-Teilnehmer zu Nutze machen. Sie melden Angebote, die offensichtlich keine immateriellen Schutzrechte verletzen. Dies sind z. B. Auktionen, die Privatleute mit eigens angefertigten Fotos vom Artikel einstellen. Dies kann auch ein Fußball-Ticket sein, von dem wir wissen, dass ich es als Privatperson aus einer Notlage heraus verkaufen darf, egal zu welchem Preis. Hier kann nicht oft genug auf das Urteil I ZR 74/06 des BGH hingewiesen werden. Besonders die alleinige Tatsache, dass die ATGB eines Fußballvereins wegen des Weiterverkaufs eines Tickets verletzt wurden, rechtfertigt nicht die Meldung des Angebotes wegen einer Rechteverletzung und/oder das Abrufen der persönlichen Daten des ibäh- Mitglieds.

Meldet der VeRI-Teilnehmer einen Verstoß, so hat er gegenüber ibäh an Eides statt zu versichern, dass

- er Inhaber oder autorisierter Vertreter bestimmter Rechte ist,
- das aufgeführte Angebot oder darin enthaltenes Material weder vom Inhaber der dort jeweils genannten immateriellen Rechte noch von einer anderen hierzu berechtigten Person genehmigt wurden und damit eine Verletzung der in der Mitteilung genannten Rechte darstellt,
- die Erklärung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.

Hier stellt sich zunächst die Frage, warum sich ibäh dies an Eides statt versichern lässt, zumal eine Versicherung an Eides statt nur gegenüber Gerichten oder Behörden abgegeben werden kann. Es liegt in dem Sinne also keine „richtige“ Versicherung an Eides statt vor, die gem. § 156 StGB unter Strafe gestellt werden kann.
Ibäh wird dies sicherlich als Sicherheitsmaßnahme gegen den Missbrauch des VeRI-Programms sehen. Zudem vermute ich, dass wenn es z. B. zu einer negativen Feststellungsklage kommt und ein Rechtsanwalt, der eigentlich wissen sollte, dass das VeRI-Programm nicht missbraucht werden darf, vom Gericht sicherlich wenig Verteidigungsspielraum bekommt. Die Versicherung an Eides statt scheint hier also gewichtiger zu sein, als es einfach nur zu versichern.

Mal sehen wie es weitergeht und ob überhaupt.
Würde bedeuten, dass Sie jetzt zuerst meine Adresse herausbekommen müssen und mich dann anklagen können.
Stellt sich für mich die Frage der " verjährung "

Gruß
theo
 


« Letzte Änderung: 25. März 2017, 12:45:47 von theo »

Offline Nicod3mus

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Re: Ärger wegen Markenrechtsverletzung mit deutscher AG
« Antwort #3 am: 26. März 2017, 20:26:19 »
Verjährung in dem Fall dürfte Regelverjährung sein. 3 Jahre zum Jahresende.
Sollte allerdings ein Vollstreckungstitel gegen dich erlangt werden, dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.