Hallo,
meine Freundin möchte eventuell nach Frankreich ziehen.
Sie bekommt in Deutschland zur Zeit Kindergeld und Unterhalt vom Amt. Bekommt Sie das auch weiterhin, wenn Sie nach F zieht???
Wenn ja, wie läuift das ganze ab und an welches Amt in F (und D) muss Sie sich da melden?? Formulare etc!!???
Gruß
Bastian, mal anders gefragt kann ein Lebenspartner/in aus einer nichtehelichen Beziehung und Unterhalt von Amt in D sich in F anmelden? theoretisch ja, aber auch praktisch?
Ich beantworte deshalb deine Frage nicht einer Gegenfrage, weil damals bei meiner Ummeldung oder Anmeldung auf der Maire (Formblatt) der Arbeitgeber abstempeln musste und die 3 letzten Lohnabrechnungen beilegen musste um sich in F anzumelden. Aussage vom Amt wir wollen sicher gehen dass keine Arbeitlosen einwandern.
Was anderes ist es, wenn während eines Aufenhaltes in F jemand in die Arbeitslosigkeit kommt.
Kann sein dass sich das heute aber geändert hat.