Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Zu schnell fahren in Deutschland  (Gelesen 17937 mal)

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Offline Max

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #15 am: 17. Februar 2008, 19:22:13 »
So Leute, ist tatsächlich am Freitag schon ein scheinchen gekommen.
Von einer deutschen Behörde in SB. mein französisches Kennzeichen drauf und ein schönes Bildchen :-)
GRUß MAXMAN
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mausespeck007

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #16 am: 17. Februar 2008, 19:36:12 »
Max was schreiben sie denn schönes?

Offline Max

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #17 am: 17. Februar 2008, 20:53:56 »
Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrter Herr ...
Ihnen wird vorgeworfen , am 23.01 um ... in .... als Führer des PKW ... Kennzeichen folgende Verkehrsordnungswirdigkeit nach § 24StVG begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h. Zulässige
Geschwindigkeite: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 59 km/h
§ 41 abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 Bkat.

und ein Bild von mir.

Habe noch Glück gehabt. 2 km/h schneller und dann wäre er weg für einen Monat
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mausespeck007

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #18 am: 17. Februar 2008, 21:05:37 »
was hast du aktuell für ein Führerschein F, D oder D-EU?

mausespeck007

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #19 am: 17. Februar 2008, 21:07:53 »
... sorry, muss noch nachfragen, wo bist du momentan gemeldet in D oder F?

Offline Max

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #20 am: 17. Februar 2008, 21:18:39 »
Deutscher EU-Führerschein.

Wohne in Frankreich und mein Auto ist ebenfalls hier angemeldet.
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mausespeck007

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #21 am: 17. Februar 2008, 21:38:12 »
Okay, dann wirst du keine große Chance haben wenn dein Führerschein in D dokumentiert ist (Punkte).
Eine Chance hättest du vielleicht, wenn du einen Führerschein aus F hättest.

Wurde ein Strafmaß in den Anhörungsbogen dokumentiert?
« Letzte Änderung: 17. Februar 2008, 21:42:05 von mausespeck007 »

Offline Max

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #22 am: 17. Februar 2008, 21:43:51 »
Nein, wurde es nicht.

Aber ich hab im aktuellen Bußgeldkatalog nachgeschaut.

3 Pkt.
60€ + 25,60 € (Bearbeitungsgebühr)
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mausespeck007

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #23 am: 18. Februar 2008, 11:42:02 »
... dann gibt es nur eins Punkte kassieren und Bussgeld bezahlen.

In der 30km Zone wo du geblitzt wurdest, fahrst du bestimmt nicht mehr schneller als 30km! ;-) 

Offline Max

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #24 am: 18. Februar 2008, 22:59:49 »
Nein, jetzt wird brav an die Geschwindigkeitsregeln gehalten   :police:

Werd die Punkte kassieren und die Strafe bezahlen und gut iss.
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Offline Mathis

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Re: Zu schnell fahren in Deutschland
« Antwort #25 am: 21. Februar 2008, 10:05:00 »
Hallo!

War das Schreiben mit dem Bußgeldbescheid in deutscher Sprache?

Unsere Justizministerin hat kürzlich zum Thema EU-weite Bußgeldbescheide verlauten lassen, dass es nicht akzeptabel sei, wenn man einen Bescheid in einer fremden Sprache oder Schrift (z.B. bulgarisch/kyrillisch) zugestellt bekäme. Man hätte einen Anspruch drauf, dass der Bescheid in der Wohnsitzsprache (also in D - Deutsch) abgefasst würde.

Wie ist es denn umgekehrt? Eine Nachbarin hat einen Bußgeldbescheid in Deutsch bekommen, sie kommt aber aus dem inneren Frankreich, und kann kein Deutsch. Bei uns im Ort kein Problem, fast alle können Deutsch und so hat sie leicht jemanden finden können, der es übersetzt hat.

Hat man als in Frankreich lebender Bürger (der möglicherweise kein Deutsch kann) nicht auch Anspruch darauf, dass die deutschen Behörden den Bescheid in Französisch verfassen? Ansonsten ist ja nicht sichergestellt, dass der Beschuldigte versteht, was ihm vorgeworfen wird, und damit auch nicht dazu Stellung nehmen kann. Wie ist das überhaupt rechtlich? Wenn ich den Bescheid nicht verstehe, bin ich dann überhaupt verpflichtet, irgendwie darauf zu reagieren?

Gruß Mathis