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Autor Thema: Wird deutsches Kindergeld und Unterhalt auch in F gezahlt???  (Gelesen 4017 mal)

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Offline Bastian

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Hallo,

meine Freundin möchte eventuell nach Frankreich ziehen.
Sie bekommt in Deutschland zur Zeit Kindergeld und Unterhalt vom Amt. Bekommt Sie das auch weiterhin, wenn Sie nach F zieht???
Wenn ja, wie läuift das ganze ab und an welches Amt in F (und D) muss Sie sich da melden??  Formulare etc!!???

Gruß
Viele Grüße

Bastian

_Markus_

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Re: Wird deutsches Kindergeld und Unterhalt auch in F gezahlt???
« Antwort #1 am: 17. März 2009, 16:15:50 »
Hallo,

meine Freundin möchte eventuell nach Frankreich ziehen.
Sie bekommt in Deutschland zur Zeit Kindergeld und Unterhalt vom Amt. Bekommt Sie das auch weiterhin, wenn Sie nach F zieht???
Wenn ja, wie läuift das ganze ab und an welches Amt in F (und D) muss Sie sich da melden??  Formulare etc!!???

Gruß

Bastian, mal anders gefragt kann ein Lebenspartner/in aus einer nichtehelichen Beziehung und Unterhalt von Amt in D sich in F anmelden? theoretisch ja, aber auch praktisch?

Ich beantworte deshalb deine Frage nicht einer Gegenfrage, weil damals bei meiner Ummeldung oder Anmeldung auf der Maire (Formblatt) der Arbeitgeber abstempeln musste und die 3 letzten Lohnabrechnungen beilegen musste um sich in F anzumelden. Aussage vom Amt wir wollen sicher gehen dass keine Arbeitlosen einwandern.

Was anderes ist es, wenn während eines Aufenhaltes in F jemand in die Arbeitslosigkeit kommt.

Kann sein dass sich das heute aber geändert hat.