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Autor Thema: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??  (Gelesen 26091 mal)

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Offline palmff

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Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 21. März 2010, 19:13:52 »
Hallo,
mittlerweile werden Verwarnungsgelder aus D nach Frankreich verschickt.
Aktuell: Stadt SB verschickt Parkknöllchen mit Zahlungsaufforderung nach Frankreich.
Muß/ soll man die bezahlen, dachte daß erst ab Herbst im EU Ausland eingetrieben werden kann.
Wie ist die Rechtslage ??

Offline Waylon57

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #1 am: 21. März 2010, 20:18:16 »
Woher will die Stadt SB ohne französische Amtshilfe wissen, wo jemand mit französischem Kennzeichen in F wohnt?

Ich würde da überhaupt nichts bezahlen. Die französische Polizei klingelt mit Sicherheit nicht an deiner Haustüre und verlangt 15€ fürs Falschparken in Deutschland. Was hätte der französische Staat auch von einer solchen Aktion, ausser Kosten rein gar nichts.

Verwarngelder sollen, wie du richtig geschrieben hast, erst ab 01.10. und nur bei einer Höhe von über 70€ im EU-Ausland eingetrieben werden können. Hier wäre allerdings zu erwähnen, das dies auch rückwirkend für die letzten zwei Jahre erfolgen kann.   

Offline Ralph

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #2 am: 21. März 2010, 21:19:17 »
Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sapperlot

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #3 am: 21. März 2010, 22:33:47 »
Woher will die Stadt SB ohne französische Amtshilfe wissen, wo jemand mit französischem Kennzeichen in F wohnt? Ich würde da überhaupt nichts bezahlen.
Weil schon seit langem jede Ordnungsbehörde in EU ohne Probleme jederzeit die Halterangaben von allen EU zugelassenen Autos abfragen kann (Ist daß nicht sogar eine der Funktionen der gemeinsamen Europol Datenbank?).  Also darfst davon ausgehen, daß du den Behörden in D namentlich bekannt bist, alles was fehlt ist nur bisher nur die Amtshilfe - sprich das jemand das Knöllchen jenseits der Grenze auch eintreibt. Trotzdem super Idee, da überhaupt nicht zu zahlen - solltest halt am besten die nächsten Jahre nie in irgendeine Polizeikontrolle geraten, sonst wird das Ganze womöglich noch richtig teuer mit Zinsen usw... (Wobei Deutsche Knöllchen noch günstig sind, in anderen Länder vervielfacht sich das Ganze auch ohne dein Wissen bis du der Polizei irgendwann aus Zufall über den Weg läufst)
Die französische Polizei klingelt mit Sicherheit nicht an deiner Haustüre und verlangt 15€ fürs Falschparken in Deutschland. Was hätte der französische Staat auch von einer solchen Aktion, ausser Kosten rein gar nichts.
Amtshilfe auf Gegenseitigkeit? Warum wohl treibt ein Münchner Gerichtsvollzieher das Knöllchen vom Parkvergehen in Hamburg ein, wo es doch die Stadt Hamburg in den Sack steckt? ;)
 
Verwarngelder sollen, wie du richtig geschrieben hast, erst ab 01.10. und nur bei einer Höhe von über 70€ im EU-Ausland eingetrieben werden können. Hier wäre allerdings zu erwähnen, das dies auch rückwirkend für die letzten zwei Jahre erfolgen kann.   
Ob das klappt ist allerdings fraglich, gab schon mal ein Versuch aber wurde abgebalsen, Macht wohl einige verfassungsrfechtliche Probleme, in D hast du ein Recht drauf, daß Deutsch mit dir gesprochen wird, in F eben französisch - wenn eine franz.Behörde bspweise ein bulgarisches Knöllchen eintreiben will, muß die französcihe Behörde das auf franz, machen, sprich es muß übersetzt sein (was noch automatisch/Formbrief) ginge, aber du könntest natürlich einen 20seitigen Widerspruch selbstverständlich auf Franz. einlegen, der dann wohl erst ins Bulgarische übersetzt werden müßte, um von den dortigen Behörde beabeitet zu werden. Ob sich das lohnt ? Man wird sehen, wie die das Problem umschiffen wollen...

Offline palmff

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #4 am: 23. März 2010, 20:37:49 »
Na, danke für die Rückantworten, aber wo ist die Message?
Kann die deutsche Polizei, wenn sie mich mal anhält auf ein Verwarnungsgeld der Stadt Saarbrücken (nicht Polizei) zugreifen? Kann, falls die Amtshilfe ab 01.10. greift die Stadt das Verwarnungsgeld noch eintreiben oder gibt es bei Bagatellen eine Verjährung.
Werden diese 10 bis 30EUR Dinger nicht wegen Aufwand-Nutzen sowieso iergendwann eingestellt.
...umd final: soll ich zahlen, welches Risiko gilt es abzuwägen ??

Offline Ralph

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #5 am: 02. April 2010, 11:01:53 »
Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).

Gruß Ralph

Muß meinen Beitrag ändern.
Hab jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen aus D an meine französische Adresse. 3 1/2 Monate nach dem Verstoß.
Mit dem Hinweis das ich ihn weil ich keinen inländischen Wohnsitz (dachte seither eigentlich schon das ich inländisch wohne  :-)  ) habe formlos zugestellt bekomme. Die Zustellung wird wohl durch Aushang im Rathaus und Veröffentlichung im Internet offiziell.....
Punkte hab ich natürlich keine bekommen.
Mal sehen was als nächstes kommt.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 02. April 2010, 11:04:14 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Puppels

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #6 am: 04. April 2010, 12:48:59 »
Also ich habe aktuell keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich auf dem ersten Schreiben meine französische Adresse übermittelt hatte.
Geblitzt worden bin ich mit einer deutschen Zulassung auf meine Firma.
Auf die Anhörung habe ich - wie auch die Jahre zuvor in D - nicht reagiert (war mal ein Tip eines RA).

Gruß Ralph

Muß meinen Beitrag ändern.
Hab jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen aus D an meine französische Adresse. 3 1/2 Monate nach dem Verstoß.
Mit dem Hinweis das ich ihn weil ich keinen inländischen Wohnsitz (dachte seither eigentlich schon das ich inländisch wohne  :-)  ) habe formlos zugestellt bekomme. Die Zustellung wird wohl durch Aushang im Rathaus und Veröffentlichung im Internet offiziell.....
Punkte hab ich natürlich keine bekommen.
Mal sehen was als nächstes kommt.

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

nach 3 Monaten ist ein Bußgeldbescheid in D verjährt, wenn er in dieser Zeit nicht an den "echten" Verursacher adressiert war. Somit brauchst du nicht zahlen.

Gruß Olli

Offline Ralph

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #7 am: 04. April 2010, 12:52:58 »
Hallo Olli,

das stimmt nicht ganz - nach 3 Monaten muß der Fahrer ermittelt werden - dann ist verjährt.... soweit mein Kenntnisstand.
Aber andererseits habe ich zu dem Vorgang auch bisher keine Stellung genommen bzw. nicht reagiert. Insoweit könnte es ......

Schau mer mal ob sie den Bußgeldbescheid auch vollstrecken wollen.

Gruß
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Offline cogee

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Offline Bubu

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #9 am: 08. April 2010, 19:26:19 »
Ich darf mich einreihen: ich habe heute einen Verkehrsordnungswidrigkeits-Bescheid bekommen:

7km in geschl. Ortschaft zu schnell - € 15,-- - am 12.01.2010 geblitzt worden, heute war es in meinem Briefkasten....

Habe franz. Adresse und franz. Kennzeichen und bin auch unsicher, was ich nun tue.

Ich überlege, ob ich den ADAC-Juristen frage, habe ne Verkehrsrechschutz dort  :anixwissen:

Offline cogee

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #10 am: 08. April 2010, 20:30:50 »
@bubu

du solltest dir aber überlegen ob es dir den Stress wert ist wegen 15 Euro....

Offline Bubu

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #11 am: 10. April 2010, 12:56:27 »
den Stress ist es mir ganz sicher nicht wert wegen der €15,-- - ich hab ne Anfrage hingeschickt, wo ich erklärt habe, dass ich es einfach grundsätzlich wissen möchte.

Hab ja noch ein paar Tage zeit zum zahlen - also noch alles im grünen Bereich  ;)

Ich denke, es interessiert hier sicher noch ein paar Leuts mehr, wie wir in Zukunft mit diesen 'kleinen' Knöllchen umzugehen haben; denn auch falsch Parken wird offensichtlich geahndet - für €5,-- (nem Nachbarn passiert).....dann können wir unsere 'Parktrophäen' nämlich auch in die Tonne kloppen  =D

Offline -Helmut-

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #12 am: 10. April 2010, 15:38:11 »
Vor ein paar Tagen war in der Bild ein Artikel bezüglich Bussgelder.

Für säumige Zahler wird eine Reifenkralle eingesetzt, stand dort und ein Bild solcher Krallen war dabei.

Im Artikel stand, es ist egal ob die säumigen Zahler im In- oder Ausland wohnen, die Kralle wird erst wieder entfernt, wenn bezahlt ist.

Die lassen sich einiges einfallen um leere Stadtkassen zu füllen.
Fraglich ist zumindest für mich, ob solche "Massnahmen" rechtlich korrekt sind, oder ob sowas einer Vorverurteilung gleich kommt.
So nach dem Motto, erst zahlen, dann sehen wir weiter.

Der Bericht bezog sich auf Saarbrücken. Ob andere Städte nachziehen?
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline cogee

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #13 am: 10. April 2010, 16:45:47 »
ein Freund von mir hat vor ein paar Jahren mal in Amsterdam falsch geparkt. Die haben ihm auch ne Parkkralle gesetzt weil sie das Bussgeld ja in D nicht hätten eintreiben können. Er musste dann auf der Nr die auf der Parkkralle stand anrufen dann kann so Ordnungsfutsis und nachdem er über 200! Euro bezahlt hatte wurde die Parkkralle wieder entfernt.
In den USA scheint das übrigens auch gang und gebe zu sein...

Offline The Bear Family

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #14 am: 11. April 2010, 00:04:02 »
Das mit der Parkkralle ist auch in Wien üblich. So können sie gleich kassieren, was halt bei Ausländern sonst schwierig wird.
Dabei dreht es sich nicht mal um säumige Zahler - deren kann man ja kaum habhaft werden, wenn sie wieder im Heimatland sind - sondern um aktuelle Parksünder mit ausländischem Kennzeichen.