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Autor Thema: Wohnsitz in D und F  (Gelesen 7186 mal)

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Offline futur_frontalier

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Re: Wohnsitz in D und F
« Antwort #15 am: 22. April 2020, 20:51:42 »
Danke für die Antwort. Ja so sehe ich das auch. Wo mein Lebensmittelpunkt ist, das bestimme schließlich ich und nciht ein Polizeibeamter an der Grenze.

Offline readonly

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Re: Wohnsitz in D und F
« Antwort #16 am: 22. April 2020, 21:08:16 »
Der Lebensmittelpunkt ist ein steuerrechtlicher Begriff. Deshalb taucht er in Verbindung mit Corona auch nirgends auf.
Er wird durch objektive Bewertung festgelegt und nicht durch eine willentlich Äußerung Deinerseits. Punkte wie Eigentum/Miete, Familie und (Ehe)Partner, Auenthaltsdauer aber auch Vereinsengagement und vieles mehr kann in die Bewertung einfließen.

Kurz gesagt:
Wenn Du z.Bsp. in D eine Wohnung hast, viele Freunde, evt. Deine Kinder im selben Ort wohnen und Du dort im Sportverein bist, beim Bäcker regelmäßig einkaufst und auf Nachfrage ein Nachbar bestätigt, Dich dort regelmäßig zu sehen und die Wohnung auch noch näher am Arbeitsplatz liegt, dann wirds schwierig den Steuerbehörden zu verdeutlichen, dass Du eine Freundin in F hast und deshalb dort jetzt Dein Lebensmittelpunkt ist.
(ich weiss, dass sich die Steuerfrage aufgrund des Kassenstaatsprinzips bei Dir nicht stellt)

Offline futur_frontalier

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Re: Wohnsitz in D und F
« Antwort #17 am: 23. April 2020, 02:43:24 »
Verstehe ich! Um den Grenzgängerstatus nach Steuerrecht zu haben, muss man eigentlich jeden Tag nach F pendeln um dort auch versteuert werden zu können (vorausgesetzt man arbeitet nicht wie ich im öffentlichen Dienst). Aber mir geht es ja nicht um die Steuer, sondern lediglich um den Wohnsitz. Und Wohnsitze darf ich soviele haben wie mir beliebt. Nun habe ich einen in Frankreich, damit sollte ich eigentlich problemlos ein- und ausreisen können, da ich einen systemrelevanten Beruf in D habe.

Offline futur_frontalier

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Re: Wohnsitz in D und F
« Antwort #18 am: 03. Mai 2020, 20:55:25 »
Liebe Forengemeinde,

wenn ich als Deutscher in F wohne, aber in D versteuert werde und keine Chance auf steuerrechtlichen Grenzgängerstatus habe (Angestellter im Öff. Dienst), wie funktioniert das mit der Anmeldung beim französischen Finanzamt? Muss ich mich dort trotzdem melden? Ich habe außerdem noch ein Zimmer in D wegen der Arbeit, dort bin ich also auch in D gemeldet.

Vielen Dank und liebe Grüße

Offline Mark

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Re: Wohnsitz in D und F
« Antwort #19 am: 18. Juni 2020, 10:55:42 »
Liebe Forengemeinde,

wenn ich als Deutscher in F wohne, aber in D versteuert werde und keine Chance auf steuerrechtlichen Grenzgängerstatus habe (Angestellter im Öff. Dienst), wie funktioniert das mit der Anmeldung beim französischen Finanzamt? Muss ich mich dort trotzdem melden?

Ja, musst du.
Und du hast dann das Vergnügen, jedes Jahr in beiden Ländern eine Steuererklärung abzugeben.
Frag nicht, woher ich das weiß....  :pfeif: