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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Max am 26. Januar 2008, 15:51:14

Titel: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 26. Januar 2008, 15:51:14
Hallo Leute,

ich wollte mal fragen, wie es jetzt weitergeht.

Folgender Vorfall:

Mein Auto ist in F angemeldet, allerdings hab ich einen EU-Führerschein aus D.
Wurde geblitzt in D und zwar war ich so schnell, dass es normalerweise den Führerschein kostet.

Was passiert jetzt?
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 26. Januar 2008, 16:16:53
Hallo Max,
bist du direkt danach angehalten worden?

Gruß
Markus
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 26. Januar 2008, 17:38:06
Nein , nur geblitzt worden
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 26. Januar 2008, 17:58:41
habe gehört dass die Lothringer Polizei mit der Saarländischen zusammenarbeitet.
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 26. Januar 2008, 18:32:11
....dann hast du gute Chancen dass nichts kommt (Elsass / Badenwürttenberg), wenn es nicht den Tatbestand einer Strafttat hat, (war ich so schnell, dass es normalerweise den Führerschein kostet). D hat in den wenigsten Fällen die Franzosen um ein Vollstreckunggesuch gebeten. Aber was immer mehr erlebt wird im Grenzbereich dass die D+F oder umgekeht zusammen Radar,- Verkehrskontrollen durchführen, selbst erlebt ( Sommer 07) in einem kleinen elssäsischen von der Grenze ca. 30 km entfernten Dorf, hat die französische und deutsche Polizei auf Motorräden Verkehrkontrolle  und mit Laserpistolen Geschwindikeitsmessungen durchgeführt .

Wenn du die politische Diskussion zu diesem Thema verfolgst, soll in 2008 noch keine Verfolgung von Verkehrsdelikten in die europäischen Nachbarländer von D vollstreckt werden, solche Vergehen sollen ab 2009 auch im europäischen Ausland von D geandet werden. Bleibt abzuwarten wie konseqent es D dann ab 2009 praktiziert.

P.S Zwischen der Schweiz und Frankreich funktioniert es sehr gut, ich kann es jedem raten wer von den Schweizer Polizei ein Protokoll nach Hause gesendet bekommt, sollte in der Frist bezahlen. Zahlst du nicht, bitten die Schweizer um ein Vollstreckunggesuch bei der französischen Gendarmerie und die besuchen dich dann persönlich und kassieren.   

Kannst du dich noch erinnern ;D was war erlaubt wo der Blitzer stand, war es innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft?

Gruß
Markus   
 
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 26. Januar 2008, 18:43:47
ja zu gut.... es war auf einer hauptstraße 30er (fast ne Falle) war mit ca. 65 laut tacho unterwegs.
und ich weiß dass es ab 31 den führerschein kostet.
Der Tacho zeigt ja etwas mehr an (ca. 3 km/h) und die haben noch 3 km/h toleranz, die sie abziehen, das weiß ich 100%

also dürfte die überschreitung um die 30 km/h liegen.
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 26. Januar 2008, 18:56:54
...........mal ganz cool bleiben und abwarten ob was kommt, glaube nicht dass wegen 30 kmh zu schnell die D einen Vollstreckunggesuch an die F stellen werden.

Halt uns auf dem Laufenden wenn es anders geschieht, wie ich es geschrieben habe?

Und immer schön das Tempolimit beachten! :police:

Gruß
Markus
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Marco am 26. Januar 2008, 19:13:24
ja zu gut.... es war auf einer hauptstraße 30er (fast ne Falle) war mit ca. 65 laut tacho unterwegs.
und ich weiß dass es ab 31 den führerschein kostet.
Der Tacho zeigt ja etwas mehr an (ca. 3 km/h) und die haben noch 3 km/h toleranz, die sie abziehen, das weiß ich 100%

ich hoffe, du siehst wenigstens ein, dass du mit 65 statt 30 deutlich zu schnell warst. ich will keine moralpredigt halten (tu ich irgendwie ja doch), aber 35 drüber finde ich schon deutlich überzogen.

bei mir wurde 1km/h toleranz abgezogen. verlass dich auf die 3 km/h nicht zu sehr.

marco
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 26. Januar 2008, 19:26:50
ja schon klar, ich muss definitiv was an meinem fahrstil ändern, da hast du recht. aber wie gesagt, das ist nur ein kurzer 30 er abschnitt, habe es nicht mal bemerkt, dass 30 war. außerdem war es schon 9 abends, klar ist keine entschuldigung
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 26. Januar 2008, 19:30:07


aber "HALLO" mit den Argumenten kommst du aber nicht durch  >:D.

Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 28. Januar 2008, 23:37:31
nein ist nicht passiert, was wahrscheinlich die rettung für den führerschein war.
ich warte einfach mal ab. vielleicht kommt ja nur eine strafe, wenn überhaupt.

jedenfalls achte ich jetzt mehr auf die schilder.
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Zaren am 29. Januar 2008, 20:26:28
Hallo,

verlasst euch nicht zu sehr darauf, das ihr keine Scheine nach Hause geschickt bekommt. Ich wurde letztes Jahr im November in D geblitzt und letzte Woche kam dann doch tatsächlich ein scheinchen. Auf einer Autobahn geblitzt zu werden ist pech, aber in einer 30er Zone ist mehr als wagemutig!!!

Gruss Zaren
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: bluesbrother am 10. Februar 2008, 11:25:27
Hi,

nach meinen Informationen von den franz. Flics lassen die es i.d.R. ganz locker angehen, wenn es sich nicht gerade um einen Straftatsbestand geht.
Soll heissen: die reissen sich für die deutschen Behörden nicht immer um die Arbeit und lass so die Zustellung oft schön schleifen und das ganze "verjährt".

Gruß

Dieter
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 10. Februar 2008, 19:20:15
Hallo,

verlasst euch nicht zu sehr darauf, das ihr keine Scheine nach Hause geschickt bekommt. Ich wurde letztes Jahr im November in D geblitzt und letzte Woche kam dann doch tatsächlich ein scheinchen. Auf einer Autobahn geblitzt zu werden ist pech, aber in einer 30er Zone ist mehr als wagemutig!!!

Gruss Zaren

Hi Zaren,

ne, ne.... das darf aber jetzt nicht wahr sein oder, dass Du geblitzt wirst von der  :police:, kann ich fast nicht glauben! :-D

Kannst Du uns verraten auf welcher Autobahn und an welcher Stelle Du geblitzt wurdest?

Kam das Scheinchen per Post oder persönlich überreicht von der F :police:?
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 11. Februar 2008, 18:01:27
Hallo Ralph,

ja, ja die Zeiten und die Menschen ändern sich, gel!  :laugh:
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 17. Februar 2008, 19:22:13
So Leute, ist tatsächlich am Freitag schon ein scheinchen gekommen.
Von einer deutschen Behörde in SB. mein französisches Kennzeichen drauf und ein schönes Bildchen :-)
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 17. Februar 2008, 19:36:12
Max was schreiben sie denn schönes?
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 17. Februar 2008, 20:53:56
Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrter Herr ...
Ihnen wird vorgeworfen , am 23.01 um ... in .... als Führer des PKW ... Kennzeichen folgende Verkehrsordnungswirdigkeit nach § 24StVG begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h. Zulässige
Geschwindigkeite: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 59 km/h
§ 41 abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 Bkat.

und ein Bild von mir.

Habe noch Glück gehabt. 2 km/h schneller und dann wäre er weg für einen Monat
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 17. Februar 2008, 21:05:37
was hast du aktuell für ein Führerschein F, D oder D-EU?
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 17. Februar 2008, 21:07:53
... sorry, muss noch nachfragen, wo bist du momentan gemeldet in D oder F?
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 17. Februar 2008, 21:18:39
Deutscher EU-Führerschein.

Wohne in Frankreich und mein Auto ist ebenfalls hier angemeldet.
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 17. Februar 2008, 21:38:12
Okay, dann wirst du keine große Chance haben wenn dein Führerschein in D dokumentiert ist (Punkte).
Eine Chance hättest du vielleicht, wenn du einen Führerschein aus F hättest.

Wurde ein Strafmaß in den Anhörungsbogen dokumentiert?
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 17. Februar 2008, 21:43:51
Nein, wurde es nicht.

Aber ich hab im aktuellen Bußgeldkatalog nachgeschaut.

3 Pkt.
60€ + 25,60 € (Bearbeitungsgebühr)
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: mausespeck007 am 18. Februar 2008, 11:42:02
... dann gibt es nur eins Punkte kassieren und Bussgeld bezahlen.

In der 30km Zone wo du geblitzt wurdest, fahrst du bestimmt nicht mehr schneller als 30km! ;-) 
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Max am 18. Februar 2008, 22:59:49
Nein, jetzt wird brav an die Geschwindigkeitsregeln gehalten   :police:

Werd die Punkte kassieren und die Strafe bezahlen und gut iss.
Titel: Re: Zu schnell fahren in Deutschland
Beitrag von: Mathis am 21. Februar 2008, 10:05:00
Hallo!

War das Schreiben mit dem Bußgeldbescheid in deutscher Sprache?

Unsere Justizministerin hat kürzlich zum Thema EU-weite Bußgeldbescheide verlauten lassen, dass es nicht akzeptabel sei, wenn man einen Bescheid in einer fremden Sprache oder Schrift (z.B. bulgarisch/kyrillisch) zugestellt bekäme. Man hätte einen Anspruch drauf, dass der Bescheid in der Wohnsitzsprache (also in D - Deutsch) abgefasst würde.

Wie ist es denn umgekehrt? Eine Nachbarin hat einen Bußgeldbescheid in Deutsch bekommen, sie kommt aber aus dem inneren Frankreich, und kann kein Deutsch. Bei uns im Ort kein Problem, fast alle können Deutsch und so hat sie leicht jemanden finden können, der es übersetzt hat.

Hat man als in Frankreich lebender Bürger (der möglicherweise kein Deutsch kann) nicht auch Anspruch darauf, dass die deutschen Behörden den Bescheid in Französisch verfassen? Ansonsten ist ja nicht sichergestellt, dass der Beschuldigte versteht, was ihm vorgeworfen wird, und damit auch nicht dazu Stellung nehmen kann. Wie ist das überhaupt rechtlich? Wenn ich den Bescheid nicht verstehe, bin ich dann überhaupt verpflichtet, irgendwie darauf zu reagieren?

Gruß Mathis