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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: palmff am 21. März 2010, 19:13:52

Titel: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: palmff am 21. März 2010, 19:13:52
Hallo,
mittlerweile werden Verwarnungsgelder aus D nach Frankreich verschickt.
Aktuell: Stadt SB verschickt Parkknöllchen mit Zahlungsaufforderung nach Frankreich.
Muß/ soll man die bezahlen, dachte daß erst ab Herbst im EU Ausland eingetrieben werden kann.
Wie ist die Rechtslage ??
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Waylon57 am 21. März 2010, 20:18:16
Woher will die Stadt SB ohne französische Amtshilfe wissen, wo jemand mit französischem Kennzeichen in F wohnt?

Ich würde da überhaupt nichts bezahlen. Die französische Polizei klingelt mit Sicherheit nicht an deiner Haustüre und verlangt 15€ fürs Falschparken in Deutschland. Was hätte der französische Staat auch von einer solchen Aktion, ausser Kosten rein gar nichts.

Verwarngelder sollen, wie du richtig geschrieben hast, erst ab 01.10. und nur bei einer Höhe von über 70€ im EU-Ausland eingetrieben werden können. Hier wäre allerdings zu erwähnen, das dies auch rückwirkend für die letzten zwei Jahre erfolgen kann.   
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralph am 21. März 2010, 21:19:17
Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).

Gruß Ralph
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: sapperlot am 21. März 2010, 22:33:47
Woher will die Stadt SB ohne französische Amtshilfe wissen, wo jemand mit französischem Kennzeichen in F wohnt? Ich würde da überhaupt nichts bezahlen.
Weil schon seit langem jede Ordnungsbehörde in EU ohne Probleme jederzeit die Halterangaben von allen EU zugelassenen Autos abfragen kann (Ist daß nicht sogar eine der Funktionen der gemeinsamen Europol Datenbank?).  Also darfst davon ausgehen, daß du den Behörden in D namentlich bekannt bist, alles was fehlt ist nur bisher nur die Amtshilfe - sprich das jemand das Knöllchen jenseits der Grenze auch eintreibt. Trotzdem super Idee, da überhaupt nicht zu zahlen - solltest halt am besten die nächsten Jahre nie in irgendeine Polizeikontrolle geraten, sonst wird das Ganze womöglich noch richtig teuer mit Zinsen usw... (Wobei Deutsche Knöllchen noch günstig sind, in anderen Länder vervielfacht sich das Ganze auch ohne dein Wissen bis du der Polizei irgendwann aus Zufall über den Weg läufst)
Die französische Polizei klingelt mit Sicherheit nicht an deiner Haustüre und verlangt 15€ fürs Falschparken in Deutschland. Was hätte der französische Staat auch von einer solchen Aktion, ausser Kosten rein gar nichts.
Amtshilfe auf Gegenseitigkeit? Warum wohl treibt ein Münchner Gerichtsvollzieher das Knöllchen vom Parkvergehen in Hamburg ein, wo es doch die Stadt Hamburg in den Sack steckt? ;)
 
Verwarngelder sollen, wie du richtig geschrieben hast, erst ab 01.10. und nur bei einer Höhe von über 70€ im EU-Ausland eingetrieben werden können. Hier wäre allerdings zu erwähnen, das dies auch rückwirkend für die letzten zwei Jahre erfolgen kann.   
Ob das klappt ist allerdings fraglich, gab schon mal ein Versuch aber wurde abgebalsen, Macht wohl einige verfassungsrfechtliche Probleme, in D hast du ein Recht drauf, daß Deutsch mit dir gesprochen wird, in F eben französisch - wenn eine franz.Behörde bspweise ein bulgarisches Knöllchen eintreiben will, muß die französcihe Behörde das auf franz, machen, sprich es muß übersetzt sein (was noch automatisch/Formbrief) ginge, aber du könntest natürlich einen 20seitigen Widerspruch selbstverständlich auf Franz. einlegen, der dann wohl erst ins Bulgarische übersetzt werden müßte, um von den dortigen Behörde beabeitet zu werden. Ob sich das lohnt ? Man wird sehen, wie die das Problem umschiffen wollen...
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: palmff am 23. März 2010, 20:37:49
Na, danke für die Rückantworten, aber wo ist die Message?
Kann die deutsche Polizei, wenn sie mich mal anhält auf ein Verwarnungsgeld der Stadt Saarbrücken (nicht Polizei) zugreifen? Kann, falls die Amtshilfe ab 01.10. greift die Stadt das Verwarnungsgeld noch eintreiben oder gibt es bei Bagatellen eine Verjährung.
Werden diese 10 bis 30EUR Dinger nicht wegen Aufwand-Nutzen sowieso iergendwann eingestellt.
...umd final: soll ich zahlen, welches Risiko gilt es abzuwägen ??
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralph am 02. April 2010, 11:01:53
Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).

Gruß Ralph

Muß meinen Beitrag ändern.
Hab jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen aus D an meine französische Adresse. 3 1/2 Monate nach dem Verstoß.
Mit dem Hinweis das ich ihn weil ich keinen inländischen Wohnsitz (dachte seither eigentlich schon das ich inländisch wohne  :-)  ) habe formlos zugestellt bekomme. Die Zustellung wird wohl durch Aushang im Rathaus und Veröffentlichung im Internet offiziell.....
Punkte hab ich natürlich keine bekommen.
Mal sehen was als nächstes kommt.

Gruß Ralph
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Puppels am 04. April 2010, 12:48:59
Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).

Gruß Ralph

Muß meinen Beitrag ändern.
Hab jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen aus D an meine französische Adresse. 3 1/2 Monate nach dem Verstoß.
Mit dem Hinweis das ich ihn weil ich keinen inländischen Wohnsitz (dachte seither eigentlich schon das ich inländisch wohne  :-)  ) habe formlos zugestellt bekomme. Die Zustellung wird wohl durch Aushang im Rathaus und Veröffentlichung im Internet offiziell.....
Punkte hab ich natürlich keine bekommen.
Mal sehen was als nächstes kommt.

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

nach 3 Monaten ist ein Bußgeldbescheid in D verjährt, wenn er in dieser Zeit nicht an den "echten" Verursacher adressiert war. Somit brauchst du nicht zahlen.

Gruß Olli
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralph am 04. April 2010, 12:52:58
Hallo Olli,

das stimmt nicht ganz - nach 3 Monaten muß der Fahrer ermittelt werden - dann ist verjährt.... soweit mein Kenntnisstand.
Aber andererseits habe ich zu dem Vorgang auch bisher keine Stellung genommen bzw. nicht reagiert. Insoweit könnte es ......

Schau mer mal ob sie den Bußgeldbescheid auch vollstrecken wollen.

Gruß
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: cogee am 04. April 2010, 13:04:02
schaut mal hier zum thema busgeld:

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/bussgelder_mehr/bussgeldverfahren/default.asp (http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/bussgelder_mehr/bussgeldverfahren/default.asp)
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Bubu am 08. April 2010, 19:26:19
Ich darf mich einreihen: ich habe heute einen Verkehrsordnungswidrigkeits-Bescheid bekommen:

7km in geschl. Ortschaft zu schnell - € 15,-- - am 12.01.2010 geblitzt worden, heute war es in meinem Briefkasten....

Habe franz. Adresse und franz. Kennzeichen und bin auch unsicher, was ich nun tue.

Ich überlege, ob ich den ADAC-Juristen frage, habe ne Verkehrsrechschutz dort  :anixwissen:
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: cogee am 08. April 2010, 20:30:50
@bubu

du solltest dir aber überlegen ob es dir den Stress wert ist wegen 15 Euro....
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Bubu am 10. April 2010, 12:56:27
den Stress ist es mir ganz sicher nicht wert wegen der €15,-- - ich hab ne Anfrage hingeschickt, wo ich erklärt habe, dass ich es einfach grundsätzlich wissen möchte.

Hab ja noch ein paar Tage zeit zum zahlen - also noch alles im grünen Bereich  ;)

Ich denke, es interessiert hier sicher noch ein paar Leuts mehr, wie wir in Zukunft mit diesen 'kleinen' Knöllchen umzugehen haben; denn auch falsch Parken wird offensichtlich geahndet - für €5,-- (nem Nachbarn passiert).....dann können wir unsere 'Parktrophäen' nämlich auch in die Tonne kloppen  =D
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: -Helmut- am 10. April 2010, 15:38:11
Vor ein paar Tagen war in der Bild ein Artikel bezüglich Bussgelder.

Für säumige Zahler wird eine Reifenkralle eingesetzt, stand dort und ein Bild solcher Krallen war dabei.

Im Artikel stand, es ist egal ob die säumigen Zahler im In- oder Ausland wohnen, die Kralle wird erst wieder entfernt, wenn bezahlt ist.

Die lassen sich einiges einfallen um leere Stadtkassen zu füllen.
Fraglich ist zumindest für mich, ob solche "Massnahmen" rechtlich korrekt sind, oder ob sowas einer Vorverurteilung gleich kommt.
So nach dem Motto, erst zahlen, dann sehen wir weiter.

Der Bericht bezog sich auf Saarbrücken. Ob andere Städte nachziehen?
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: cogee am 10. April 2010, 16:45:47
ein Freund von mir hat vor ein paar Jahren mal in Amsterdam falsch geparkt. Die haben ihm auch ne Parkkralle gesetzt weil sie das Bussgeld ja in D nicht hätten eintreiben können. Er musste dann auf der Nr die auf der Parkkralle stand anrufen dann kann so Ordnungsfutsis und nachdem er über 200! Euro bezahlt hatte wurde die Parkkralle wieder entfernt.
In den USA scheint das übrigens auch gang und gebe zu sein...
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: The Bear Family am 11. April 2010, 00:04:02
Das mit der Parkkralle ist auch in Wien üblich. So können sie gleich kassieren, was halt bei Ausländern sonst schwierig wird.
Dabei dreht es sich nicht mal um säumige Zahler - deren kann man ja kaum habhaft werden, wenn sie wieder im Heimatland sind - sondern um aktuelle Parksünder mit ausländischem Kennzeichen.
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Bubu am 12. April 2010, 09:06:16
In den Niederlanden und Österreich ist es schon lange Usus, dass sowas geahned wird - das ist nicht neu.

Und die Parkkrallen werden doch wohl auch erst eingesetzt, wenn man ein 'Wiederholungstäter' ist - so jedenfalls wurde das im Radio erklärt.

Mir geht es hier grundsätzlich um diese Beträge UNTER €70,-- die bisher nie relevant waren.
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Bubu am 12. April 2010, 20:12:10
sodele - diese Antwort habe ich bekommen:

"vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Nachdem es derzeit kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur in Deutschland vollstreckt werden.

Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre."

das heisst also, ich brauche nicht zahlen, werde ich aber von der deutschen Polizei angehalten, können die postwendend das Geld von mir verlangen - nicht mehr und nicht weniger??




Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralf K. am 12. April 2010, 23:22:20
Das mit der Parkkralle ist auch in Wien üblich.
London, UK, Mitte der 1970er Jahre: keine Parkkralle, aber ein Bügelschloß zwischen Lenkrad und Bremspedal. Ja, die haben das Auto zu diesem Zweck geöffnet!

Gruß, Ralf
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralph am 12. April 2010, 23:23:18
sodele - diese Antwort habe ich bekommen:

"vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Nachdem es derzeit kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur in Deutschland vollstreckt werden.

Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre."

das heisst also, ich brauche nicht zahlen, werde ich aber von der deutschen Polizei angehalten, können die postwendend das Geld von mir verlangen - nicht mehr und nicht weniger??




Genau - das heißt es
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: sapperlot am 13. April 2010, 11:15:16
sodele - diese Antwort habe ich bekommen:

"vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Nachdem es derzeit kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur in Deutschland vollstreckt werden.

Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre."

das heisst also, ich brauche nicht zahlen, werde ich aber von der deutschen Polizei angehalten, können die postwendend das Geld von mir verlangen - nicht mehr und nicht weniger??




Genau - das heißt es
und war das nicht vorher schon irgendwie klar?

Eine andere Frage ist, ob die da bei verspäteter Zahlung nicht noch irgendwelche Zinsen, extra Vollstreckungskosten verlangen?

Und haben die im Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg (eben da wo man sich normalerweise aufhält) eigentlich auch diese automatischen Kennzeichenerfassungsgeräte, die jedes vorbeifahrende Kennzeichen erfasst und automatisch mit der Datenbank abgleicht?
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: -Helmut- am 13. April 2010, 12:05:57
Achtung!

Etwas evtl. wichtiges wurde bisher übersehen.
Wenn es Bussgelder oder Verwarngelder wegen eines zusammenhanges mit Verkehrszeichen gab, gibt, dann besonders aufpassen!

Denn eine Menge Verkehrszeichen sind nicht mehr gültig und somit kann keine Strafe verhängt werden.

Folglich informieren, welche Zeichen sind ungültig und genau örtlich aufpassen ob dort solche Schilder stehen.

Das sollte aber niemand veranlassen, nun überall zu parken wo ungültig gewordene Schilder stehen, etc
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: chevymichel am 14. April 2010, 07:45:15


Ja... Nur das gerade gestern diese Entscheidung. "Also die ungültigen Schilder" wieder gekippt wurde.

Anscheinend haben die Gemeinden doch kein Geld ältere Schilder auszuwechseln.
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Bubu am 14. April 2010, 18:54:37
ja - es war schon irgendwie klar - aber ich wollte es eigentlich quasi schwarz auf weiss haben....so recht 'befriedigt' mich die aussage auch nicht - ich glaube, die  wissen selbst nicht 100%, was abgeht  :-\

Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralph am 14. April 2010, 23:02:46
Hi,

na mal im Ernst - was erwartest Du das sie Dir antworten........wir finden es supertoll das F unseres Bußgelder und Verwarnungsgelder nicht vollstrecken ?

Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: sapperlot am 15. April 2010, 10:13:45
so recht 'befriedigt' mich die aussage auch nicht - ich glaube, die  wissen selbst nicht 100%, was abgeht  :-\
Warum? Ist doch ziemlich päzise was Stand ist. Das die Rechnungen auch zum Teil ins Ausöand schicken - naja versuchen kann man es ja und ein Teil wird sicher zahlen. (Kann ja jede Behörde selbst entscheiden, ob es sich lohnt). Bringt vielleicht sogar was, um irgendwelche Säumniszuschläge draufzuhauen.

Das mit den angeblich ungültigen Schilder ist doch Humbug und war vor allem Stimmungsmache der deutschen Städte der letzten Tage, um den Verkehrsminister unter Druck zu setzen, daß zu ändern (was ja wie chevym. sagt inzwischen egschehen ist). Ein Schild wird pro forma ungültig, der Bürger muß sich trotzdem daran halten, solange die Intention und  Sinn deutlich erkennbar ist. (Sonst würde ja ein Schild nimmer gelten, sobald es etwas ausgebleicht ist und eben nicht mehr den vorschriftsmäßigen RALton hat, oder was weißich etwas verbogen ist und halt nicht mehr kreisrund. Und ob der Pfeil auf einem Halteverbot isometrisch oder herzförmig ist - die Intention ist trotzdem ziemlich eindeutig zu erkennen.   
 
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Bubu am 18. November 2011, 11:02:04
Hallo Ihr Lieben,

ich kann nochmal was 'lustiges' zu dem Thema erzählen:

Gestern hatte ich mein eigenes "Cobra 11" im Saarland....fahre nun seit guten 14 Jahren tagtäglich über die Goldene Bremm (Autobahn) gen Heimat - kurz vor der Grenze kommen ja dann die netten Schilder 100/70/40/20/10 oder so in der Art - an diese Geschwindigkeit hält sich irgendwie nie jemand (ausser es ist Kontrolle - da steht man eh) - und so fuhr ich gestern auch wieder in diesen Bereich, sehe drei Auto's: der letzte war aus Paris - der davor ein rotes A und mit bissl Abstand noch weiter vor ein Auto mit SB-Kennz. - und der fuhr doch tatsächlich geschätzte 30.....es kam niemand von rechts, um aufzufahren, es waren keine Kontrollen, ich rollte so schön und überholte halt...(mach ich an der Stelle echt selten - aber gut). Kaum war ich dran vorbei, blinkte mir der Hintermann auf und ich dachte noch "Ich kenn dich nicht"....nach dem 2. Aufblicken entdeckte ich dann das dezente Licht, welches hin- und herlief.....

Ok, ich war davon überzeugt, die halten mich wegen Tempoüberschreitung an.....NEIN - ÜBERHOLVERBOT....ehrlich, mir ist in all diesen Jahren das Schild noch nie bewusst aufgefallen. Ich werde dort ständig überholt und wie oft stehen dort auch am Rande deutsche wie franz. Polizisten und niemand reagiert.

Nun denn, das Spiel kostet mich nun € 70,-- - selbst Schuld....ABER: ich hab den beiden dann noch Löcher in den Bauch gefragt - einen wichtigen Punkt davon würde ich gern hier posten:

z.B. die Tickets, die wegen Falschparken (€10,--/€15,--) seit geraumer Zeit per Post nach Frankreich geschickt werden - was passiert, wenn die nicht bezahlt werden. Im Brief steht ja was vom Bußgeldverfahren und bei Selbigem wäre man ja schnell mal über die €75,--?

Antwort der Beamten: Das ist nur Formsache in der Hoffnung, einige zahlen. Die deutschen Behörden reagieren da nicht weiter, wenn man NICHT zahlt - wegen solch kleiner Summen (sie erwähnte auch von die Summe von €30,--)macht sich da keiner die Mühe, da eben Deutschland nicht in Frankreich vollstrecken darf und Frankreich nicht mitspielt. Zwischen Luxemburg und Frankreich klappt das einwandfrei - DE-FF halt nicht.

Gut, thoretisch könnte ich die 70,-- ja auch nun vergessen - aber dann doch nicht, weil sie mich eben in DE angehalten haben....das Schild FRANKREICH war leider noch ein paar Meter weiter weg....
ob man sich nun auf diese Aussage 100% verlassen kann, weiss ich natürlich auch nicht - aber die beiden waren sehr nett und ich hatte nicht den Eindruck, dass sie mir dummes Zeug erzählen oder ich sie mit diesen Fragen genervt hätte. Hätten die beiden mich wegen zu schnellem Fahren angehalten, wäre ich wohl nicht "so gut" weggekommen...
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralph am 18. November 2011, 18:25:41
Die Franzosen sind da intelligenter - die kassieren gleich an Ort uns Stelle.... =D
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: -Helmut- am 19. November 2011, 02:12:01
Bussgeld, die deutsche organisierte Abzocke.

Vor ein paar tagen gab es ein Video im Fernsehen.
An einer einzigen Blitzerstelle an der A4 oder A44 wird täglich bis zu 20.000 Euro eingenommen. Täglich wohl gemerkt.
Man musste Personal einstellen um die anfallende Menge der Bussgeldbescheide erledigen zu können.

Hier ein ähnliches Beispiel: http://www.shortnews.de/id/921110/Neuruppin-572-000-Euro-Bussgeldeinnahmen-Weiteres-Messgeraet-folgt (http://www.shortnews.de/id/921110/Neuruppin-572-000-Euro-Bussgeldeinnahmen-Weiteres-Messgeraet-folgt)
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Matthias#28 am 19. November 2011, 10:19:53
So eine Meldung gibt es auch von der Rheinbruecke in Karlsruhe.
Die sollen innerhalb eines Quartales 1,6 Mio kasiert haben. :o
Ich fahr da taeglich drueber, und es blitzt immerwieder, meistens die LKW (nur 60km/h)
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Bubu am 21. November 2011, 10:31:15
Die Franzosen sind da intelligenter - die kassieren gleich an Ort uns Stelle.... =D

na ja - sie fragten mich nach einer deutschen adresse (noch ein dt. wohnsitz oder halt arbeitgeber) - als ich das bejahte (ag halt), sagte der beamte, "glück für sie - so können wir das schicken; ansonsten wäre barzahlung angedacht, die jedoch u.a. aufgrund 'sicherheitsgebühr' einiges teurer ausfallen würde."  :zwinkern:
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: hoffmannthomas40 am 31. Januar 2012, 21:16:10
Hallo an Alle,
auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache.
Also es kann doch nicht rechtens sein in Deutschland eine Verkehrsordnungswidirgkeit zu tätigen und sich hinter der französischen Nummer zu verstecken.
Falschparken heißt falsch parken oder?
Zu schnell fahren ist doch zu schnell gefahren?
oder läuft der französische Tacho anders?
Nur mal so eine Info: Wer in Deutschen Städten der Grenzregion falsch parkt, kann davon ausgehen, dass die Behörden sich Informationen beschaffen, wenn er als Wiederholungstäter auffällt. Schnell ist da mal der Arbeitgeber ermittelt und dann gibts juristisch sauber eine Lohnpfändung! Dann wirds für den Betroffenen äußerst peinlich. Und die Parkkralle wird auch wieder eingesetzt. So wie die Franzosen die Strafdaten der Deutschen KFZ-KZ speichern, so passiert es in Deutschland analog. Und schnell wird bei einem nächsten Vergehen mal Bilanz gezogen!
Verkehrsregeln haben schon einen Grund oder?
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: lilliputania am 31. Januar 2012, 22:23:08
Ja Verkehrsregeln haben einen Grund :police:
Ist schon der Wahnsinn, dass dieser Beitrag gerade mal eine Stunde drin ist und schon über 3500 Leute ihn gelesen haben!
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: -Helmut- am 31. Januar 2012, 22:50:20
Wieso ist das der Wahnsinn? Kaum eine Stunde im Forum, schon ist es bei Google gespeichert, über die Googlesuche per Stichwort Verwarnungsgeld abrufbar.
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: lilliputania am 31. Januar 2012, 23:00:27
Ja über Google drin, aber nicht als erster Beitrag, geschweige denn auf den ersten Seiten....
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: Ralph am 31. Januar 2012, 23:31:50
Ja Verkehrsregeln haben einen Grund :police:
Ist schon der Wahnsinn, dass dieser Beitrag gerade mal eine Stunde drin ist und schon über 3500 Leute ihn gelesen haben!

Zur Aussage 1 - Hauptgrund scheint mir seit einigen Jahren zu sein eine gut funktionierende Einnahmequelle zu haben

zur Aussage 2 - Kaum ist der Beitrag fast 3 Jahre alt und schon so viele Leser  :respekt: :respekt: :-)  - ab und zu sollte man mal schauen wie alt so ein Thread ist den man da ausgräbt
Titel: Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
Beitrag von: lilliputania am 31. Januar 2012, 23:42:12
Oh mein Gott LOL :nixwieweg: :nixwieweg: