....dann hast du gute Chancen dass nichts kommt (Elsass / Badenwürttenberg), wenn es nicht den Tatbestand einer Strafttat hat, (war ich so schnell, dass es normalerweise den Führerschein kostet). D hat in den wenigsten Fällen die Franzosen um ein Vollstreckunggesuch gebeten. Aber was immer mehr erlebt wird im Grenzbereich dass die D+F oder umgekeht zusammen Radar,- Verkehrskontrollen durchführen, selbst erlebt ( Sommer 07) in einem kleinen elssäsischen von der Grenze ca. 30 km entfernten Dorf, hat die französische und deutsche Polizei auf Motorräden Verkehrkontrolle und mit Laserpistolen Geschwindikeitsmessungen durchgeführt .
Wenn du die politische Diskussion zu diesem Thema verfolgst, soll in 2008 noch keine Verfolgung von Verkehrsdelikten in die europäischen Nachbarländer von D vollstreckt werden, solche Vergehen sollen ab 2009 auch im europäischen Ausland von D geandet werden. Bleibt abzuwarten wie konseqent es D dann ab 2009 praktiziert.
P.S Zwischen der Schweiz und Frankreich funktioniert es sehr gut, ich kann es jedem raten wer von den Schweizer Polizei ein Protokoll nach Hause gesendet bekommt, sollte in der Frist bezahlen. Zahlst du nicht, bitten die Schweizer um ein Vollstreckunggesuch bei der französischen Gendarmerie und die besuchen dich dann persönlich und kassieren.
Kannst du dich noch erinnern ;D was war erlaubt wo der Blitzer stand, war es innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft?
Gruß
Markus