Hallo!
War das Schreiben mit dem Bußgeldbescheid in deutscher Sprache?
Unsere Justizministerin hat kürzlich zum Thema EU-weite Bußgeldbescheide verlauten lassen, dass es nicht akzeptabel sei, wenn man einen Bescheid in einer fremden Sprache oder Schrift (z.B. bulgarisch/kyrillisch) zugestellt bekäme. Man hätte einen Anspruch drauf, dass der Bescheid in der Wohnsitzsprache (also in D - Deutsch) abgefasst würde.
Wie ist es denn umgekehrt? Eine Nachbarin hat einen Bußgeldbescheid in Deutsch bekommen, sie kommt aber aus dem inneren Frankreich, und kann kein Deutsch. Bei uns im Ort kein Problem, fast alle können Deutsch und so hat sie leicht jemanden finden können, der es übersetzt hat.
Hat man als in Frankreich lebender Bürger (der möglicherweise kein Deutsch kann) nicht auch Anspruch darauf, dass die deutschen Behörden den Bescheid in Französisch verfassen? Ansonsten ist ja nicht sichergestellt, dass der Beschuldigte versteht, was ihm vorgeworfen wird, und damit auch nicht dazu Stellung nehmen kann. Wie ist das überhaupt rechtlich? Wenn ich den Bescheid nicht verstehe, bin ich dann überhaupt verpflichtet, irgendwie darauf zu reagieren?
Gruß Mathis