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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: LaBelle am 12. August 2019, 06:45:01

Titel: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: LaBelle am 12. August 2019, 06:45:01
Hallo ihr Lieben,
ich hätte mal eine Frage zur Versteuerung. Wir ziehen diese Woche nach Frankreich Alsting um. Mein Freund würde aber gerne seinen Wohnsitz in Deutschland behalten , sich aber auch in Frankreich anmelden. Also Hauptwohnsitz in Frankreich und Zweitsitz in Deutschland. Er ist angestellter Geschäftsführer in seiner GmbH. Diese ist in Deutschland.Wo muss er nun seine Steuern zahlen ? Auch in Deutschland? Weil dort sein zweiter Wohnsitz ist ? Und muss er sich zuerst in Deutschland abmelden, dann in Frankreich anmelden und dann wieder in Deutschland anmelden um den zweiten Wohnsitz nochmal zu erhalten? Über schnelle Antworten bin ich euch sehr dankbar. Lg
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: pifolog am 12. August 2019, 17:45:16
Zunächst zum Verständnis.
Wer in F und D wohnt, ist in beiden Staaten steuerpflichtig.
Rein melderechtlich kann ich in D einen Erst- und einen Zweitwohnsitz erklären und ähnlich in F eine résidence principale oder secondaire. (Also schon mal 4 Wohnungen) Da kann ich hin und her tricksen, wie ich will, für die Steuer bedeutet das gar nichts.
Da ist was ganz anderes ausschlaggebend.
Damit nicht in beiden Staaten versteuert wird, und somit doppelt, gibt es dieses wohlbekannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Und danach zählt in erster Linie die sogenannte „Ansässigkeit“, die zu bestimmen ist. Sie definiert sich nach verschiedenen Kriterien wie ständige Wohnstätte, Lebensmittelpunkt, Wohnort der Familie, …. und stellt somit für die Steuern den „hauptesten“ aller Wohnsitze dar. Entsprechend sind die Steuerbestimmungen dieses Landes maßgebend. Das andere Land hat dann nichts mehr zu fordern und geht leer aus.
(Besonderheiten, wie Zahlungen aus öffentlichen Kassen, selbständige Tätigkeiten, sind da untergeordnet)
Also, dein Freund muss darlegen in welchem Land er ansässig ist, bzw. sein will. Demgemäß wird er versteuert.

Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: Dragonvamp am 13. August 2019, 00:03:21
Nicht zu vergessen: ein Zweitwohnsitz ohne Erstwohnsitz ist in Deutschland nicht möglich
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: pifolog am 15. August 2019, 19:42:58
Hallo ihr Lieben,
Über schnelle Antworten bin ich euch sehr dankbar. Lg

Und woran kann man die Dankbarkeit erkennen?
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 21. April 2020, 00:47:37
Hallo zusammen, ich wollte kein neues Thema aufmachen, denn hier kennen sich offensichtlich viele damit aus: ich würde gerne meinen "Haupt"wohnsitz nach Frankreich zu meiner Partnerin verlegen. Da ich in Deutschland arbeite werde ich dort aber auch eine Wohnung für teilweise unter der Woche behalten müssen. Nun habe ich aber in anderen Threads gelesen, dass ich zur Anmeldung in Frankreich zwingend eine Abmeldung aus Deutschland benötige?! Stimmt das? Wie kann ich dann gleichzeitig problemlos meine Wohnung in D behalten? Da mein Lebensmittelpunkt in F liegt brauche ich aber (vor allem auch in der aktuellen Situation) eine Art Grenzgängerstatus. Vielen Dank und beste Grüße!
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: pifolog am 21. April 2020, 15:11:35
Da mein Lebensmittelpunkt in F liegt brauche ich aber (vor allem auch in der aktuellen Situation) eine Art Grenzgängerstatus.

Um Grenzgänger zu sein, reicht es nicht aus, seinen Lebensmittelpunkt in F zu haben. Man muss auch von seiner Wohnung in F arbeitstäglich die Grenze nach D zur Arbeit überqueren und anschließend wieder nach F zurückkehren. Es gibt einige Ausnahmen, nur das Prinzip bleibt. Startest du deinen Arbeitstag auch von einer Wohnung in D, sieht es schlecht aus, wenn das an mehr als 45 Tagen im Jahr geschieht. Und liegt die Wohnung in D dann noch näher am Arbeitsort als die in F, wirst du in Beweisnöte gegenüber der deutschen Finanzbehörde kommen.
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 21. April 2020, 16:57:26
Vielen Dank für deine Antwort! Mir geht es gar nicht um den steuerrechtlichen Grenzgängerstatus, denn den kann ich gar nicht bekommen da ich beim öffentlichen Dienst arbeite in Deutschland. Mir geht es nur um die Möglichkeit, überhaupt über die Grenze in meine Wohnung nach Frankreich zu kommen. Denn aktuell dürfen das vermutlich nur Personen, die auch ihren Wohnsitz in Frankreich angemeldet haben, oder? Aktuell läuft auf mich die Stromrechnung, das ist der einzige Nachweis den ich in F hätte.
Beste Grüße
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: readonly am 21. April 2020, 18:00:58
Du kommst offiziell nicht rüber, wenn Du in F nicht Deinen Hauptwohnsitz hast. Wenn Du aber ne aktuelle Rechnung von der EDF oder ähnliches hast, oder nen Mietvertrag bzw. Bescheinigung des Vermieters, dann kannst Du es ja behaupten. Ne andere Möglichkeit sehe ich derzeit nicht, Restrisiko bleibt.
Wo fährst Du rüber?
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 21. April 2020, 18:05:31
Ich denke da werde ich mich doch noch mal an das InfoBest wenden müssen. Normalerweise sollte es ja kein Problem sein, wo und wieviele Wohnsitze ich habe, denn steuerrechtlich macht es keinen Unterschied.
Ich würde über die Grenze bei Kehl müssen.
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: readonly am 21. April 2020, 18:08:13
Ich denke nicht, dass infobest Dir was wesentlich Anderes sagen wird. Die Lage ist mE eindeutig in F: Hauptwohnsitz ja, alles Andere nein.
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: Bingo am 21. April 2020, 18:38:38
Neben der Rechnung ist seit 8./9. April auch das Wieder-Einreise-Formular notwendig.

Allerdings darf man zur Zeit nur mit Haupt-Wohnsitz (keine FeWo oder Ferienhaus) in F auch wieder nach F retour.

Die schauen schon genau nach. Wollen auch wissen, was man in D gemacht hat. War man z. B. beim Arzt, am besten eine Bescheinigung über den Termin dabei haben.

So viele Unterlagen wie möglich dabei haben. Lieber eine zuviel, als eine zu wenig.

Musste heute mit einem meiner Söhne nach D zum Arzt. Er hat zur Zeit nur die Carte d'identité. Zum Glück hatte ich noch die Familienstammbücher (F & D, Kids haben doppelte Staatsbürgerschaft) mit dabei. Dem Bundespolizisten war die frz Carte d'identité meines Sohnes neben meinem Personalausweis etwas suspekt.
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 21. April 2020, 19:17:35
Ich denke nicht, dass infobest Dir was wesentlich Anderes sagen wird. Die Lage ist mE eindeutig in F: Hauptwohnsitz ja, alles Andere nein.

Wie ist der Hauptwohnsitz denn rechtlich definiert? In D beispielweise gibt es ja keinen Haupt- ohne Nebenwohnsitz. Eine Wohnung in F ist aber weder ein Neben- noch ein Zweitwohnsitz. Mein Lebensmittelpunkt dürfte in Zukunft in Frankreich liegen, aber wie kann ich das behördlich geltend machen? Meine Wohnung in D muss ich aufgrund der Arbeit behalten und da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin werde ich dort auch immer Steuern zahlen.

... ohne Corona könnte alles so einfach sein.
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: readonly am 21. April 2020, 19:30:50
nun, in D gibt es sowohl Haupt- als auch (mehrere) Zweitwohnsitz(e). Aber kein Zweit- ohne Haupt. Aber das ist dt. Melderecht, dass es so meines Wissens in F nicht gibt.

In F ist es in der Tat schwieriger. Die Rathäuser stellen Bescheinigungen für Residence principal und Residence secondaire aus. Es könnte also ein Ansatz sein, eine solche Bescheinigung zu bekommen.

Ein anderer Ansatz könnte sein, eine Stromrechnung mit entsprechend plausiblen Verbrauch für einen Hauptwohnsitz vorzuweisen. Wenn da nur 20€ Verbrauch für 2 Monate stehen wirds schwieriger.

Der steuerrechtlich immer wieder genannte ‚Lebensmittelpunkt‘ scheint in der Coronazeit nicht maßgebend zu sein.

Wenn Du in D eine Wohnung hast, in der Du problemlos längere Zeit wohnen kannst, dann gehen irgendwann die Argumente aus....
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 21. April 2020, 19:52:26
Danke für die Antwort. Ich werde auf der Mairie nachfragen, eine Stromrechnung habe ich, das ist kein Problem.

Wenn Du in D eine Wohnung hast, in der Du problemlos längere Zeit wohnen kannst, dann gehen irgendwann die Argumente aus....


Naja ich habe genug gute Argumente warum ich gerne in einer gemeinsamen Wohnung mit meiner Partnerin wohne, aber das scheint zu Zeiten von Corona tatsächlich keinen mehr zu interessieren. Bringt aber alles nichts, man muss mit den Möglichkeiten arbeiten die man hat. Ich werde mit der Pendlerbescheinigung von meiner Arbeit und den Unterlagen von Frankreich versuchen über die Grenze zu kommen
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: franzimoe am 22. April 2020, 00:13:02
Hallo,

ich wurde heute zurück nach F an der Grenze in Kehl zum Beispiel gar nicht kontrolliert (war auf dem Rad und ich wurde einfach durchgewunken).
Aber wahrscheinlich hatte ich da nur "Glück". Hatte aber natürlich auch alles dabei.
Aber wieso bzw wie soll man denn auch denn franz. Wohnsitz nachweisen? Ich würde einfach die Adresse auf das Formular schreiben. Zusätzlich die Rechnung und gut ist?! Schauen die sich das wirklich so genau an? In meinem Reisepass steht keine Adresse drin...

Viele Grüße
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 22. April 2020, 20:51:42
Danke für die Antwort. Ja so sehe ich das auch. Wo mein Lebensmittelpunkt ist, das bestimme schließlich ich und nciht ein Polizeibeamter an der Grenze.
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: readonly am 22. April 2020, 21:08:16
Der Lebensmittelpunkt ist ein steuerrechtlicher Begriff. Deshalb taucht er in Verbindung mit Corona auch nirgends auf.
Er wird durch objektive Bewertung festgelegt und nicht durch eine willentlich Äußerung Deinerseits. Punkte wie Eigentum/Miete, Familie und (Ehe)Partner, Auenthaltsdauer aber auch Vereinsengagement und vieles mehr kann in die Bewertung einfließen.

Kurz gesagt:
Wenn Du z.Bsp. in D eine Wohnung hast, viele Freunde, evt. Deine Kinder im selben Ort wohnen und Du dort im Sportverein bist, beim Bäcker regelmäßig einkaufst und auf Nachfrage ein Nachbar bestätigt, Dich dort regelmäßig zu sehen und die Wohnung auch noch näher am Arbeitsplatz liegt, dann wirds schwierig den Steuerbehörden zu verdeutlichen, dass Du eine Freundin in F hast und deshalb dort jetzt Dein Lebensmittelpunkt ist.
(ich weiss, dass sich die Steuerfrage aufgrund des Kassenstaatsprinzips bei Dir nicht stellt)
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 23. April 2020, 02:43:24
Verstehe ich! Um den Grenzgängerstatus nach Steuerrecht zu haben, muss man eigentlich jeden Tag nach F pendeln um dort auch versteuert werden zu können (vorausgesetzt man arbeitet nicht wie ich im öffentlichen Dienst). Aber mir geht es ja nicht um die Steuer, sondern lediglich um den Wohnsitz. Und Wohnsitze darf ich soviele haben wie mir beliebt. Nun habe ich einen in Frankreich, damit sollte ich eigentlich problemlos ein- und ausreisen können, da ich einen systemrelevanten Beruf in D habe.
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: futur_frontalier am 03. Mai 2020, 20:55:25
Liebe Forengemeinde,

wenn ich als Deutscher in F wohne, aber in D versteuert werde und keine Chance auf steuerrechtlichen Grenzgängerstatus habe (Angestellter im Öff. Dienst), wie funktioniert das mit der Anmeldung beim französischen Finanzamt? Muss ich mich dort trotzdem melden? Ich habe außerdem noch ein Zimmer in D wegen der Arbeit, dort bin ich also auch in D gemeldet.

Vielen Dank und liebe Grüße
Titel: Re: Wohnsitz in D und F
Beitrag von: Mark am 18. Juni 2020, 10:55:42
Liebe Forengemeinde,

wenn ich als Deutscher in F wohne, aber in D versteuert werde und keine Chance auf steuerrechtlichen Grenzgängerstatus habe (Angestellter im Öff. Dienst), wie funktioniert das mit der Anmeldung beim französischen Finanzamt? Muss ich mich dort trotzdem melden?

Ja, musst du.
Und du hast dann das Vergnügen, jedes Jahr in beiden Ländern eine Steuererklärung abzugeben.
Frag nicht, woher ich das weiß....  :pfeif: