Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??  (Gelesen 26014 mal)

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Offline Bubu

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #15 am: 12. April 2010, 09:06:16 »
In den Niederlanden und Österreich ist es schon lange Usus, dass sowas geahned wird - das ist nicht neu.

Und die Parkkrallen werden doch wohl auch erst eingesetzt, wenn man ein 'Wiederholungstäter' ist - so jedenfalls wurde das im Radio erklärt.

Mir geht es hier grundsätzlich um diese Beträge UNTER €70,-- die bisher nie relevant waren.

Offline Bubu

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #16 am: 12. April 2010, 20:12:10 »
sodele - diese Antwort habe ich bekommen:

"vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Nachdem es derzeit kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur in Deutschland vollstreckt werden.

Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre."

das heisst also, ich brauche nicht zahlen, werde ich aber von der deutschen Polizei angehalten, können die postwendend das Geld von mir verlangen - nicht mehr und nicht weniger??





Offline Ralf K.

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #17 am: 12. April 2010, 23:22:20 »
Das mit der Parkkralle ist auch in Wien üblich.
London, UK, Mitte der 1970er Jahre: keine Parkkralle, aber ein Bügelschloß zwischen Lenkrad und Bremspedal. Ja, die haben das Auto zu diesem Zweck geöffnet!

Gruß, Ralf

Offline Ralph

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #18 am: 12. April 2010, 23:23:18 »
sodele - diese Antwort habe ich bekommen:

"vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Nachdem es derzeit kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur in Deutschland vollstreckt werden.

Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre."

das heisst also, ich brauche nicht zahlen, werde ich aber von der deutschen Polizei angehalten, können die postwendend das Geld von mir verlangen - nicht mehr und nicht weniger??




Genau - das heißt es
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sapperlot

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #19 am: 13. April 2010, 11:15:16 »
sodele - diese Antwort habe ich bekommen:

"vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Nachdem es derzeit kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur in Deutschland vollstreckt werden.

Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre."

das heisst also, ich brauche nicht zahlen, werde ich aber von der deutschen Polizei angehalten, können die postwendend das Geld von mir verlangen - nicht mehr und nicht weniger??




Genau - das heißt es
und war das nicht vorher schon irgendwie klar?

Eine andere Frage ist, ob die da bei verspäteter Zahlung nicht noch irgendwelche Zinsen, extra Vollstreckungskosten verlangen?

Und haben die im Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg (eben da wo man sich normalerweise aufhält) eigentlich auch diese automatischen Kennzeichenerfassungsgeräte, die jedes vorbeifahrende Kennzeichen erfasst und automatisch mit der Datenbank abgleicht?

Offline -Helmut-

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #20 am: 13. April 2010, 12:05:57 »
Achtung!

Etwas evtl. wichtiges wurde bisher übersehen.
Wenn es Bussgelder oder Verwarngelder wegen eines zusammenhanges mit Verkehrszeichen gab, gibt, dann besonders aufpassen!

Denn eine Menge Verkehrszeichen sind nicht mehr gültig und somit kann keine Strafe verhängt werden.

Folglich informieren, welche Zeichen sind ungültig und genau örtlich aufpassen ob dort solche Schilder stehen.

Das sollte aber niemand veranlassen, nun überall zu parken wo ungültig gewordene Schilder stehen, etc
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline chevymichel

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #21 am: 14. April 2010, 07:45:15 »


Ja... Nur das gerade gestern diese Entscheidung. "Also die ungültigen Schilder" wieder gekippt wurde.

Anscheinend haben die Gemeinden doch kein Geld ältere Schilder auszuwechseln.

Offline Bubu

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #22 am: 14. April 2010, 18:54:37 »
ja - es war schon irgendwie klar - aber ich wollte es eigentlich quasi schwarz auf weiss haben....so recht 'befriedigt' mich die aussage auch nicht - ich glaube, die  wissen selbst nicht 100%, was abgeht  :-\


Offline Ralph

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #23 am: 14. April 2010, 23:02:46 »
Hi,

na mal im Ernst - was erwartest Du das sie Dir antworten........wir finden es supertoll das F unseres Bußgelder und Verwarnungsgelder nicht vollstrecken ?

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sapperlot

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #24 am: 15. April 2010, 10:13:45 »
so recht 'befriedigt' mich die aussage auch nicht - ich glaube, die  wissen selbst nicht 100%, was abgeht  :-\
Warum? Ist doch ziemlich päzise was Stand ist. Das die Rechnungen auch zum Teil ins Ausöand schicken - naja versuchen kann man es ja und ein Teil wird sicher zahlen. (Kann ja jede Behörde selbst entscheiden, ob es sich lohnt). Bringt vielleicht sogar was, um irgendwelche Säumniszuschläge draufzuhauen.

Das mit den angeblich ungültigen Schilder ist doch Humbug und war vor allem Stimmungsmache der deutschen Städte der letzten Tage, um den Verkehrsminister unter Druck zu setzen, daß zu ändern (was ja wie chevym. sagt inzwischen egschehen ist). Ein Schild wird pro forma ungültig, der Bürger muß sich trotzdem daran halten, solange die Intention und  Sinn deutlich erkennbar ist. (Sonst würde ja ein Schild nimmer gelten, sobald es etwas ausgebleicht ist und eben nicht mehr den vorschriftsmäßigen RALton hat, oder was weißich etwas verbogen ist und halt nicht mehr kreisrund. Und ob der Pfeil auf einem Halteverbot isometrisch oder herzförmig ist - die Intention ist trotzdem ziemlich eindeutig zu erkennen.   
 

Offline Bubu

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #25 am: 18. November 2011, 11:02:04 »
Hallo Ihr Lieben,

ich kann nochmal was 'lustiges' zu dem Thema erzählen:

Gestern hatte ich mein eigenes "Cobra 11" im Saarland....fahre nun seit guten 14 Jahren tagtäglich über die Goldene Bremm (Autobahn) gen Heimat - kurz vor der Grenze kommen ja dann die netten Schilder 100/70/40/20/10 oder so in der Art - an diese Geschwindigkeit hält sich irgendwie nie jemand (ausser es ist Kontrolle - da steht man eh) - und so fuhr ich gestern auch wieder in diesen Bereich, sehe drei Auto's: der letzte war aus Paris - der davor ein rotes A und mit bissl Abstand noch weiter vor ein Auto mit SB-Kennz. - und der fuhr doch tatsächlich geschätzte 30.....es kam niemand von rechts, um aufzufahren, es waren keine Kontrollen, ich rollte so schön und überholte halt...(mach ich an der Stelle echt selten - aber gut). Kaum war ich dran vorbei, blinkte mir der Hintermann auf und ich dachte noch "Ich kenn dich nicht"....nach dem 2. Aufblicken entdeckte ich dann das dezente Licht, welches hin- und herlief.....

Ok, ich war davon überzeugt, die halten mich wegen Tempoüberschreitung an.....NEIN - ÜBERHOLVERBOT....ehrlich, mir ist in all diesen Jahren das Schild noch nie bewusst aufgefallen. Ich werde dort ständig überholt und wie oft stehen dort auch am Rande deutsche wie franz. Polizisten und niemand reagiert.

Nun denn, das Spiel kostet mich nun € 70,-- - selbst Schuld....ABER: ich hab den beiden dann noch Löcher in den Bauch gefragt - einen wichtigen Punkt davon würde ich gern hier posten:

z.B. die Tickets, die wegen Falschparken (€10,--/€15,--) seit geraumer Zeit per Post nach Frankreich geschickt werden - was passiert, wenn die nicht bezahlt werden. Im Brief steht ja was vom Bußgeldverfahren und bei Selbigem wäre man ja schnell mal über die €75,--?

Antwort der Beamten: Das ist nur Formsache in der Hoffnung, einige zahlen. Die deutschen Behörden reagieren da nicht weiter, wenn man NICHT zahlt - wegen solch kleiner Summen (sie erwähnte auch von die Summe von €30,--)macht sich da keiner die Mühe, da eben Deutschland nicht in Frankreich vollstrecken darf und Frankreich nicht mitspielt. Zwischen Luxemburg und Frankreich klappt das einwandfrei - DE-FF halt nicht.

Gut, thoretisch könnte ich die 70,-- ja auch nun vergessen - aber dann doch nicht, weil sie mich eben in DE angehalten haben....das Schild FRANKREICH war leider noch ein paar Meter weiter weg....
ob man sich nun auf diese Aussage 100% verlassen kann, weiss ich natürlich auch nicht - aber die beiden waren sehr nett und ich hatte nicht den Eindruck, dass sie mir dummes Zeug erzählen oder ich sie mit diesen Fragen genervt hätte. Hätten die beiden mich wegen zu schnellem Fahren angehalten, wäre ich wohl nicht "so gut" weggekommen...

Offline Ralph

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #26 am: 18. November 2011, 18:25:41 »
Die Franzosen sind da intelligenter - die kassieren gleich an Ort uns Stelle.... =D
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Offline -Helmut-

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #27 am: 19. November 2011, 02:12:01 »
Bussgeld, die deutsche organisierte Abzocke.

Vor ein paar tagen gab es ein Video im Fernsehen.
An einer einzigen Blitzerstelle an der A4 oder A44 wird täglich bis zu 20.000 Euro eingenommen. Täglich wohl gemerkt.
Man musste Personal einstellen um die anfallende Menge der Bussgeldbescheide erledigen zu können.

Hier ein ähnliches Beispiel: http://www.shortnews.de/id/921110/Neuruppin-572-000-Euro-Bussgeldeinnahmen-Weiteres-Messgeraet-folgt
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Matthias#28

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  • noch 5 cm ... mach hin
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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #28 am: 19. November 2011, 10:19:53 »
So eine Meldung gibt es auch von der Rheinbruecke in Karlsruhe.
Die sollen innerhalb eines Quartales 1,6 Mio kasiert haben. :o
Ich fahr da taeglich drueber, und es blitzt immerwieder, meistens die LKW (nur 60km/h)
gruss Matthias

Offline Bubu

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Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« Antwort #29 am: 21. November 2011, 10:31:15 »
Die Franzosen sind da intelligenter - die kassieren gleich an Ort uns Stelle.... =D

na ja - sie fragten mich nach einer deutschen adresse (noch ein dt. wohnsitz oder halt arbeitgeber) - als ich das bejahte (ag halt), sagte der beamte, "glück für sie - so können wir das schicken; ansonsten wäre barzahlung angedacht, die jedoch u.a. aufgrund 'sicherheitsgebühr' einiges teurer ausfallen würde."  :zwinkern: