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Autor Thema: Wahlunterlagen  (Gelesen 5041 mal)

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Offline Silence

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Wahlunterlagen
« am: 19. Juli 2009, 09:57:48 »
Hallo,
ich möchte bei der Bundestagswahl im September meine Stimme abgeben. Wie gehe ich vor, bzw. wo beantrage ich die Wahlunterlagen.
Danke für Eure Hilfe.
Silence

Offline cogee

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Re: Wahlunterlagen
« Antwort #1 am: 19. Juli 2009, 10:47:37 »
guck mal auf der seite vom auswaertigen amt nach da steht alles

Offline Ralph

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Re: Wahlunterlagen
« Antwort #2 am: 19. Juli 2009, 20:13:27 »
Hallo,

die Wahlunterlagen beantragst Du bei der zuletzt gemeldeten Gemeinde in Deutschland.

Gruß Ralph

http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html

Hier die "uns" betreffende Passage:


Wahlrecht für Deutsche im Ausland
1. Allgemeine Hinweise

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:

    * Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie

          o Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
          o bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
          o nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
          o nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.

    * Deutsche, die im Ausland leben und die o.a. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.
       
    * Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl

          o stehen Ihnen auf dieser Seite als Download (PDF-Datei) zur Verfügung (s.u.) oder
          o sind im Frühjahr 2009 als Papiervordrucke

                + bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
                + beim Bundeswahlleiter oder
                + bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

    * Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden.

      Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.
       
    * Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
      Die Wähler müssen dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag

          o den Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
          o in dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

    * Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate auch an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung. Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen.
« Letzte Änderung: 19. Juli 2009, 20:28:12 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Silence

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Re: Wahlunterlagen
« Antwort #3 am: 20. Juli 2009, 08:53:42 »
Hallo,
danke.
Silence