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Autor Thema: Zu welchem Zeitpunkt muß ich als D. in Fr. arbeitslos melden  (Gelesen 5249 mal)

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Offline André27

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Hallo zusammen,
bin neu hier und mir brennt die Frage.
Habe heute, am 2.5.08 leider eine Kündigung bekommen, das Arbeitsverhältnis endet zum 31.7.08.
D.h. ich habe 3 Monate Zeit mir selbst was zu suchen, werde auch ganz bestimmt was finden.
Nun stellt sich die Frage zu welchem Zeitpunkt muß ich mich melden, wenn ich die Kündigung bekommen habe, oder erst ein paar Tage vor Beginn der Arbeitslosigkeit, Ende Juli.
Dass ich mich als Deutscher Grenzgänger der in D. arbeitet und in Fr. wohnt, in Frankreich melden muß und wo weiß ich schon, nur wann muß ich das tun.
Bin gespannt auf Antworten.
Im Voraus schon vielen Dank
Gruß André27

Offline kesslerurp

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Re: Zu welchem Zeitpunkt muß ich als D. in Fr. arbeitslos melden
« Antwort #1 am: 03. Mai 2008, 00:23:42 »
Hallo,
zunächst Glückwunsch. Du darfst dich verändern!!
Nun, so schnell wie möglich handeln!!!!!!!!!
Arbeitsbescheinigung(en) der letzten 13 Monate beim aktuellen Arbeitgeber(n?) besorgen. Damit zur zuständigen dt. Agentur für Arbeit. Dort das Formular E301 für Frankreich anfordern. (Lieferung ca. nach 1-2 Tagen). Tip: selbständig Fotokopie der Arbeitsbescheinignung, da Arsedic danach frägt.
Mit den Unterlagen zur zuständigen ANPE in Frankreich und sich dort arbeitslos/suchend melden ( dort frägt man nach der Beschäftigung der letzten 5 Jahre (auf Nachweis durch z.B. Arbeitsverträge) und nach einem Lebenslauf).
Dann beginnt eine schöpferische Pause von 2-3 Wochen. Ganz so Pause mäßig isses nicht (Versuche in der Zeit deine securite sociale Nummer zu bekommen, da ohne diese keine Geldauszahlung erfolgt; erzählt dir keiner im gesamten Prozess, ist aber immens wichtig)
Die A.S.S.E.D.I.C. schickt eine Benachrichtigung zur Vorstellung. Dort gibt man das E 301 Formular inklusive der letzten 13 Gehaltszettel ab (Denke an die Kopie der Arbeitsbescheiniguing).
Und dann gibt das irgendwann zur Belohnung mehr Geld als en Allemagne. Basis ist Gesamtbrutto inklusive Mehrarbeit und nicht Netto!!
Wie war das nochmal mit den Deutschen und ihrer Liebe zur Verwaltung??

Gruss

XXX


Offline André27

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Re: Zu welchem Zeitpunkt muß ich als D. in Fr. arbeitslos melden
« Antwort #2 am: 03. Mai 2008, 15:45:14 »
Hallo unbekannterweise
Danke für Die Rückmeldung
Wenn ich das richtig verstehe, muß ich mich sofort melden, egal ob ich in der Zwischenzeit was neues finden werde.
D.h. das komplette Procedere obwohl es evt. nicht notwendig wäre.
Habe aber auch schon im Internet in verschiedene Berichten gelesen, dass es ausreichend sei, sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu melden.
Das wäre dann bei mir der 1.8.

Freue mich über weitere Rückmeldungen
Gruß André27


Offline khmer

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Re: Zu welchem Zeitpunkt muß ich als D. in Fr. arbeitslos melden
« Antwort #3 am: 03. Mai 2008, 21:53:01 »
Am 1.Tag der Arbeitslosigkeit, das ist auch mein Wissensstand André.
Ich glaube, vorher wird Deine Meldung nicht angenommen.

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khmer