1. Als EU-Bürger brauchst Du keine Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich.
2. Die EURES in SB hat uns/meine Frau falsch beraten; sprich 3 Monate keine Kohle und keine Soz.Versicherung
3. Wäre es jetzt interessant zu wissen, wo die Wohnung liegt.
M. Thill von der Assedic in St.Avold war kompetent und sprach deutsch.
3. Auf alle Fälle muss er irgendein Formular E"weissnichtmehr" in Deutschland beantragen,
Und dies
über eine Woche VOR dem geplanten Umzug.
4. Damit und noch weiteren Unterlagen (am besten bei Assedic vorher erfragen), zur Assedic tappeln,
dann bekommt der Kollege für 3 Monate in Frankreich Anspruch auf ALG, und wird durch die Assedic auch in FR Sozialversichert.
Dann muss er noch zur ANPE, dort gibts ein Interview, Mitzubringen CV in französicher Sprache und die Unterlagen der Assedic.
Dann muss er sich monatlich melden um den Status Quo seiner Bemühungen zu komunizieren - aber das geht auch per Internet.
Nach den 3 Monaten gibts dann wohl Sozialhilfe in FR - aber da bin ich mir nicht sicher.
Alternativ könnte er versuchen als "ausserordentlicher Arbeitsloser" weiterhin in DE ALG zu kassieren,
dass muss er aber mit seinem Sachbearbeiter, oder besser Bereichsleiter bei der zustänigen ARGE verhackstückeln,
wie ich gehört hab, machen die das nicht sooooo gerne

...
Sollte er sich mal im WEB informieren, wie da die Voraussetzungen für sind.
HTH
à bientôt
Pero